Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Jobcenter, gespartes Geld?

Meine Freundin bezieht ALG 2. Jetzt hat sie einen Brief vom Jobcenter bekommen, wo drinnen steht das sie von Ihrer Bank Geld bekommen hat. Jetzt meine Frage: Sie hat bisschen Geld gespart, das gesparte Geld ist aber später mal für Ihre Rente oder sie kauft sich ein kleines Häuschen. Wie kann sie das machen, dass das Jobcenter nicht an ihr gespartes kann.

10 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 5
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Es gibt einen gewissen Betrag, der als "Schonvermögen" gilt.

    Die Höhe richtet sich nach dem Alter desjenigen, der das Vermögen hat.

    Auch Vermögen, das der Altersvorsorge dient, darf man behalten und braucht nicht angetastet zu werden.

    (Das spart ja dem Staat später Geld!)

    Deine Freundin sollte unbedingt eine unabhänige Beratungsstelle aufsuchen!

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Gar nicht. Wer Leistung beziehen möchte, der muss auch mit einem gewissen Anteil seiner eigenen Ersparnisse beitragen.

  • vor 8 Jahren

    Das ist schon so in Ordnung. Wer Geld hat braucht ja nicht sich welches schenken zu . Ich lebe auch vom eigenen Geld und lass mich nicht von den Steuerzahlern aushalten.

  • vor 8 Jahren

    ALG2 ist eine von der Allgemeinheit finanzierte Sozialleistung. Es gibt Freibeträge für den Selbstbehalt, Muss man googlen.

    Wenn die Freundin Geld hat muss sie davon leben bis sie bedürftig ist. Sie müsste schauen ob und wieviel ihr Selbstbehalt ist. Die Allgemeinheit ist nicht dafür zuständig sich Häuser zu kaufen.

    Die JobCenter fragen den Datenpool bei FA ab. Bekommen die Daten via Freistellungsauftrag.

    Ectl. kann sie das Geld so einbriingen für Rente das sie es nicht berücksichtigen. Muss man ins Rechtforum.

    Ansonsten muss sie eben davon leben bis das Vermögen aufgebraucht ist. Dann einen neunen Antrag stellen.

    ALG2 ist Sozialhilfe oder wie Grundsicherung im Alter. Das ist einen Existenzabsicherung, das Kosten unzählihge Milliarden, die zahlen alle auch Leute im Minijob über Steuern.

    Die Freundin hat Vermögen, der Verwendungszweck ist irrelavant.

    Es wird zu einer Rückzahlung kommen und einer Anzeige wegen Sozialbetrug.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • savage
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    kann sie nicht. wenn es auf ihrem konto auftaucht, dann kommen die drauf. die können ja kontoeinsicht nehmen.

    war bei mir auch so. die kinder haben was geerbt und der jobcenter ist erst 2 jahre später draufgekommen (muss jemand gepetzt haben, weil die normalerweise nur die letzten 6 monate der kontoauszüge prüfen. ich war zwischendrin aber auch 15 monate in frührente). ich musste 5.500€ zurückzahlen und die kinder sind aus der bedarfsgemeinschaft geflogen. zudem wurde ich wegen betrugs angeklagt. fast 1.600€ strafe, die ich jetzt noch in ratenzahlung abstottere.

    man muss dazu sagen, dass ich keinen cent (außer eben diesen 5.500€) angefasst habe und das geld angelegt habe, damit die kids später mal führerschein machen können, etc...

    für sowas war es ja auch gedacht. aber das interessiert den jobcenter nicht.

  • AnPa
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    man muß in erster Linie erstmal bis zu ner kleinen Grenze das eigene " (ersparte, wie auch immer ) Geld aufbrauchen. Du selber ackerst auf deutsch für deine Freundin mit, das sie zumindest paar Euro hat zum Leben. Also DU selber arbeitest auch für die Bezüge vom Alg II . Dabei ist deine Freundin garnicht so "mittellos" ..... Fällt der Groschen ?????

  • vor 8 Jahren

    es nutzt nichts, wenn sie sagt, das geld wäre für ihre altersversorgung. das gilt nur, wenn sie einen entsprechenden rentenversicherungsvertrag hat.

    es gibt allerdings eine regelung über "zu berücksichtigendes vermögen".

    nachzulesen in SGB II 2. Buch. Grundsicherung für Arbeissuchende, paragraph 12:

    Zu berücksichtigendes Vermögen.

    wäre zu umfangreich das hier auszuführen, weil die freigrenze nach alter, anzahl der kinder u.s.w. zu berechnen ist.

    Quelle(n): SGB II
  • Wenn sie Erspartes hat, muss sie das erst einmal aufbrauchen, bevor sie ALG II bekommt! Ich denke, wenn sie an das Geld nicht herankommt, da es für ihre Rente ist, ist es vielleicht etwas anderes. Aber das erfährt sie alles, wenn sie zu ihrem Sachbearbeiter geht!

  • vor 8 Jahren

    Gott sei Dank garnicht. Bevor jemand Geld von uns allen bekommt, soll er doch bitteschön von seinem eigenen Ersparten leben.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    ALG2 ist eine von der Allgemeinheit finanzierte Sozialleistung es gibt Freibeträge für den Selbstbehalt, Muss man googlen.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.