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Überstunden bzw mehrarbeit?

meine frau hat eine arbeitszeit von 13:00 uhr bis 19:15 uhr in einem backshop,die zeit wird ihr natürlich abzüglich der pause bezahlt.

nun aber das problem: sie muss nach 19:15 uhr noch die waren weg sortieren, den laden reinigen und die tagesabrechnung machen das sie teilweise erst um 19:45 uhr aus dem laden kommt.

30 min mehrarbeit sind nicht viel aber im monat, bzw aufs jahr kommen ja einige std zusammen die nicht bezahlt werden.

was kann man dagegen tun und muss das nicht bezahlt oder mit freizeitausgleich beglichen werden?

vielen dank für hilfreiche antworten

Update:

im arbeitsvertrag ist eine monatliche arbeitszeit von 108 std. vereinbart.( die sie durch die mehrabeit bei weitem übersteigt)

5 Antworten

Bewertung
  • Lord M
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Maßgeblich ist die geleistete Arbeitszeit.

    Der Arbeitsvertrag gibt zwar den groben Rahmen vor, die Realität sieht aber oft anders aus. Wird deine Frau pauschal mit 108 Stunden abgerechnet, so wird die Mehrarbeit auf einem Zeitkonto gutgeschrieben. Dieses Zeitkonto ist nach gesetzlichen Regelungen zu führen und auszugleichen.

    Das Problem wird sein, dass es im Betrieb, wo deine Frau arbeitet, sicherlich keinen Betriebsrat gibt, von daher gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder klärt sie die Situation, wobei sie sich sicherlich Ärger einhandeln kann, und als Querolantin wird sie möglichst schnell aus der Firma herauskomplementiert. Oder aber sie schluckt trocken und arbeitet weiter umsonst.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Dann muss sie sich so organisieren, dass alle Arbeit um 19.15 Uhr erledigt ist. Wann schließt der Backshop? Wenn Mehrarbeit anfällt, dann ist diese vorher zu genehmigen und auch nachweislich zu begründen.

    Wie machen das denn die anderen Kolleginnen und Kollegen in der Branche? Einfach mal fragen.

  • Ausschlaggebend sind die Abmachungen (Arbeitsvertrag) zwischen dem Arbeitgeber und deiner Frau.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    najaa.. eigentlich glaub ich das der Arbeitgeber das Rechtlich nicht bezahlen muss.. dass kommt auch wieder darauf an wie das im Arbeitsvertrag steht. Aber ich glaube dass deine Frau zumindest sagen kann.. Nein das macht sie so nicht da das ja ihre "Freizeit" wäre. aber ich glaub da könntest deinen Buchhalter fragen..der muss doch sowas wissen?

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  • vor 8 Jahren

    Als ich noch im Einzelhandel gearbeitet habe, wurde ich auch nur bis Ladenschluss bezahlt.

    Laden putzen und Abrechnung machen durfte man nach der Arbeit in seiner Freizeit für lau!

    Man kann ja Lohn dafür fordern, wenn nichts darüber im AV steht- aber dann ist man sicher seinen Job los!

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