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Schild "Reitverbot"?

Man sieht es vielerorts, das Verkehrschild mit dem durchgestrichenen Reiter, meine Frage ist, wenn ich diesen Weg z.B. nutzen will um auf einen anderen Reitweg zu gelangen, darf ich mein Pferd dann dort führen, wie ich mein Fahrrad durch die z.B. Fußgängerzone schiebe, oder ist ein Pferd auf diesem Weg generell verboten?

Update:

P.S. Ich hab selbst schon mal gegoogelt, es heißt überall nur "Verkehrsverbot für REITER"

Update 2:

@Laura: Ich hab dieses Schild auch schon auf Beton- oder asphaltierten Straßen gesehen...

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Das Führen ist erlaubt!

    Beweis:

    http://reiter.spass.com/schilder.htm

  • vor 8 Jahren

    Wenn das Schild nur das "Reitverbot" beinhaltet kann man es auch so auslegen, dass das Führen eines Pferdes erlaubt ist.

  • vor 8 Jahren

    Daß du das Pferd führen darfst, wurde ja schon erwähnt. Jedoch läufst du trotzdem Gefahr, daß dich Fußgänger oder Radler deswegen anmachen werden. Oder auch der Jäger.

    Was ich in dem Zusammenhang interessant fände wäre, wo du her kommst. Denn in Deutschland gibt es kein offizielles Schild, bei dem das Pferd durchgestrichen ist. Lediglich in Holland. Reitverbotsschilder zeigen normal einen roten Kreis mit einem Reiter in der Mitte.

    Hier sind die in Deutschland gültigen Schilder:

    http://www.joelle.de/topic/16559-reiten/

    Auf der Straße bist du als Reiter gleichberechtigt mit Autos und Fahrrädern. Ich kann mir daher nicht vorstellen, daß ein von dir beschriebenes Schild da aufgemalt ist. Das beste wäre, du fragst bei der Gemeinde oder Landratsamt nach.

    Sollte das blaue Reitwegschild durchgestrichen sein, endet dort womöglich nur der angelegte Reitweg. Aber auch dieses Schild gibt es eigentlich nicht.

  • ?
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    du kannst dein Pferd ja tragen.

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  • vor 8 Jahren

    Ich würde das auch so verstehen, dass Pferde dort nicht verboten sind, sondern nur das Reiten.

    Sonst würde dort doch ein Schild stehen, auf dem nur ein Pferd (ohne Reiter) abgebildet und durchgestrichen ist.

    Um ganz sicher zu sein, frag doch mal beim Ordnungsamt nach.

  • Laura
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Du darfst dein Pferd dort auch nicht führen.

    Es soll verhindert werden, dass Pferde (ob mit oder ohne Reiter) die Weger zertrampeln.

    Na dann könnte es eventuell damit zusammenhängen, dass sich Leute über den unsagbaren Krach beschwert haben, die Hufe eben auf Beton machen.

    Du kannst die Schilder auch einfach ignorieren.

  • reGnau
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Also die Rechtslage ist wohl scheinbar nicht so sehr eindeutig wie manch einer das gerne hätte.

    Hier gibts eine entsprechende Diskussion:

    http://www.agrar.de/pferde/forum/index.php?action=...

    Hier hab ich allerdings was entsprechendes gefunden: http://www.rv-rot.de/Gesetzliche%20Vorschriften%20...

    Vielleicht einfach mal durchlesen.

    P.S.: Es soll allerdings von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Bei uns in Rheinland-Pfalz gibt es beispielsweise (zumindest habe ich dieses Schild noch nirgendwo gesehen) kein Reitverbotsschild.

    @ Idril-Arien: Ich glaube du verwechselst was. Es gibt runde Schilder, auf denen Reiter zu sehen sind. Entweder sind sie rot umrandet, dann wäre das für mich das Zeichen, das der Weg mit einem Pferd nicht betreten werden darf (Oder haben dann unter Umständen Reiter, die aus der entgegengesetzten Richtung kommen unter Umständen die Vorfahrt? Dann müssten solche Schilder allerdings an Engpässen stehen!), während ein Schild mit einem Pferd auf einem blauen Hintergrund grundsätzlich das Reiten, führen und fahren auf diesem Weg erlaubt. Ein rundes Schild mit roter Umrandung und einem durchgestrichenen Reiter hat für mich allerdings die Bedeutung, dass ab DEM Punkt des Weges das Reiten eines Pferdes eben ausdrücklich erlaubt ist, da es ein vorheriges Verbot wie zuvor beschrieben praktisch aufhebt (Kann zwar sein, dass ich das unter Umständen falsch auslege, weil ein absolutes Parkverbot durchkreuzt ja ein Schild mit roten Balken auf blauem Hintergrund...?)

    P.S.: Ich sehe jedenfalls ein Pferd was lediglich von einem Menschen geführt wird grundsätzlich als "Fussgänger" der ähnlich, wie auch ein normaler Fussgänger grundsätzlich geschützt gehört, da ja keiner von beiden, weder Pferd, noch Mensch irgendwelche Schutzbleche (Ritterrüstung... haha!) haben, die vor Verletzungen schützen und deswegen finde ich das Führen von Pferden, egal ob auf einem Radweg oder einem sonstigen Weg als absolut erlaubt! Stell dir mal vor, da läuft ein Mensch, wie es normalerweise üblich ist, auf der linken Seite des Pferdes, wenn es das Pferd führt und geht in der gleichen Richtung, wie der Verkehr fährt.

    Der Mensch, der das Pferd führt ist im Grunde genommen der erste, der von einem Fahrzeug angefahren wird, wenn er sich an die korrekten Regeln wie man sie überall lernt, überfahren wird.

    Deswegen halte ich es für sinnvoll, wenn ein Pferd sich grundsätzlich beidseitig führen lässt und den Verkehr von kleinauf kennt, damit es eben nicht rumspinnt und der Führende eben auch den Bürgersteig nutzen kann. (wenn einer angefahren wird, dann eben bloss das Pferd, ist schon schlimm genug, aber Menschenleben geht MEINER Auffassung nach, deutlich vor!

    Das Pferd muss also dementsprechend beidseitig zu führen sein!

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