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Muss ich die Mittagspause machen?

Ich weiß, ab sechs Stunden ne halbe Stunde Mittag und danach ne Stunde.

Aber muss ich denn Mittagspause machen, kann ich nicht einfach diese halbe Stunde ausfallen lassen? Bei meinem Job, geht eine richtige Pause nicht. Also arbeite ich seit Jahren ganz normal durch. Kann das dann zur Kündigung kommen. Mein direkter Chef sitzt nicht im Haus hier, mein mittelbarer Chef, dem ist es egal.

5 Antworten

Bewertung
  • Kishi
    Lv 5
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Offiziell ja, inoffiziell nein, wenn es keinen interessiert. Hab auch jahrelang keine Mittagspause gemacht und immer nebenbei gefuttert.

    Aber es tut der Gesundheit nicht gerade gut, bissel Erholung zwischendurch muss schon sein.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wenn du bei dieser Affenhitze unbedingt durcharbeiten willst, dann mache es doch.

    Julia hat aber auch Recht - dein Chef bekommt irgentwann Ärger. Das kommt früher oder später 'raus.

  • vor 8 Jahren

    mann muss vom gesetz her eine pause machen

    sonst bekommt der Chef ärger ^^

  • vor 8 Jahren

    Das deutsche Arbeitszeitgesetz betrifft den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz. Es begrenzt die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit, es setzt Mindestruhepausen während der Arbeitszeit und Mindestruhezeiten zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der Arbeit sowie die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen fest. Zudem enthält es Schutzvorschriften zur Nachtarbeit. Das Gesetz ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich.

    Muss ein Arbeitnehmer am Tag länger als sechs Stunden arbeiten, ist ihm nach § 4 ArbZG eine Voraus feststehende Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss die Ruhepause mindestens 45 Minuten betragen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden nacheinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

    Verstöße des Arbeitgebers gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes können nach dem Katalog des § 22 ArbZG umfassend als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro pro Verstoß geahndet werden. Begeht der Arbeitgeber Verstöße gegen materielle Regelungen des Gesetzes (und nicht nur gegen Aushang- und Informationspflichten) vorsätzlich und wird dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder wiederholt der Arbeitgeber den Verstoß beharrlich, so begeht er eine Straftat des Nebenstrafrechts, sie ist mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bewehrt.

    http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html

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  • vor 8 Jahren

    ja

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