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Wie soll man die/den Namen schreiben?

Hallo,

in der Geburtsurkunde sind die Namen festgelegt, ob sie mit "ss" oder "ß" geschrieben werden. Ich arbeite in einem Büro. Und es kommt immer wieder vor, dass wenn ein Briefeingang ist, die Unterschrift mit z.B."ß" geschrieben ist, obwohl der Name ein "ss" hat. Nun meine Frage.

Geht das einfach und welche Konsequnzen hat es, für den unterzeichnenden?

Update:

Es geht im näheren um die Schreibweise des Namens. Nicht darum, ob eine Handschrift nicht leserlich ist. z.B. Das Anmeldeformular wurde mit dem Namen z.B. Georg Messmer ausgefüllt. Unterschrieben aber mit Georg Meßmer.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Eigennamen bleiben, egal ob die Rechtschreibverordnung (oder wie sich das schimpft) was ver- bzw. geändert hat. Übernehmen wie in Geburtsurkunde geschrieben.

  • vor 8 Jahren

    Beim Posteingang hast Du doch die Geburtsurkunde des Kunden nicht vor Dir liegen. Also übernimmst Du die Unterschrift, wie der Anmelder sie geschrieben hat. Er muß für seine Unterschrift selbst geradestehen.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Für die Korrespondenz im deutschsprachigen Raum nimmst du das "ß" und für die Korrespondenz außerhalb des deutschsprachigen Raumes nimmst du dann "ss", weil das "ß" da unbekannt ist!

  • vor 8 Jahren

    Das spielt überhaupt keine Rolle!

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    Lv 6
    vor 8 Jahren

    wie ich ein dokument unterschreibe ist ja nur meine sache. die unterschrift ist etwas sehr perönliches. und meine unterschrift sieht auch auf den ersten blick nicht so aus, wie mein eingetragener name. man kennt das auch von docktorunterschriften. die müssen einfach so viel unterschreiben, dass das irgendawann mal wie steno aussieht. aber für dich hat dass mit sicherheit keine konsequenzen, wie jemand unterschreibt, ist nicht dein problem.

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