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hartz 4 Wann endet die Hilfsbedürftigkeit?
Also mein Mann hat am 1.5 arbeit aufgenommen am 31 den ersten Lohn erhalten obwohl das der ersste Lohn ist wollen die jetz das Geld zurück das kann doch nicht richtig sein wir habnen doch vom 1-31 kein einkommen gehabt und waren doch hilfe bedürftig ich mein ich hätte es ja noch nachvollziehen können wenn er schon am 3 geld gehabt hätte aber wie gesagt er hat erst am 1 angefangen und somit am 31 das erstemal Lohn erhalten?
momentmal man ist solange hifebedürftig wie man Mittellos ist und das ist man solange man noch kein Einkommen zur verfügung hat. also bitte macht euch die antworten nicht so einfach denn rein rechtlich gesehen würden wir wenn wir wollten noch 112€ an zuschuß bekommen weil das Netto zu wenig ist und Mittellos ist wer über Einkommen nicht verfügt ? und bitte vovon lebt man dann im Juni?Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet im Vorrauslohn zu bezahlen qalso ist man bis der erste Lohn da ist doch wohl Mittellos oder???
10 Antworten
- J. CaesarLv 6vor 8 JahrenBeste Antwort
Richtige Antwort von meinem Vorredner.
So bald jemand eine neue Arbeit aufgenommen hat, erlischt der Anspruch auf ALG II. Dabei ist es unerheblich, ob er/sie das Gehalt zum 1., 15. oder zum Ende des Monats ausgezahlt bekommt.
- Anonymvor 8 Jahren
Mit Arbeitsbeginn endet der Leistungsanspruch von ALG 2.
- ?Lv 7vor 8 Jahren
Für April habt ihr vom Staat Geld bekommen und im Mai vom Arbeitgeber. Solltet ihr für Mai auch vom Staat Geld bekommen haben, muss das natürlich wieder zurück gezahlt werden.
- mytilenaLv 7vor 8 Jahren
Das ist ein Trugschluss vieler.
Alg 2 wird für den laufenden Monat am Anfang des Monats gezahlt.
Lohn oder Gehalt wird erst nach dem ersten Monat gezahlt oder Mitte des Monats rückwirkend, je nach Arbeitsstelle.
Ihr habt also für Monat Mai doppelt Geld bekommen.
Das fordert natürlich (und mit Recht) die Arge zurück.
Wende dich an das Jobcenter und vereinbart, wie hier schon geschrieben, Ratenzahlung.
Die Arge ist im Recht.
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- idril_arienLv 7vor 8 Jahren
Das Problem haben viele, da das ALG II immer im Voraus für den nächsten Monat bezahlt wird und das Gehalt dann im Nachhinein am Ende bezahlt wird.
Setz dich mit dem Jobcenter in Verbindung und vereinbare eine Ratenzahlung. Die machen das ohne Probleme.
- Anonymvor 8 Jahren
Ihr habt Ende April im Voraus für den Monat Mai Hartz 4 bekommen, da hat dein Mann ja schon gearbeitet. Er hat am Ende des Monats rückwirkend für den Mai Lohn erhalten. Das muss mit der Hartz 4 Geld verrechnet werden. Frage doch einfach beim Job-Center nach, ob du das Geld in Raten zurück bezahlen kannst, sonst bleibt euch kein Geld zu Leben.
- vor 8 Jahren
NICHT ab Arbeitsbeginn, der muss allerdings angegeben werden. Die Hilfebedürftigkeit endet beim ersten LOHN, also in den meisten Fällen am 15. des Folgemonats. Dann nur wenn der Lohn die Hilfebedürftigkeitsgrenze übersteigt.
Voller Anspruch gilt also für den VOLLEN Monat Mai, angerechnet wird erst im Monat der ersten Zahlung, also im Juni. So regulär wenn am 15. des Folgemonats bezahlt wird. Fällt die Zahlung allerdings auf den 31. des Monats wird es auch in diesem Monat angerechnet. Wenn das Geld a llerdings erst am 1.06. auf dem Konto verbucht wird, gilt der Juni als Anrechnungsmonat. (Kontoauszug). Ist leider so.
Das @Caligula und J. Caesar >8 Daumen rauf haben zeigt mir die Unwissenheit des Antworters und die ihm glauben.
- Anonymvor 8 Jahren
Könnt ihr doch sicher abzahlen.