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Wer ist Vorrangig: Volksentscheid oder Beschluss des Verfassungsgericht?
Kann ein Problem welches durch ein Volksentscheid ( ganz korrekt ausgeführt ) beführwortet ist, vom Verfassungsgericht als ungültig erklärt wird?
Oder umgekehrt?
8 Antworten
- BobbyLeeLv 5vor 8 JahrenBeste Antwort
Volksentscheide werden meist bei belanglosen Entscheidungen durchgeführt und nur dann, wenn die Regierung sich auch sicher ist, das der Volksentscheid auch in ihrem Sinne ausfällt.
besteht die Gefahr, das ein Referendum nicht im Sinne der " Oberen " ausfallen könnte, wird es gar nicht erst zugelassen !
Reine Augenwischerei !!!
- vor 8 Jahren
Natürlich ein Beschluss der Verfassungsgerichtes. Sie entscheiden nach den Grundlagen unserer Rechtssprechung. Wenn etwas verfassungswidrig ist, dann ist es nunmal so, selbst wenn die Mehrheit es will. Und das ist auch gut so, das Grundgesetz beruht auf Vernunft und Gerechtigkeit. Wo kommen wir denn dahin, wenn das dumme Volk entscheidet?
- NathanLv 6vor 8 Jahren
Natürlich gilt der Spruch des Verfassungsgerichtes. Auch die Mehrheit kann schließlich nicht gegen unsere Verfassung stimmen. Sonst hätten wir womöglich demnächst wieder die Todesstrafe.
- Anonymvor 8 Jahren
Ich erinnere mich an den Fall in Schleswig-Holstein. Da wurde per Volksentscheid gegen die Rechtschreibreform gestimmt.
Am Ende wurde dieser Entscheid gekippt. Der Wille des Volkes ist mit Füßen getreten worden. Seit dem nimmt immer mehr die Wahlbeteiligung in Schleswig-Holstein ab!
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- VaitapeLv 7vor 8 Jahren
unser System ist so aufgebaut, daß ein Volksentscheid über brennende Themen nicht vorgesehen ist -- man beruft sich auf die Möglichkeit, daß das Volk bei der Bundestagswahl entscheiden kann
die Schweiz macht es weitaus besser
- KometLv 7vor 8 Jahren
In der Theorie: ja.
Das BvG muss das bestehende Grundgesetz schützen. Und das GG darf nur der Bundestag mit 2/3 Mehrheit ändern.
Ein Volksentscheid kann das nicht. Das Volk kann allerdings durch sein Wahlverhalten die Entscheidungen des Bundestages in einer gewissen Weise beeinflussen.
In der Praxis wird es in absehbarer Zukunft ohnehin keinen bundesweiten Volksentscheid geben.
- Anonymvor 8 Jahren
Wenn die Mehrheit sich dafür ausspricht, daß Du ohne Gerichtsprozeß hingerichtet werden sollst, wäre das immer noch illegal und gegen die Verfassung.
- exzenterLv 5vor 8 Jahren
Einen Volksentscheid kann man ja ähnlich betrachten wie den Erlass eines Gesetzes. Das geht alles nur so weit gut, sofern es verfassungskonform ist. Also hat das Verfassungsgericht das "letzte Wort". Anders kann es ja wohl auch nicht sein.