Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Wer ist Vorrangig: Volksentscheid oder Beschluss des Verfassungsgericht?

Kann ein Problem welches durch ein Volksentscheid ( ganz korrekt ausgeführt ) beführwortet ist, vom Verfassungsgericht als ungültig erklärt wird?

Oder umgekehrt?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Volksentscheide werden meist bei belanglosen Entscheidungen durchgeführt und nur dann, wenn die Regierung sich auch sicher ist, das der Volksentscheid auch in ihrem Sinne ausfällt.

    besteht die Gefahr, das ein Referendum nicht im Sinne der " Oberen " ausfallen könnte, wird es gar nicht erst zugelassen !

    Reine Augenwischerei !!!

  • vor 8 Jahren

    Natürlich ein Beschluss der Verfassungsgerichtes. Sie entscheiden nach den Grundlagen unserer Rechtssprechung. Wenn etwas verfassungswidrig ist, dann ist es nunmal so, selbst wenn die Mehrheit es will. Und das ist auch gut so, das Grundgesetz beruht auf Vernunft und Gerechtigkeit. Wo kommen wir denn dahin, wenn das dumme Volk entscheidet?

  • Nathan
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Natürlich gilt der Spruch des Verfassungsgerichtes. Auch die Mehrheit kann schließlich nicht gegen unsere Verfassung stimmen. Sonst hätten wir womöglich demnächst wieder die Todesstrafe.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ich erinnere mich an den Fall in Schleswig-Holstein. Da wurde per Volksentscheid gegen die Rechtschreibreform gestimmt.

    Am Ende wurde dieser Entscheid gekippt. Der Wille des Volkes ist mit Füßen getreten worden. Seit dem nimmt immer mehr die Wahlbeteiligung in Schleswig-Holstein ab!

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 8 Jahren

    unser System ist so aufgebaut, daß ein Volksentscheid über brennende Themen nicht vorgesehen ist -- man beruft sich auf die Möglichkeit, daß das Volk bei der Bundestagswahl entscheiden kann

    die Schweiz macht es weitaus besser

  • Komet
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    In der Theorie: ja.

    Das BvG muss das bestehende Grundgesetz schützen. Und das GG darf nur der Bundestag mit 2/3 Mehrheit ändern.

    Ein Volksentscheid kann das nicht. Das Volk kann allerdings durch sein Wahlverhalten die Entscheidungen des Bundestages in einer gewissen Weise beeinflussen.

    In der Praxis wird es in absehbarer Zukunft ohnehin keinen bundesweiten Volksentscheid geben.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wenn die Mehrheit sich dafür ausspricht, daß Du ohne Gerichtsprozeß hingerichtet werden sollst, wäre das immer noch illegal und gegen die Verfassung.

  • vor 8 Jahren

    Einen Volksentscheid kann man ja ähnlich betrachten wie den Erlass eines Gesetzes. Das geht alles nur so weit gut, sofern es verfassungskonform ist. Also hat das Verfassungsgericht das "letzte Wort". Anders kann es ja wohl auch nicht sein.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.