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aus der krankenkasse geworfen worden, was nun?
wer kann bitte einen tipp geben?
einem bekannten von mir ist durch eigenes verschulden( er hat sich operieren lassen und das der krankenkasse zu spät gemeldet) von seiner krankenkasse gekündigt worden. nun steht er ohne krankenversicherung da. wenn er nun krank wird, kann er die behandlungskosten wohl nicht bezahlen. oder, wenn er einen herzinfarkt erleidet, kann er auch gleich abkratzen. hat er mir so erklärt. habt ihr einen rat für ihn, wohin er sich wenden kann,oder welche krankenkasse ihn vielleicht aufnimmt? er lebt in berlin. ich danke euch im vorraus für eure unterstützung.
gilt das auch bei selbstständigkeit? ich kenn mich da auch nicht so aus.
@gaston, du meinst, der lügt mir die hucke voll? ich werd den mal darauf ansprechen, wenn ich den wiedersehe. ich habe ihn vor 10 jahren das letzte mal gesehen und nun wiedergetroffen. der hat mich aber nicht um geld gebeten, sondern nur um einen rat.
@ping, er war privat versichert, weil er selbstständig ist.
9 Antworten
- burgfräuleinLv 4vor 8 JahrenBeste Antwort
bei planbaren Operationen verlangen manche Privatkassen eine Vorabinformation um dann eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben.
Dein Bekannter muß sich schnellstens an eine Krankenkasse wenden um evtl Versicherungsschutz zu bekommen. Da gibt es nur ein kleines Zeitfenster.
Viel Glück
Ein Tipp noch in manchen Städten gibt es Praxen ohne Grenzen. Dort werden Menschen ohne Krankenversicherung umsonst behandelt und man versucht diese Menschen wieder in eine Versicherung zu bringen.
- sparrowLv 7vor 8 Jahren
Wenn man sich operieren lassen muss, muss man selbst normalerweise nichts der Krankenkasse melden, das macht der Arzt, Klinik, Krankenhaus.
- Anonymvor 8 Jahren
Das ist eine ganz dicke Lügengeschichte.
Selbst wenn Teile davon wahr wären: Die AOK muà jeden aufnehmen,
und ohne Krankenkasse darf heute niemand mehr rumlaufen.
Und Ja, das gilt auch für Selbständige.
- MeckertanteLv 4vor 8 Jahren
Bei sog. Schönheitsoperationen muss man wohl die Einwilligung der Krankenkasse einholen, bei anderen Operationen nicht. Da der Bekannte offensichtlich selbstständig ist, ist es möglich, dass der Grund für die Kündigung im Zahlungsverzug begründet liegt, keine Seltenheit bei Selbstständigen, wenn die Geschäfte schlecht laufen. Um schnell wieder krankenversichert zu sein, sollte er zügigst eine Schuldnerberatung oder eine andere Beratungsstelle aufsuchen. In einigen Orten Deutschlands gibt es bereits Praxen, die kostenlos behandeln, weil es viele Menschen gibt, die "durch das Netz gefallen sind".
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- .Lv 6vor 8 Jahren
bei einer privaten kv kann das durchaus passieren. entweder wendet er sich an einen anwalt, der seine rechte vertritt oder schau mal hier:
- vor 8 Jahren
Er wird die Beiträge, welche recht hoch sind, nicht gezahlt haben. Anders als bei der staatlichen, muss er die Operation genehmigen lassen. Vielleicht war diese Operation aber auch nicht in seinem Vertrag enthalten. gibt mehrere Möglichkeiten. Tip: an die staatliche wenden. gute besserung
Quelle(n): Mein eigenes Leben - Grüner HandkäsLv 7vor 8 Jahren
Man muss VOR der Op die Krankenversichertenkarte
vorzeigen, sonst hat man keine Chance auf eine Op.
Einzige Ausnahme : Bei einer Notoperation, z.B nach einem
Unfall.
Alles andere ist blanker Unsinn.