Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

schwarzundrotes fragte in GesundheitPsyche · vor 8 Jahren

aus der krankenkasse geworfen worden, was nun?

wer kann bitte einen tipp geben?

einem bekannten von mir ist durch eigenes verschulden( er hat sich operieren lassen und das der krankenkasse zu spät gemeldet) von seiner krankenkasse gekündigt worden. nun steht er ohne krankenversicherung da. wenn er nun krank wird, kann er die behandlungskosten wohl nicht bezahlen. oder, wenn er einen herzinfarkt erleidet, kann er auch gleich abkratzen. hat er mir so erklärt. habt ihr einen rat für ihn, wohin er sich wenden kann,oder welche krankenkasse ihn vielleicht aufnimmt? er lebt in berlin. ich danke euch im vorraus für eure unterstützung.

Update:

gilt das auch bei selbstständigkeit? ich kenn mich da auch nicht so aus.

Update 2:

@gaston, du meinst, der lügt mir die hucke voll? ich werd den mal darauf ansprechen, wenn ich den wiedersehe. ich habe ihn vor 10 jahren das letzte mal gesehen und nun wiedergetroffen. der hat mich aber nicht um geld gebeten, sondern nur um einen rat.

Update 3:

@ping, er war privat versichert, weil er selbstständig ist.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    bei planbaren Operationen verlangen manche Privatkassen eine Vorabinformation um dann eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben.

    Dein Bekannter muß sich schnellstens an eine Krankenkasse wenden um evtl Versicherungsschutz zu bekommen. Da gibt es nur ein kleines Zeitfenster.

    Viel Glück

    Ein Tipp noch in manchen Städten gibt es Praxen ohne Grenzen. Dort werden Menschen ohne Krankenversicherung umsonst behandelt und man versucht diese Menschen wieder in eine Versicherung zu bringen.

  • vor 8 Jahren

    Wenn man sich operieren lassen muss, muss man selbst normalerweise nichts der Krankenkasse melden, das macht der Arzt, Klinik, Krankenhaus.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Das ist eine ganz dicke Lügengeschichte.

    Selbst wenn Teile davon wahr wären: Die AOK muß jeden aufnehmen,

    und ohne Krankenkasse darf heute niemand mehr rumlaufen.

    Und Ja, das gilt auch für Selbständige.

  • vor 8 Jahren

    Bei sog. Schönheitsoperationen muss man wohl die Einwilligung der Krankenkasse einholen, bei anderen Operationen nicht. Da der Bekannte offensichtlich selbstständig ist, ist es möglich, dass der Grund für die Kündigung im Zahlungsverzug begründet liegt, keine Seltenheit bei Selbstständigen, wenn die Geschäfte schlecht laufen. Um schnell wieder krankenversichert zu sein, sollte er zügigst eine Schuldnerberatung oder eine andere Beratungsstelle aufsuchen. In einigen Orten Deutschlands gibt es bereits Praxen, die kostenlos behandeln, weil es viele Menschen gibt, die "durch das Netz gefallen sind".

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 8 Jahren

    Erst Adresse ist die AOK - danach kann man weiter sehen.

  • .
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    bei einer privaten kv kann das durchaus passieren. entweder wendet er sich an einen anwalt, der seine rechte vertritt oder schau mal hier:

    http://www.pkv-ombudsmann.de/statut/

  • vor 8 Jahren

    Er wird die Beiträge, welche recht hoch sind, nicht gezahlt haben. Anders als bei der staatlichen, muss er die Operation genehmigen lassen. Vielleicht war diese Operation aber auch nicht in seinem Vertrag enthalten. gibt mehrere Möglichkeiten. Tip: an die staatliche wenden. gute besserung

    Quelle(n): Mein eigenes Leben
  • Gnip
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Private Krankenversicherung oder

    Gesetzliche. Fragezeichen.

  • vor 8 Jahren

    Man muss VOR der Op die Krankenversichertenkarte

    vorzeigen, sonst hat man keine Chance auf eine Op.

    Einzige Ausnahme : Bei einer Notoperation, z.B nach einem

    Unfall.

    Alles andere ist blanker Unsinn.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.