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Das letzte Geleit oder trostreicher Abschied?

So die Weltanschauung des Verstorbenen und die der Hinterbliebenen voneinander abweichen: Sollte die Trauerfeier im Sinne der Hinterbliebenen stattfinden oder im Sinne des Toten?

Welche vorrangige Bedeutung kommt einer Trauerfeier zu? Das letzte Geleit oder der Trost?

13 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Der letzte Wunsch des Verstorbenen sollte oberste Priorität haben, denn es ist seine letzte Feier.

    Auch wenn natürlich die Angehörigen die Trauerfeier ausrichten müssen.

    Vielleicht hat der Verstorbene sich zu Lebzeiten schon Gedanken gemacht, Vorstellungen über den Ablauf seiner letzten Reise geäußert, denen natürlich unbedingt Rechnung getragen werden sollte.

    Der letze Abschied sollte unbedingt der Persönlichkeit und dem Wesen des Verstorbenen entsprechen.

    Wie er war, was er war, seine Person sollte den Anwesenden am Tage der Trauerfeier ein letztes Mal vorgestellt werden.

    Ein jeder soll genau erfahren, wer an diesem Tage zu Grabe getragen wird.

    Quelle(n): Ein sehr persönliches Anliegen für mich, da ich nun leider selber davor stehe, meinen Lieben meine Vorstellungen für meine Trauerfeier nahe zu bringen.
  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    entscheidend ist doch, wer da zu grabe getragen wird.

    in aller regel wohl nicht die hinterbliebenen ...;)

    allerdings schadet trost zu spenden sicher nicht.

    sozial eingestellte mitmenschen berücksichtigen beide aspekte.

  • vor 8 Jahren

    Ich kann als protestantischer Theologe nur etwas dazu sagen, an wen sich der Abschiedsgottesdienst (die Trauerfeier) richtet.

    Während die evangelische Kirche sich bis vor einem guten halben Jahrhundert eher daran orientierte, wie die Feier sich an dem Verstorbenen orientieren sollte, und die katholische Kirche das Requiem bis heute so versteht, haben sich evangelische Seelsorger zunehmend daran orientiert, dass der Verstorbene tot IST und die Kirche keine Schritte über die Schwelle des Todes hinaus einleiten kann. Also sind es die Hinterbliebenen, an die sich die kirchlichen Handlungen zu orientieren haben. Seelsorge am Sarg oder Grab ist Seelsorge an den Hinterbliebenen. Auch die Frage, ob der Verstorbene ein Gebet oder eine Grabrede oder ähnliches akzeptiert hätte oder nicht, betrifft nicht den Vertreter der Kirchengemeinde, sondern ist unter den Hinterbliebenen zu klären. Also muss auch ein rabiater Atheist rechtzeitig sicherstellen, dass kein von ihm unerwünschter Ritus dazwischen kommt.

    Das schränkt nicht ein, dass ein Pastor oder Trauerredner aus dem Leben des Verstorbenen erzählt.

    Besonders wichtig ist nach meiner Erfahrung übrigens, dass die Kinder nicht vergessen werden. Sie leiden am meisten bei ihrer Trauer.

  • vor 8 Jahren

    Hallo Avalon!

    Meiner Meinung nach sollte die Beisetzung ganz im Sinne des Verstorbenen gestaltet sein - und es ist ja auch durchaus tröstlich, wenn man weiß dass man ihm damit einen letzten Wunsch erfüllen kann - obwohl ich nicht glaube, dass das noch wichtig für ihn ist. Aber schon allein aus Respekt an sein Andenken sollte man das wohl so machen!

    Trost findet ein Hinterbliebener in dem allseits verpönten Leichenschmaus (schon allein der Begriff ist fürchterlich!). Hätte ich in den vergangenen paar Jahren nicht selbst sechs geliebten Menschen das letzte Geleit geben müssen so würde ich wahrscheinlich selbst noch dagegen schimpfen. Inzwischen muss ich aber zugeben, dass mir das Zusammensein mit anderen Hinterbliebenen - meiner Familie - nach der Beerdigung Trost und Halt gab.

    Die Beerdigung ist für den Verstorbenen, das anschließende Zusammensein (ich mag es einfach nicht Leichenschmaus nennen, denn es ist keine Völlerei oder ein Trinkgelage), ist für die Hinterbliebenen.

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    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Der Respekt gebietet es, die Wünsche des Verstorbenen nicht gänzlich zu ignorieren. Aber die Trauerarbeit leisten die, die zurückbleiben. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keinen Wert auf eine Trauerfeier legte, kann es doch sein, daß die Angehörigen so etwas brauchen, um quasi einen Abschluß zu finden. Genauso kann es für Angehörige schwierig sein, wenn seitens des Verstorbenen eine anonyme Bestattung verfügt wurde, der/die Witwe(r), Geschwister und oder Kinder aber gern eine Grabstelle hätten, die sie besuchen können. Daher glaube ich, daß die letzte Entscheidung bei den Zurückbleibenden liegen sollte.

    Konkretes Beispiel aus der eigenen Familie: Schwiegervater stirbt. Testamentarisch ist eine anonyme Feuerbestattung verfügt. Schwiegermutter versteht darunter Urnenbegräbnis ohne Grabstein. Sie möchte nach ihrem Tod einmal "neben ihm" liegen, dieser Gedanke tröstet sie. Wir haben einen Kompromiß gefunden, der beiden gerecht wird. Wie lösen die, die die Wünsche des Verstorbenen mit Zähnen und Klauen verteidigen, ein solches Dilemma?

    @Morningwind: Ich bin auch Atheistin. Deswegen zwinge ich meine Angehörigen noch lange nicht, "nach meinen Wünschen" zu trauern. Ich selbst merke ja nicht mehr, was dann veranstaltet wird.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Die Wünsche des Verstorbenen müssen auf jeden Fall oberste Priorität haben!

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Vor dieser Frage stand ich im März 2012 als die Trauerfeier für meinen Schwiegervater anstand. Er war längst aus der Kirche ausgetreten - wie seine Frau und auch seine Kinder. Über Religion und Glaube wurde dort nie gesprochen und mit mir, die wir immerhin 8 Jahre im gleichen Haushalt lebten, hat der Schwiegervater darüber auch nie gesprochen. Ich aber wurde gebeten, die Trauerrede sowohl in der Kapelle als auch die Schlussworte am Grab zu sprechen, da man sehr schlechte Erfahrungen bei einer anderen Beerdigung mit einem "freien Redner" gemacht hat. Sie war unmöglich - ich war damals auch dabei. Meine Frau aber wusste, welche religiöse Einstellung ich habe.

    Wir haben deshalb zusammengesessen und auch über den Inhalt der Trauerrede gesprochen. Sie wünschten eine Mischung aus Erinnerungen an den Vater, aber auch "Besinnliches", auch Tröstliches - nur eben ohne den üblichen "christlichen Brimborium", der sich überall gleicht.

    So also habe ich die Trauerrrede gehalten und neben den Tränen huschte hin und wieder ein Lächeln über die Gesichter der Trauernden - immer dann, wenn es typische Passagen aus dem Leben des Verstorbenen gab.

    Auch der "andere Teil" wurde angenommen und alle fanden die Rede gut.

    Sie gingen mit einem Gefühl nach Hause, zum einen, den Verstorbenen noch einmal "erlebt zu haben" (es gab unzählige Anekdoten), zum anderen aber erlebten sie seinen Tod als auch den Tod generell nicht als hoffnungsloses Ende. Dafür sorgte schon z.B. die Schlussmusik, die ich mit Bedacht gewählt habe: >Morgenstimmung< aus der >Peer-Gynt-Suite Nr. 1< (hört sie euch mal an).

    Was hat nun den Vorrang?

    Liegt ein bestimmter Wunsch des/der Verstorbenen vor, so ist dieser unbedingt zu erfüllen - unabhängig davon, was die Angehörigen denken oder glauben. Hier offenbart sich auch noch einmal der letzte Wille.

    Wer meine Trauerrede hält, habe ich bereits mit der betreffenden Person vereinbart - auch über grobe Inhalte (ein wenig Freiheit muss der Redner auch haben) sind wir uns einig.

    Kennt man gar nicht die Vorstellungen des/der Verstorbenen (wie im oben geschilderten Fall), so sollten man die engsten Angehörigen zu Rate ziehen.

    Gibt es überhaupt keine Meinungen - das kommt häufig vor, weil der Tod verdrängt wird - so hat derjenige oder diejenige, der/die die Trauerfeier durchführt, freie Hand im Rahmen von Anstand und Würde.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wenn der Tote vor seinem Tod Wünsche geäussert hat, soll/ Muss man ihm den "letzten Wunsch" auch erfüllen, insoweit man vom Toten etwas gehalten hat.

    Und wenn es sein muss, sollte man den letzten Wunsch auch gerichtlich verteidigen, damit er erfüllt wird.

    Denn sonst erniedrigt man den Toten posthum und hinterrücks, wenn man auf Ratschläge Anderer hört.

    Und hinzu kommen sowohl das letzte Geleit, als auch der trostreiche Abschied, also Beides.

    Ninka

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    wenn ich beerdigt werde, haben meine wünsche gefälligst befolgt zu werden, solange es für die anderen zumutbar ist.

    ich bin atheist und möchte keinen religiösen schwachfug auf meiner beerdigung und kein folterinstrument auf meinem grabstein, auch wenn meine familie das anders sehen würde. das gebietet der anstand. schon allein, weil es ganz leicht machbar ist.

  • vor 8 Jahren

    Der Wille des Verstorbenen sollte - soweit ausführbar und unter dem finanziellen Aspekt möglich - unbedingt berücksichtigt werden. Die Trauerfeier beinhaltet die Würdigung des Lebensweges des Verstorbenen und ist zugleich Abschied, gleichzeitig sollen die Angehörigen Trost erfahren. Bei dem sich der Trauerfeier anschließenden, sehr wichtigen Beisammensein wirken die engsten Angehörigen tatsächlich getröstet, jedenfalls vorübergehend, denn die lange Zeit der Trauer steht ihnen noch bevor.

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