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Privatparkplatz: Fremdes Auto abschleppen lassen geht nicht?
Ich wohne in einer Wohnanlage. In dem Gelände gibt es Außenparkplätze. Jeder Platz ist einem Bewohner zugeteilt. Meistens haben die Leute auch Schilder mit ihren Namen dort stehen.
Mein Parkplatz wird ständig von fremden Leuten zugeparkt, obwohl mein Name da steht.
Jetzt hat es mir gereicht, und ich hab die Polizei angerufen und wollte den Pkw abschleppen lassen. Die sagten mir, dass das nicht möglich sei, da diese Parkplätze "öffentlicher Verkehrsgrund" seien bzw. wenn sie abschleppen, muss ich selbst die Kosten tragen.
Ich bin sprachlos! Muss ich das wirklich dulden?
Wenn die Polizei nicht kommt, was soll ich dann tun?
Es war übrigens ein Fremdkennzeichen, ich konnte also nicht ausfindig machen, wer da parkt.
@Cat:
Es sind Parkplätze, die den Bewohnern zugewiesen sind. Ich bin ein Bewohner, und mir ist ein bestimmter Parkplatz zugewiesen, der von einem Besucher zugeparkt wurde. Verstehst du das nicht?
Wenn du die Frage nicht verstehst, dann antworte halt nicht.
11 Antworten
- BonnieLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Mach einfach einen Sperrpfosten an deinen Parkplatz, das habe ich auch gemacht und nun hab ich Ruhe.
- SprendlingerLv 7vor 8 Jahren
Das ist auf allen Privatparkplätzen so. Du kannst aber das Auto auf Deine Kosten abschleppen lassen und die Kosten vom Autobesitzer wieder verlangen und gerichtlich eintreiben
- RemoLv 7vor 8 Jahren
http://bild5.qimage.de/parkplatz-sichern-mit-foto-...
Alles andere bringt nichts.
- KwazuluLv 5vor 8 Jahren
Hallo.
Beim Abschleppen muss man zwei Konstellationen unterscheiden:
1.) Abschleppen von öffentlichem Verkehrsgrund, weil das Fahrzeug entgegen der Verkehrsvorschriften parkt,
2.) Abschleppen von Privatgrund.
Im ersten Fall wird abgeschleppt, weil durch das Parken eine Gefahr vom Fahrzeug ausgeht bzw. weil der vorschriftswidrige Zustand beendet werden soll. Es handelt sich um eine Gefahrabwehrmaßnahme, und deshalb greift dort die Polizei ein und ordnet das Abschleppen an.
Der Staat holt sich dann das Geld vom Abgeschleppten zurück. Es handelt sich dabei um einen einfachen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch.
Steht aber jemand "einfach nur" auf Privatgrund, so verstößt er nicht gegen verkehrsrechtliche Vorschriften. Das Problem geht nur den Berechtigten (z.B. Grundstückseigentümer; Mieter) und den Parker etwas an.
Der Berechtigte darf entscheiden, wer auf seinem Grund parken darf. Wenn trotzdem jemand parkt, dann darf er den Parker entfernen lassen und sich das Geld von ihm wiederholen. Aber er muss eben (wie der Staat bei Falschparkern auch) in Vorleistung treten.
Die Polizei kann da nichts machen; es handelt sich um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.
In der Praxis besteht dann immer das Problem, den tatsächlichen Fahrer des Fahrzeugs, der auf dem Privatgrund unberechtigt geparkt hat, zu ermitteln
MfG
Kwazulu
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- BerniLv 7vor 8 Jahren
Du kannst den Falschparker von einem Privatunternehmen abschleppen lassen. Allerdings hast d u die Kosten dafür zu tragen und darfst sie anschließend vor Gericht wieder einklagen.
Viel Spaß dabei !
- Mike MLv 7vor 8 Jahren
Traurig aber wahr, die Polizei hat Recht. Du kannst den Wagen auf deine Verantwortung und Deine Kosten abschleppen lassen und müsstest dan auf dem Gerichtsweg die Kosten beim "Zuparker" einklagen mit eher geringen Chancen das Geld wiederzukriegen.
Du kannst die Polizei anrufen, denen sagen dass jemand deinen Parkplatz blockiert und das Kennzeichen durchgeben, normalerweise sagen sie dir den Halter, damit du den ansprechen kannst (Über Namen und Wohnort kreigst du evtl die Telefonnummer und kannst da anrufen).
Wenn genügend Platz ist, kannst du den anderen ja mit deinem Wagen zuparken (ist nicht erlaubt und kann ein Bußgeld nach sich ziehen, aber zumindest wird der sich das näcshte mal wohl überlegen ob er auf einem gekennzeichnetem Privatparkplatz parkt.
- RaikLv 7vor 8 Jahren
alle Vorredner haben Recht. Die Polizei macht nichts weil sie auf privatem Grund nicht zuständig ist. Du hast aber die Möglichkeit, Dich zivilrechtlich zu wehren. Du hast drei Ansprüche:
- Beseitigung (kannst also auf eigene Rechnung abschleppen lassen und das Geld zurückfordern)
- Schadenersatz (fahr ins Parkhaus und klag die Kosten ein)
- künftige Unterlassung.
Sehr wirkungsvoll ist, vom Fremdparker eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung einzufordern. Das geht auch online. Nähere Infos hier: http://www.parkplatzdieb.de/
- ?Lv 7vor 8 Jahren
Dann hilft nur noch so etwas.
http://www.amazon.de/parkplatzsperre/s?ie=UTF8&key...
Wenn es nicht anders funktioniert, dann nur noch so.
Quelle(n): s.o. - FaustLv 7vor 8 Jahren
Du kannst es abschleppen lassen und die Kostenforderung an das Abschleppunternehmen abtreten.
Die Unternehmen haben andere Möglichkeiten, an das Geld zu kommen.
- ascalon2607Lv 7vor 8 Jahren
Leider haben die meisten Antworter hier recht.Auf Privatgrund macht die Polizei nichts
AUßER - du erstattest Strafanzeige.
Es klingt zwar im ersten Moment unsinnig , aber rechtlich gesehen begeht der Falschparker Hausfriedensbruch.
Privatgrund sind Grundstücks- oder Gebäudeteile, die durch den Eigentümer bzw.Berechtigten
umzäunt, beschrankt, beschildert oder sonstwie als solcher kenntlich gemacht ist.
Wird dieser kenntlich gemachte Privatgrund widerrechtlich genutzt können vom Berechtigten zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Der Berechtigte kann die Verantwortlichen wegen Hausfriedensbruchs anzeigen.
Die Aussage der Polizei es handele sich um ""öffentlichen Verkehrsgrund" wird schon durch die Tatsache der persönlichen Zuteilung durch die Hausverwaltung und die Kenntlichmachung als Privatgrund (namentliche Beschilderung) ad absurdum geführt.
Quelle(n): Berufserfahrung