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Straßenerneuerung, welche Satzung ist gültig?

Also bei uns wird gerade die Straße erneuert (1964 erstmals angelegt). Der Baubeginn war im September 2012 und Fertigstellung soll diese Woche sein.

Nun frage ich mich welche Satzung der Stadt für die Kostenverteilung gültig ist?

Die Satzung die bei Baubeginn noch gültig war oder die bei Fertigstellung (ab Januar 2013 gibt es eine neue Satzung).

Die neue Satzung würde für die Anwohner, mehrkosten von 15 - 20% bedeuten.

Wenn mir jemand Gerichtsurteile oder ähnliches mitteilen könnte wäre ich sehr dankbar.

Update:

Eine Bürgerversammlung hat es nie gegeben.

Dringend Notwendig ist es schon seit ca. 10 Jahren, da manche Schlaglöcher eine tiefe bis zu 25cm hatten. Trotz mehrfacher beschwerden ist nichts Jahrelang passiert.

Der ehemalige Eigentümer von allen Häusern an der Straße hatte damals in Absprache mit der Stadt selbst die Straße um Kosten zu sparen (eigene Firma), angelegt.

Die Baumaßnahme wurde per Brief angekündigt, 2 Wochen vor geplanten Baubeginn (März 2012). Der Ausbau sollte spätestens im Dezember 2012 beendet sein.

Bei rechtzeitiger Beendigung (Dez. 2012) gäbe es kein Problem da die alte Satzung gültig war.

Nun sieht es für die Anwohner so aus das die Beendigung absichtlich verzögert wurde um mehr Geld fordern zu können.

Deshalb meine Frage.

2 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Das ist der üble Trick vieler Gemeinden: man macht jahrelang nichts an der Straße, bis sie so hinüber ist, dass eine grundhafte Erneuerung notwendig ist. Sanierungen müßte nämlich die Gemeinde tragen, für die grundhafte Erneuerung darf sie die Anwohner zur Kasse bitten.

    Und da ihr keine Versammlung vorher hattet und offenbar auch noch nicht über Kosten informiert wurdet, wird nach meiner Einschätzung die neue Regelung gelten. Und das die Gemeinde die Ausführung enstprechend verzögert, paßt nur zu gut ins Bild.

    Zustimmen müssen die Anwohner der Baumaßnahme übrigens nicht. Ich kenne ein Dorf, in welchem man sündhaft teure Straßenlaternen aufgestellt hat (dem Preis nach vergoldet...), die niemand aus dem Ort gewollt hat. Diese "Aufwertung" mußten die Anwohner bezahlen. Dass die Straßenlaternen dann 23:00Uhr ausgemacht werden, weil die Gemeinde Stromkosten spart, spielt dabei auch gar keine Rolle...

  • fakt ist:

    1. eine straßenerneuerung wird vorher per termin durch eine einwohnerversammlung / bürgerversammlung angekündigt ( somit entscheidet die mehrheit über den ausbau )

    2. oder aus sicherheitstechnischen gründen erforderlich d.h. fahrbahnerneuerung dringend notwendig

    um das unfallrisiko zu vermeiden

    somit steigt der wert und die infrastrucktur für die anwohner, welche sie durch die enstehenden kosten automatisch abdecken würden ...

    die neue / aktuelle satzung würde zudem inkraft treten ...

    @absicht zu unterstellen oder nachzuweisen ist sehr schierig ... da ein projekt bis zur umsetztung logistische maßnahmen erfordert ... z.b. freigabe den auftrag durchführen zu dürfen da auf öffentlichen straßen gebaut wird ...

    deutschlandweit gibt es so viele straßen die erneuert werden müssten ...

    bezüglich der gültigkeit der jeweiligen satzung und dem inkraft treten, kann es übergangsfristen geben, welche regional je nach kommune jedoch unterschiedlich sein können ...

    ich fürchte da kann man nicht viel machen, da der staat zudem " öffentliche aufträge " ausschreiben und diese dann in einem abstimmungsverfahren an den jeweiligen dienstleister vergeben muss ... wobei auch die kosten geprüft werden ... somit sind sehr viele beteiligt ...

    es kann somit ein unseriöser privater anbieter vorher ein angebot für die straßenerneuerung gemacht haben, welches er selber nicht einhalten kann oder durch schwarzarbeiter finanziert werden sollte ( nur mal so als beispiel ) und er die sogenannten unrealistischen kosten als günstig erscheinen ließ ... und die aktuelle richtige durchführung als teuer erscheint, jedoch nicht ist, weil sie korrekt nach prüfung aller gesichtspunkte vollzogen wird und wurde ...

    bezüglich der nun erhöhten kosten:

    bedenke jedoch immer es findet eine wertsteigerung zum wohl der anwohner statt, sowie ein ausbau der infrastrucktur ( verkehr, transport von waren und personen ) welche für die gesamte region förderlich ist und jeder profitiert

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