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Frage zu Arbeitsamt und deren Funktionen?
was haltet ihr generell vom arbeitsamt??
Lg
Ich meinte eher, was haltet ihr vom amt in bezug auf unterstützung der jeweiligen person??
7 Antworten
- Der ElchLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Das Arbeitsamt ist auch nur ein Verwaltungsapparat die lediglich die Arbeitssuchenden verwalten - viel Hilfe sollte man sich vom Arbeitsamt nicht versprechen, die haben am einzelnen Menschen doch ohnehin kein Interesse! Die wollen nur eines: jeden möglichst schnell abarbeiten!
Die Arbeit die ein Arbeitsamt eigentlich leisten sollte übernehmen heute zum größten Teil Zeitarbeitsfirmen - und leider mit schlechten Folgen für die Arbeitssuchenden. Würde das Arbeitsamt einen guten Job machen dann wären Zeitarbeitsfirmen überflüssig!
- Anonymvor 8 Jahren
Der reinste Saftladen!
- Anonymvor 8 Jahren
Da musst Du etwas falsch verstanden haben...
das "Arbeitsamt" ist nicht da um Dich zu unterstützen...
sondern Du sollst durch deine Arbeitslosigkeit...
den Bürokratenhaufen am kac.ken halten...
damit die weiterhin ihre Imposante Kulisse...
aufrecht erhalten können...?!
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- whyskyhighLv 7vor 8 Jahren
das arbeitsamt hilft dir arbeit zu finden
es ist eine sehr nuetzliche einrichtung
du kannst auch fortbildungen dort beantragen
- GänseblümchenLv 7vor 8 Jahren
Arbeitsamt war einmal, jetzt ist es
Die Bundesagentur für Arbeit (BA, ehemals Bundesanstalt für Arbeit, umgangssprachlich Arbeitsamt) ist die Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung. Sie erbringt die Sozialleistungen am Arbeitsmarkt, insbesondere Leistungen der Arbeitsvermittlung und -förderung sowie finanzielle Entgeltersatzleistungen, z. B. das Arbeitslosengeld. Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Anstaltscharakter. Die BA unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (§ 393 Abs. 1 SGB III). In einigen wenigen Bereichen hat das Ministerium darüber hinaus ein Weisungsrecht und führt die Fachaufsicht, z. B. bei der Arbeitsmarktstatistik (§ 283 Abs. 2 SGB III) und der Ausländerbeschäftigung (§ 288 Abs. 2 SGB III).
Als besondere Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sind die sogenannten Familienkassen für die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs nach dem Einkommensteuerrecht und für die Berechnung und die Auszahlung des Kinderzuschlags nach § 6a nach dem BKGG zuständig.
Der Sitz der BA ist Nürnberg. Sie ist mit etwa 108.536 Mitarbeitern (davon etwa 3920 Nachwuchskräfte) die größte Behörde in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes.
Die Dienststellen der BA auf regionaler Ebene werden als „Regionaldirektionen“ bezeichnet, auf lokaler Ebene als „Agenturen für Arbeit“.