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Einmalige Bankvollmacht-wieviel Geld?

Hallo,

mich würde mal interessieren, wie hoch eine einmalige Bankvollmacht sein darf, d.h. wie hoch darf der Betrag, der abgehoben werden darf sein? Bei zwei nichtverwandten Menschen, falls das einen Unterschied macht?

Und wieviel kann man ohne Voranmeldung in bar abgeholt werden? Oder kann man sich das Geld auch aufs Konto überweisen lassen?

Interessiert mich einfach...

Danke Euch im Voraus:)

Update:

das nennt sich nicht Schenk sondern einmalige Kontovollmacht! Danke für die schnellen Antworten:)

Meine Frage bezog sich jetzt auch eher auf höhere Summen, so ab 10.000€, ist das da auch alles kein Problem?

Update 2:

Sorry: Scheck

7 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Leider wird nicht ganz klar, was Du meinst.

    Eine einmalige Bankvollmacht kenne ich nicht, nur eine "einmalige Kontovollmacht". Siehe z.B.

    http://www.kontovollmacht.de/wie-erstellt-man-eine...

    In der Vollmacht wird festgelegt, dass ein bestimmter Betrag einmalig abgehoben werden kann. Das Geld wird bar ausbezahlt, die Betragshöhe wird vorab festgelegt und ggf. kann das ganze Konto abgeräumt oder sogar überzogen werden. - Natürlich kann man Dir auch eine Blankovollmacht geben und Du setzt den Betrag selber ein.

    Ansonsten gilt:

    Eine "Bankvollmacht" ist eine Kontovollmacht und die bezieht sich auf ein oder mehrere Konten. Die Vollmacht kann an Bedingungen geknüpft sein. Die Vollmacht kann jedem erteilt werden, eine verwandtschaftliche Beziehung ist nicht notwendig. Typisch sind die Vollmacht im Todesfall und die "normale" Vollmacht, die schon zu Lebzeiten des Konteninhabers gilt. Bei einer "normalen" Vollmacht kann der Inhaber der Vollmacht beliebige Beträge vom Konto abheben, sofern das Konto das auch zulässt. Ein Sparbuch z.B. erlaubt nur 2000.- pro Kalendermonat, größere Beträge müssen mit einer Frist von 3 Monate gekündigt werden. - Eine solche Vollmacht gilt bis Widerruf und nicht "einmalig". Damit gehe ich davon aus, dass Du etwas anderes meinst.

    Wenn Dir jemand ein Sparbuch in die Hand drückt, dann kannst Du damit zur Bank gehen und eine Abhebung tätigen. Das Geld wird an den Inhaber ausbezahlt, es bedarf keiner Vollmacht. Die Bank wird Dir nur dann die Auszahlung verweigern, wenn man dort ernsthafte Zweifel an Deiner Berechtigung hat. Wenn der Enkel mit dem Sparbuch der Oma kommt, dann dürfte man z.B. keine Zweifel haben, wenn man beide in der Bank kennt. S. z.B.

    http://www.helpster.de/geld-vom-sparkasse-sparbuch...

    Vom Girokonto eines Dritten kannst Du nicht "einfach so" Geld abheben. Er kann Dir allerdings einen Scheck ausstellen. Du bekommst dann genau den auf dem Scheck ausgewiesenen Betrag ausbezahlt. Das geht bei der bezogenen Bank auch in bar, der Regelfall ist aber ein Verrechnungsscheck, der nur einem Konto gut geschrieben werden kann.

    Banken haben aber auch Formulare zur Barauszahlung, die man in der Filiale ausfüllen kann. Falls Dir jemand ein solches fertig ausgefülltes Formular in die Hand drückt, wird Dir die Bank wahrscheinlich auch Bargeld geben, wenn der Angestellte nicht massive Zweifel an Deiner Berechtigung hat.

    Ebenfalls kann Dir jemand natürlich ein fertig ausgefülltes Überweisungsformular geben, mit dem er die Bank anweist, von seinem Girokonto Geld auf Dein Konto zu überweisen.

    Sofern eines dieser Formulare oder der Scheck "blanko" ausgefüllt wurde, kannst Du jeden beliebigen Betrag eintragen und die Bank wird ihn Dir auch auszahlen.

    Auf andere Konten kann man normalerweise nicht direkt zugreifen, dazu zählen z.B. Sparbriefe, Festgeldkonten, Tagesgeldkonten oder Sparverträge. Die werden bei Endfälligkeit einem anderen Konto gutgeschrieben. Sowas kannst Du also kaum meinen.

    Für die Zukunft: Lasse Dir einen Scheck geben!

  • vor 4 Jahren

    additionally ich habe in meinem Elternhaus und im weiterem alleingang nie am essen gespart ... mein Schrank ist bis zum Anschlag voll und grundnahrungsmittel sind immer on mast da ... den wenn ich mal knapp bei Kasse bin ... kann ich draufzugreifen ohne angst haben zu müssen ... ich friere auch viel Gemüse ein ... und Fleisch ... aber in der Woche wird auch viel gekauft frisch muss immer BROT OBST UND AUFSCHNITTE sein ... und die summieren sich auch schon hoch additionally ich brauche bzw. mit wochen end groß einkauf im monat 4 hundred euro nur für nahrung !!!+ getränke sind dabei !!! wer das geld nicht hat muss wirklich viel zurück stecken oder wirklich intestine haushalten !!!! ich wünsche jedem sehr viel geld und viel viel essen !

  • cat
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Das kommt darauf an inwieweit Dein Konto gedeckt ist, und was Du gestattest was abgehoben werden darf .

    In bar kann abgeholt werden wie viel Du gestattest, und überwiesen kann auch nur soviel .

  • Bella
    Lv 4
    vor 8 Jahren

    -Wenn auf der Vollmacht kein Betrag vermerkt ist, soviel du willst

    -steht derjenige, der die Vollmacht ausgestellt hat, unter Betreuung muss das Betreuungsgericht höhere Summen genehmigen (du kriegst das Geld dann aber auch nur wenn du der Betreuer bist, weil der hat ja meistens die Vermögenssorge)

    Hoffe, dass hat dir weitergeholfen

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  • vor 8 Jahren

    Die Vollmacht über ein fremdes Konto zu verfügen kann auf eine festgelegte Summe begrenzt werden, oder das gesamte Konto betreffen. Wer die Vollmacht hat darf verfügen wie der eigentliche Kontoinhaber (Abheben, Überweisen in voller Höhe).

    Wie viel Bargeld die Bank unangekündigt auszahlen kann musst du mit der Bank klären.

  • vor 8 Jahren

    Jede Bank hat da andere Richtlinien. Frage direkt bei der Bank nach

  • vor 8 Jahren

    Die nennt sich Scheck und geht bis zur Deckung. Was denkst du was ein Scheck ist? !!! Eine einmalige Kontovollmacht". Ich frag mich warum hier nur noch ungebildete Idioten schreiben.

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