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Kann ich bei der Polizei arbeiten auch wenn ich vorbestraft bin ?
Ich habe mit 12 einen Ladendiebstahl begangen. Das steht ja im Führungszeugnis und kann ich dann noch bei der Polizei arbeiten oder ist die Wahrscheinlichkeit groß das sie mich ablehnen werden ?
Oder wenn ich wo anders arbeiten möchte kann mein zukünftiger Arbeitgeber mein Führungszeugnis verlangen ? Und wann wird der Eintrag in meinem Führungszeugnis gelöscht ?
17 Antworten
- Ben ScottLv 6vor 8 JahrenBeste Antwort
wenn du danach nichts mehr ausgefressen hast, geht das als kinderblödsinn durch. mit 18 jahren wird das aus dem führungszeugnis gelöscht.
und falls das nicht automatisch geschiet, beantragst du es bei der meldestelle, und dann wirds gemacht.
- ?Lv 5vor 8 Jahren
Hi, also zunächst mal. Der Ladendiebstahl, den Du mit 12 begangen hast, steht nicht im Führungszeugnis.
Da steht nur drin, wenn Du eine hohe Strafe erhalten hast.
(ich sags mal vereinfacht, wie hoch die Strafe sein muss, kannst Du ja bei interesse googeln)
Mit 12 warst Du aber noch gar nicht strafmündig, kannst also keine Srafe erhalten haben. Aber auch, wenn Du 14 gewesen wärst, wäre der Ladendiebstahl da bestimmt nicht reingekommen. :D
Falls Du bei Der Polizei arbeiten willst, solltest Du es Deinem Einstellungsberater sagen. Wenn sonst nix war, werden sie Dir diese Jugendsünde verzeihen.
Wenn jemand genauer im System nachsieht, wird er das finden. Und wenn Du es verschwiegen hast, bist Du definitiv raus.
- Anonymvor 8 Jahren
Natuerlich. Dieser Ladendiebstahl steht nicht im Fuehrungszeugniss.
- vor 4 Jahren
Es gibt auch Männerhäuser und Unterstützung für Männer. Die geltenden Gesetze sind meiner Meinung nach ebenso für Männer als für Frauen. Schließlich sagt unser Grundgesetz aus,dass jeder gleich ist und nicht diskreminiert werden darf. Auch steht aber im Grundgesetz, dass die ehelichen Pflichten erfüllt werden müssen und dazu zählt intercourse. Ob dieser Passus allerdings noch aktuell passt.... ??? und Gewalt sich damit entschuldigen lässt würde ich mal glatt bezweifeln.
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- vor 8 Jahren
Es wird immer ein Führungszeugnis verlangt.
Weiß nicht, ob du genommen wirst deswegen. Hängt vielleicht vom Einzelfall ab.
- 🐟 Fish 🐟Lv 7vor 8 Jahren
Du kannst mit 12 keinen Ladendiebstahl begangen haben, das du mit 12 nicht strafmündig warst. Folglich kann das auch nicht im Führungszeugnis stehen. Es ist allenfalls bei der Polizei bekannt. Da die Verwaltung aber hierauf keinen Zugriff hat, spielt das keine Rolle. Wenn du heute weißt das du einen Fehler gemacht hast.... Bewirb dich.
- vor 8 Jahren
Versuchs doch. Falls sie dich darauf ansprechen hab gläserne Augen, zieh eine traurige Grimmasse und sag: "Jaaa... Ich war da erst 12. Ich war da praktisch noch ein Kind und dachte mir nichts dabei. Heute weiß ich ja, warum es schlecht war und dass es sich in diesen Fall auch auf mein Berufsleben ausprägt und ich bereue es zu tiefst."
- Anonymvor 8 Jahren
Vielleicht ziehen Sie daraus den Schluss das du seit dem du 12 bist sehr genau weisst was Recht und was Unrecht ist. Es ist ja ein vergleichsweise geringes Delikt. Kommt darauf an wie du heute auftrittst.
Der Polizei fehlen ja genau die Leute die sich vielleicht auch in 12 jährige Gelegenheitsdiebe einfühlen können.:) ( bei aller angebrachten Strenge)
- EletöteröööööLv 4vor 8 Jahren
Meistens wird ein Führungszeugnis verlang und je nach dem was es für ein Arbeitgeber ist, kann es schon sein das Sie dich ablehnen. Manche werden sich auch denken, herje er war erst 12 und hakt das ab, aber es gitb eben auch andere.