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Was versteht man unter "freie Meinungsäußerung"?

Bedeutet dies einfach, dass ich in der Öffentlichkeit meine Meinung äußern kann, ohne strafrechtlich verfolgt zu werden, oder bezieht es auch auf die soziale Ebene - insofern, dass ich zu meine Freunden sagen kann, was ich will (ohne jemand anderen zu Beleidigen/Verletzen etc.) - wo ich anschließend selber nicht "blöd angemacht" werden darf?

13 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Du darfst jederzeit deine Meinung frei äußern, musst nur die Folgen tragen. Wenn du deinen Arbeitgeber angreifst, wirst du u.U. bald woanders deine freie Meinung äußern dürfen.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ja. Deine Details liegen richtig, solange du niemanden beleidigst oder verletzt.

  • vor 8 Jahren

    Freie Meinungsäußerung bedeutet, dass auch du das Recht hast, deine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreitet (also auch zu verbreiten). Schranken dafür existieren nur in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

  • vor 8 Jahren

    Freie Meinungsäußerung ist ein Meinungsaustausch. Beleidigung ist etwas Anderes.

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  • vor 8 Jahren

    Du darfst nur nicht immer deine freie Meinung über eine andere Person äußern, denn das wäre Beleidigung.

  • vor 8 Jahren

    Du darfst deine Meinung äußern, solange bis niemand beleidigt oder diskriminiert wird

  • vor 8 Jahren

    Das die Menschen sagen was sie denken, fühlen.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    "freie Meinungsäußerung" ist ... in Deutschland auf Grund der Gesetze strafbar.

  • Tifi
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Das ist ein Grundrecht

    Artikel 5 Grundgesetz

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

  • vor 8 Jahren

    Eine 100% freie Meinungsäußerung gibt es nicht, da man über einige Themen nicht reden darf, ohne in eine gewisse "Schublade" geschoben zu werden.

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