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Private Insolvenz darf man umziehen während eines Verfahrens?

Wir wollen zusammen leben, nun frage ich mich ob das so ohne weiteres geht und was man beachten muss! Es wäre in ein neues Bundesland

7 Antworten

Bewertung
  • AnPa
    Lv 5
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Umziehen ist möglich. Mein Partner ist auch zu mir gezogen (anderes Bundesland) obwohl er Insolvenz macht.

  • vor 8 Jahren

    Das geht natürlich, allerdings besteht unverzüglich Mitteilungspflicht den Insolvenzverwalter gegenüber.

    Es besteht allerdings noch ein weiterer Pferdefuß: Wenn du aus dem beendeten Mietverhältnis Kaution zurück bekommst, kann es sein das der Insolvenzverwalter diese beschlagnahmt und der Insolvenzmasse zuführt, gleiches gilt etwa für Abstandszahlungen für z. B. eine Einbauküche oder ähnliches. Woher du die Kaution für die neue Wohnung nimmst ist dabei leider irrelevant...

    Auch wird der Insolvenzverwalter den neuen Vermieter schriftlich über das Insolvenzverfahren informieren, worüber dieser u. U. nicht sonderlich erfreut ist. Der Grund dafür: Prinzipiell könnte der Vermieter nicht gezahlte Mieten als Insolvenzforderungen anmelden. Also am Besten schon mal vorsorglich eine Erklärungstaktik zurechtlegen. Besser noch vor dieser Mitteilung das persönliche Gespräch suchen und argumentieren das eine geregelte Privatinsolvenz auch für den Vermieter eine gewisse Sicherheit bedeutet, da Gläubiger nicht aufs Geradewohl bis zur Zahlungsunfähigkeit pfänden dürfen sondern ein gewisses Grundeinkommen gesichert bleibt.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ja sicher kannst Du umziehen, wohin Du willst

  • vor 8 Jahren

    Hallo,

    ja natürlich darfst Du umziehen und mit einem Partner/in Dein Leben teilen. Du musst es nur Deinem Insolvenzverwalter mitteilen.

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  • vor 8 Jahren

    Im Grundgesetz steht drin, dass du da wohnen darfst, wo du willst. Das gilt auch für Leute in Privatinsolvenz, aber es besteht auch die Pflicht, deinen Insolvenzverwalter und ggf. deine Gläubiger zu informieren. Sonst sieht es wirklich so aus, also wolltest du dich verstecken um dich vor den Zahlungen zu drücken.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ohne Probleme, einfach eine Meldung an den Insolvenz Verantwortlichen!

  • vor 8 Jahren

    Wer keinen Hausarrest hat darf umziehen, aber der Insolvenzverwalter muss es wissen.

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