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Problem Autokauf von Privat...bitte helfen?

Ich habe gestern ein Auto gekauft, wir sind von Bremen nach Gießen gefahren Probefahrt war ok, nach dem Kauf zurück nach Bremen sind wir in Münster hängen geblieben der Wagen sprang nicht mehr an. ADAC musste ihn abschleppen es war sichtbar eine Zündspüle defekt und ich musste 150 Euro fürs abschleppen zahlen das Auto steht jetzt dort in der Werkstatt weil noch was defekt ist.

Ich habe den Verkäufer informiert und habe ihm es gesagt. Mein Problem ist, das ich es mir nicht leisten kann die Reparatur zu zahlen und das Auto in Münster abzuholen dann brauche ich wieder rote Kennzeichen, Benzin Geld und das Geld für die Reparatur. Was kann ich jetzt bezüglich dem Verkäufer geltend machen? Der Mann vom ADAC meinte das es echt sichtbar ist, das es defekt war und ich bin nun mal kein Mechaniker. Ich bitte um Tips. Danke

Update:

Noch ein Zusatz:, ich habe das Auto bei einem Händler gesehen und der Vorbesitzer des Wagens hat Ihn über den Händler verkauft, aber der Besitzer von dem Wagen war vor Ort.

Update 2:

@Martha, es wäre ja kein Problem gewesen ich hätte das Auto ja nach Bremen gebracht gestern was aber jetzt in Münster steht. Des weiteren brauche ich echt keine blöden Kommentare! Ich habe um Tipps gebeten. Danke.

12 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    wenn der verkäufer gewährleistung ausgeschlossen hat, was vernünftig ist, wird es problematisch.

    er wird sich natürlich auf eine typische verschleißerscheinung berufen.

    wenn du keine rechtsschutzversicherung hast, die einen anwalt zahlt, wird es noch schwieriger für dich.

    siehe neueste autobild: mangel oder verschleiß ...

  • vor 8 Jahren

    Wer steht im Kaufvertrag als Verkäufer?

    Der Händler oder der Privatmensch?

    Steht der Händler drin, kannst du reklamieren, steht der Privatmensch drin, hast du Pech...

    http://www.kfz-auskunft.de/info/gewaehrleistungsfr...

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wenn es ein Privatkauf war und der Vorbesitzer als Verkäufer im Vertrag steht (Händler hat im Kundenauftrag vermittelt) ist es Pech, wenn du ihn lt. Vertrag vom Händler gekauft hast kannst du Ansprüche geltend machen.

    Und zum Mangel: da kann wirklich keiner was für, ist kein verschwiegener Mangel wenn die Probefahrt ok war, die Spulen gehen wirklich von jetzt auf gleich kaputt, meist ohne das sie sich vorher ankündigen, dich hat also keiner "betrogen"...

    Quelle(n): selbst Kfzler
  • vor 8 Jahren

    Es war ein Privatverkauf. Da hast Du keine Gewährleistung. Ein bekannter Mangel war es auch nicht, da bei Dir der Wagen immer angesprungen ist Es ist normal dass die >Zündspule auf einmal Ihren Geist aufgibt. Da hattest Du viel Pech

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  • Marita
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Als erstes guckst Du Dir erst nochmal den Kaufvertrag an und das

    Kleingedruckte mußt Du auch lesen! Der Vorbesitzer wußte was an den

    Wagen war und hat sich vor einer Reparatur gescheut. Der Händler

    hatte auch keine Ahnung, sonst hätte Er den Wagen auch nicht abgekauft und Er hat Ihn auch nicht durchgescheckt, bevor Er Ihn an die

    nächsten Kunden verkaufte. Wenn der Händler Dir den Wagen ohne

    Mängel verkauft hat so ist Er verpflichtet, den Wagen wieder zurück

    zu nehmen egal, ob Verschleiß oder nicht. Du hast eine gewisse

    Garantiezeit. Wie lange Sie besteht, kannst Du alles aus den

    Kaufvertrag heraus lesen. Und das nächste mal, nimmst Du Dir

    Jemanden mit, Der sich auf Auto's versteht, damit man Dich nicht

    wieder über den Tisch zieht! Alles Gute für Dich!

    LG

  • vor 8 Jahren

    Nun, das ist ein Verschleißteil. Wenn man ein gebrauchtes Auto von privat kauft muss man damit rechnen das Verschleißteile ausgetauscht werden müssen!

    Man hätte es sehen können sagt der Mann von der Werkstatt - mag sein, du hast es aber nicht gesehen denn wie du schon so treffend geschrieben hast bist du kein Mechaniker! Ich gehe einfach mal davon aus dass auch der Verkäufer kein Mechaniker ist und es somit vielleicht auch nicht erkannt/gesehen hat!

    Ob du jetzt z.B. das Auto zurück geben kannst liegt wohl erst mal daran was im Kaufvertrag vereinbart wurde. Und selbst wenn du ein Rückgaberecht hättest so musst du in dem Fall das Auto wieder zum Verkäufer bringen!

  • ?
    Lv 4
    vor 8 Jahren

    Nach einem Kauf gehört das Auto jetzt dir ,denk dran eine Firma in Münster kann auch Standgebühren fordern ,wenn du jetzt schon kein Geld hast wie siehts dann mit Steuer und Versicherung aus ???

  • Sandra
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    wenn nur eine Privatperson in dem Vetrag steht, hast du Pech, denn du hast das Auto ja so gekauft. Aus diesem Grund soll man ja auch VOR jedem Kauf das Auto in einer Werkstatt prüfen lassen, das dauert nicht allzu lange, ist auch nicht teuer- aber dann weiß man wenigstens ob das Auto Mängel oder verschwiegene Schäden durch Unfälle hat. Wenn ein Privatverkäufer nicht will, dass man eine Werkstatt aufsucht, ist was faul und man sollte die Finger davon lassen.

    Was kannst du machen? Das Geld auftreiben oder den Wagen ohne Reparatur zu dir nach Hause holen, bis du das Geld zusammen hast. Du kannst froh sein, wenn es sich wirklich nur um die dir bereits bekannten Mängel handeln sollte. Wenn du nämlich Pech hast, kommen da noch mehr Mängel zum Vorschein, da viele Privatverkäufer vorsätzlich betrügen.

  • A
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Sollte als Verkäufer eine Privatperson drinstehen und diese hat NICHT explizit Gewährleistung ausgeschlossen kann es gut sein, dass diese theoretisch dafür haften würde; dafür müsstest du dir den Vertrag nochmal genau anschauen (und dann ggf. klagen mit ungewissem Ausgang und Kostenrisiko). Wenn du dir ernsthaft 150€ abschleppen, Reparatur und neue Kennzeichen "nicht leisten" kannst wirst du es dir aber wohl erst recht nicht leisten können, bei einem verlorenen Prozeß irgendwelche Anwälte und Gerichtskosten "für nichts" zu zahlen, es sei denn du hättest Rechtsschutzversicherung.

    Da aber selbst gewerbliche Händler Gewährleistung ausschließen wollen (was aber vor Gericht keinen Bestand hat, weil sie es nicht dürfen) wird sowas wohl im Vertrag stehen. Darüber (und ob man sich unvorhergesehene Pannen leisten kann) sollte man sich aber vor dem Kauf Gedanken machen. Falls du einen gültigen TÜV hast oder dort, wo das Ding jetzt steht machen lässt kannst du das Fahrzeug auch normal zulassen und sparst dir nochmal Kennzeichen.

  • vor 8 Jahren

    Beim Händler gesehen und vom Vorbesitzer gekauft ?

    Wer nun hat den Wagen verkauft ?

    Der Händler gibt eine Garantie !

    Was steht denn im Vertrag , ohne die wichtigen Details kann hier niemand helfen .

    Wird ein Auto zu "Bastelzwecken"verkauft und es wird darauf hingewiesen im Vertrag , entfällt die Garantie .

    Wie wäre denn eine juristische Beratung .? Wie gesagt , es kommt auf den Vertrag an .i

    ------

    Ich vermute das der Händler die Mängel gesehen hat und keine Garantie geben wollte ,

    er hat dem Besitzer des Wagens sozusagen einen Freundschaftsdienst erwiesen

    und den bei sich hingestellt .

    Daher entfällt die Garantie .

    Du bist reingelegt worden . Die Kosten bleiben auf Dir sitzen .

    Ruf den Händler an , der wird das auch sagen .

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