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Wildpinkeln oder Notdurft, was gilt?

Hallo an alle,

also ich muss jetzt echt mal fragen, weil es ist verwirrend: auf der einen Seite heißt es heute oft Wildpinkeln....auf der anderen Seite weiß ich sogar noch vom Führerschein her: wenn es sich um eine Notdurft handelt, darf man auch mit dem Auto (z.B. Autobahn etc) (an der Seite!) stehen bleiben und sein Geschäft erledigen.

Wie ist das, wenn man wildpinkelt, einen die Polizei erwischt OBWOHL es eine Notdurft war.

Würde mich mal brennend interessieren.

Lieben Dank jetzt schon für euere Antworten! LG Ramona ;-)

Update:

Lieben Dank schon mal für euere Antworten! Also zu Kaelon: das ist genau was ich meine: man darf das nicht....WENN es aber doch nicht anders geht? Es ist und bleibt eine NOTdurft... Ich denke auch, dass es im Ermessen der Beamten liegt, weil Wildpinkeln eher etwas provokanter und unnotdürftiger anmutet.... Hmm.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Der Polizist, Ordnungsbeamte, der dich möglicherweise auf der Autobahnraststätte ohne Klo kostenpflichtig verwarnt, ist ein Idiot!

    Und wer kann sagen, die Polizei sei idiotischerweise unmenschlich?

    Niemand wird dich wegen des Wildpinkelns belangen, wenn die Not dich zwingt, die Durft hinauszulassen.

    Auf der B 1 in Dortmund stellte sich ein junger Mann breitbeinig an einen Baum und pinkelte seine Not hinaus.

    Zwei Autos hinter dem des Pinklers stand ein Fahrzeug der Bundespolizei.

    Niemand kümmerte sich um den sich erleichternden Menschen.

    Es war ein Riesenstau. Wie er dort des öfteeren vorkommt, wenn der BVB spielt.

  • Marita
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Du hast eine interessante Frage angeschnitten. Wildpinkeln bedeutet,

    wenn man sich auf Parkbänke mit Bier voll laufen läßt und sich dann

    im Gebüsch entleert. Notdurft bedeutet, das es Menschen sind Die

    auf Grund Ihrer Krankheit nicht in der Lage sind bis zur nächsten

    Toilette durch zu halten. Wenn man sich dann bei den Ordnungshütern

    die Einem auf frischer Tat ertappen auf Jemanden berufen kann und

    dann noch eine Telefonnummer zur Verfügung hat, dann ist man aus

    den Schneider. Wie Du vieleicht schon erraten konntest, bin ich dieser

    Mensch. Ich habe eine Behörde, Die auf meiner Seite steht und deren

    Telefonnummern ich immer bei mir trage. Und wenn man mich

    erwischt, braucht man bloß dort anzurufen und man bekommt

    grünes Licht.

    LG

    Quelle(n): Meine Erfahrung
  • Sandra
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    ist Ermessensfrage der Beamten. Wenn du einsichtig bist, nett und freundlich bleibst, drücken sie oft ein Auge zu. Außerdem musst du dich ja nicht gerade so hinsetzen, dass man dich sofort sieht. Auf der Autobahn an der Seite zu halten, ist natürlich nicht ungefährlich. Nachfolgende Autofahrer /LKW könnten deinen Wagen übersehen und draufbrettern oder wegen einem anderen Fahrzeug ausweichen müssen und dann auf genau deine Spur ausweichen, weil sie nicht mit einem stehenden Fahrzeug rechnen.

  • vor 8 Jahren

    Für die Sache hat sicherlich jeder Polizist Verständnis, doch gerade auf deutschen Autobahnen, wo ohnehin mindestens alle 20 km eine Ausfahrt die Möglichkeit gibt dies abseits zu erledigen, dürfte der Faktor Verkehrsgefähdung gewichtiger sein. Auf Landstraßen dürfte das "Auge des Gesetzes" darüber hinweg sehen, wenn dein Fahrzeug weit rechts steht und ausreichend abgesichert ist.

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  • Remo
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Das kann man sehen wie man will. Die Polizei wird es nach eigenem Empfinden auslegen. So wie alles.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Meine Meinung: Wahrscheinlich Ermessensfrage. Du mußt dann wohl nachweisen, daß die Notdurft so dringend war, daß du an der Autobahn anhalten mußtest. Das ist bestimmt nicht einfach. Man wird sagen, du hättest bis zum nächsten Parkplatz 5 Minuten später warten können.

  • kaelon
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Du irrst, es ist in Deutschland nicht erlaubt auf der Autobahn auf dem Seitenstreifen zu halten um aufs Klo zu gehen, es sei denn er ist freigegeben.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Seitenstreifen

    Auch gibt es keinen Unterschied zwischen Wildpinkeln und Notdurft, denn auch mit Blasenschwäche darf ich nicht einfach mitten in der Stadt an einen Baum pinkeln, oder den Verkehr gefärden und auf der A5 mal eben rechts ran fahren (dafür gibt es Raststätten und Parkplätze).

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