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zwei Job's auf 450 Euro Basis Gesamt?

wenn jemand zwei Job's hat und insgesamt 450 Euro verdient, kann dann der zweite Arbeitgeber die Lohnberechnung vom ersten Arbeitgeber als Nachweis verlangen, um die zweite Abrechnung zu erstellen? So daß man insgesamt nicht über 450 Euro Lohn kommt und keine Sozialabgaben bzw Lohnsteuer bezahlen muss?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Zu Beginn einer Beschäftigung sollte der Arbeitgeber schriftlich abfragen, ob der Arbeitnehmer bereits bei anderen Arbeitgebern geringfügig oder versicherungspflichtig beschäftigt ist. Nur über diese Angaben kann er die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung richtig einordnen und später nachweisen.

    Die Sozialversicherungen haben es ja immer schon sehr eng gesehen mit Ihrer Pflicht als Arbeitgeber, bei Minijobbern und kurzfristig Beschäftigten zu prüfen, ob diese die sozialversicherungsrechtlichen Grenzwerte überschreiten. Regelmäßig nahmen sie rückwirkend Arbeitgeber in die Pflicht und forderten Sozialversicherungsbeiträge nach.

    Nun hat der Gesetzgeber diese Pflicht zum 1. Januar 2009 einfach ins Gesetz geschrieben. Und damit steht der Arbeitgeber von Minijobbern und Aushilfen tatsächlich in der Pflicht.

    Der Arbeitgeber muss nun sehr wohl die Mehrfachbeschäftigung von Minijobbern kontrollieren. Und dazu kommt: Entgeht Ihm dabei vorsätzlich oder auch nur grob fahrlässig das Überschreiten der 450-Euro-Grenze oder der Zeitgrenze bei kurzfristig beschäftigten Aushilfen durch die Mehrfachbeschäftigung eines Minijobbers, dann wird es teuer. In dem Fall haftet er nämlich von nun an durchaus auch rückwirkend für Beitragsnachzahlungen.

    Ob für diese Kontrolle tatsächlich die Vorlage von Lohnabrechnungen verlangt werden kann, möchte ich doch stark bezweifeln. Dein Arbeitgeber sollte sich an die Tipps im unteren Bereich (siehe Link) halten http://www.bwr-media.de/lohn-gehalt/4831_vorsicht-...

  • vor 8 Jahren

    Theoretisch geht ihn die nichts an, aber praktisch ist es sinnvoll, sie ihm zu zeigen. Aus dem von dir genannten Grund.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Das macht nur Sinn, wenn du dem die zeigst, denn das ist bares Geld für dich!

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    ähm...also mit so einer Frage bewegst du dich auf sehr dünnem Eis...auf der Abrechnung muss genau das stehen was man auch gearbeitet/verdient hat. Wird die Abrechnung nach Vorlage der anderen so "hingedreht" das man nicht über die Freigrenze kommt ist das schlicht und einfach Betrug, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit usw usw...

    Einzige legale Möglichkeit um nicht über die Grenze zu kommen ist nicht mehr zu arbeiten/verdienen als in diesem Rahmen erlaubt ist. Abrechnungen fälschen ist eine Straftat...

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  • vor 8 Jahren

    Nein, kann er nicht

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