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Warum werden gleichartige Verbrechen in Deutschland so verschieden gewertet.?
Je nach dem sie von wem begangen werden , haben sie immer einen anderen Stellenwert.
Es geht hier nicht um die Juristische Bewertung . Beispiele gibt es genug . Daniel , Alexanderplatz usw.
Ja mein lieber Nichtsnutz du hast mich durchschaut , denkst du . ich dich aber auch .
15 Antworten
- Anonymvor 8 JahrenBeste Antwort
natürlich gibt es den sogenannten...
"Ausländerbonus" wo die Richter aus...
kulturellen Erwägungen heraus ein...
milderes Urteil aussprechen als bei...
einem gleich gelagertem Fall einem...
Deutschen Bürger gegenüber tun...
da gibt es hunderte dokumentierte Fälle...
im Internet mich wundert hier nur das...
diese berechtigte Frage als Dumm etc...
abgetan wird denn das ist unbestreitbare Realität...?!
- herr_nixnutzLv 7vor 8 Jahren
Eine extrem gewagte These ohne Beweise zu liefern!
Es gibt keine gleichen Verbrechen, nicht mal gleichartige. Jeder Fall ist anders, jeder Fall muss anders bewertet werden. Um die Unterschiede zu erkennen, muss du schon juristisch vorgebildet sein und Einblick in die Akten und den Prozessverlauf haben, den hast du sicherlich nicht. Daher ist dein Vorwurf falsch.
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Ich habe mal deine anderen Fragen durchgelesen und nun ist offensichtlich, worauf du abzielen willst, nur dein Vorwurf stimmt überhaupt nicht. Es freut mich, dass du mich durchschaut hast. Ja, ich bin durch und durch ein Demokrat und halte sehr viel vom Grundgesetz. Während du das Wort Mensch durch Deutsche ersetzt hast.
- .**.Lv 7vor 8 Jahren
Es gibt keine gleichartigen Verbrechen, jedes Verbrechen hat andere Begleitumstände, und bei der Wertung eines Verbrechens muss immer eine individuelle Prüfung der Umstände vorangestellt werden. Wenn es dir allerdings nicht um die juristische Bewertung geht: um welche Bewertung dann?
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- AldarionLv 6vor 8 Jahren
Hey Maria,
ich denke, dass man hier zwischen rechtstheorethischen und praktischen Gesichtspunkten unterscheiden muss:
Zunächst muss im Prozess ein entsprechender Straftatbestand nachgewiesen werden. Wir gehen davon aus, dass dies in dieser hypothetischen Betrachtung bereits geschehen ist.
Theoretischer Aspekt:
Die Umstände einer Tat, die das Ergebnis einer Ereigniskette darstellt, sind ebenso individuell wie die beteiligten Menschen. Nahezu unendliche Möglichkeiten dieser Ereignisketten sind denkbar.
Dabei kann eine "Tat" als vergleichbares Ergebnis betrachtet werden. Das Gericht muss nun entscheiden, an welchen Stellen der Entwicklung und Ereigniskette sich ein Beschuldigter, Beklagter strafbar gemacht hat. Dabei sind die Tatumstände zu berücksichtigen, beispielsweise das Alter des zu Verurteilenden, die verschiedenen Motivlagen, die bestehen könnten sowie vieles mehr. Die Strafgesetze sehen bestimmte Strafmilderungsgründe für eine Strafmaßfestsetzung vor.
Praktischer Aspekt:
a) das Gericht kann unterschiedliche Teile der Ereigniskette unterschiedlich bewerten, woraus ein Einfluss auf das Urteil gegeben ist.
b) die Verteidigungsstrategien können abweichend sein. Ist der Anwalt motiviert, arbeitet er gut (das kann, muss aber nicht zwangsläufig mit der Honorarhöhe zusammenhängen).
c) an welchem Gericht wird verhandelt? Manche Gerichte sind tatsächlich so überlastet, dass eine Verhandlung bzw. bestimmte Terminfindungen zum Überschreiten von Verjährungsfristen führen;
(...)
Eine halbwegs ernsthafte und vollständigste Antwort auf Deine berechtigte Frage würde sicherlich eine schöne Examensarbeit erbringen ;-)
ciao.
- SecretsLv 6vor 8 Jahren
Weil jeder Fall individuell zu beurteilen ist, weil die Gesamtumstände nie identisch sind und auch die Richter in Ihrer Urteilsfindung frei sind.
- FaustLv 7vor 8 Jahren
nach deutschem Strafrecht gibt es keine "gleichartige Verbrechen"
(Nachtrag: so, wie es auch keine dieser ominösen "Sammelklagen" gibt),
es muß jeder Fall einzeln und gesondert verhandelt werden.
Wohlgemerkt:
Ich verstehe auch manche Urteile nicht.
Aber lieber so, als unschuldig verurteilt zu werden,
auf Grund irgendwelcher seltsamen inneren Regungen von irgendwelchen "Geschworenen"...
Nachtrag:
Der mir fällige DR ist schon eingetroffen...
:-))
- ԩᴾԬLv 5vor 8 Jahren
das ist nicht spezifisch deutsch, das machen alle staaten. usa, israel, russland, ...
die apartheid in südafrika wurde anders gewertet als die judengesetze der nazis
und anders als der rassismus gegen die aborigines in australien oder die deportationen der sowjetunion
aber es ist auch nicht gleichartig, vielleicht nur gleich kriminell.
der winterkrieg der sowjetunion gegen finnland ist auch nicht das gleiche wie der deutsche überfall auf polen.
die berliner mauer ist auch nicht das gleiche wie die teilung koreas.
die verbrechen des ss-lebensborns sind auch nicht das gleiche wie die zwänge gegenüber unverheirateten müttern in australien deren kinder zwangsweise zur adoption weggenommen wurden.
aber eines ist gleich: in allen politischen systemen gibt es verbrechen von staatlicher seite, die man als "für die gute sache" hinstellt - und dennoch bleiben sie grausame verbrechen!
- ?Lv 6vor 8 Jahren
Ohne Beispiele könnte man Fragen wie deine auch "populistisches Nachplappern" nennen.
- VerenaLv 6vor 8 Jahren
Wer sagt das? Bring doch mal ein Beispiel..
Ich kann mich dieser Ansicht irgendwie nicht anschließen.