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Darf ein Chef keinen Lohn zahlen bei Krankheit?

Mein Partner ist in der Produktion tätig und wird nach Stückzahl bezahlt. Jetzt war er aber 2 Wochen krank weil er eine Entzündung im Ellenbogen hatte .Sein Chef meinte wenn er krank ist bekommt er das nicht bezahlt .Im Arbeitsvertrag steht das aber so nicht drin .Wo kann man sich jetzt hin wenden, damit man zu seinen Recht kommt. Denn 2 Wochen keinen Lohn zu bekommen finde ich nicht richtig,weil vermeiden kann man es nicht das man mal krank wird.

Update:

Achso ganz vergessen,Er bekommt einen Stundenlohn von 4,64 Euro und bekommt noch ne Aufstockung vom Jobcenter.Das müßte das Amt ja dann jedesmal neu berechnen und das dauert ja auch eine Weile.

13 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Es bestehen sogar zum Teil rechtswidrige Arbeitsverträge (Subunternehmer) die man einem Fachberater für Arbeitsrecht durchaus mal zeigen sollte.

  • vor 8 Jahren

    Das beste in solchen Fällen ist einen Anwalt aufzusuchen der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat.

    Bei Krankheit hat der Chef normalerweise den Lohn weiterzuzahlen ( bei Leistungslohn ist immerhin noch der Grundlohn zu zahlen).

    Gar keinen Lohn zu Zahlen ist Rechtswidrig .

  • vor 8 Jahren

    geh zum amt und zur gewerkschaft(Anwalt ueber die) zeige den arbeitgeber dort an damit ihm die lizenz entzogen wird und er dann selber stempeln muss

  • vor 8 Jahren

    Wenn man krank ist bekommt jeder Mitarbeiter gesetzlich 6 Wochen Lohnfortzahlung, nach der 6. Woche übernimmt die Krankenkasse, aber in dem Fall etwas ist sehr dubios, würde lieber einen Rechtsanwalt fragen. Wenn er die Rechtsanwaltkosten, wegen zu wenig Einkommen nicht bezahlen kann, dann wird er vom Rechtsanwalt beraten, dass er ein Berechtigungsschein vom Amtsgericht bekommen kann.

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  • vor 8 Jahren

    Das ist nicht schön, dass er krank war.

    Aber:

    Hat ihn der Arzt arbeitsunfähig (AU) geschrieben?

    Hat dein Partner die AU dem AG zugesandt?

    Hat er den AG am ersten Fehltag VOR Schichtbeginn über seinen Ausfall informiert?

    Hat er die AU per Einschreiben geschickt, so dass er beweisen kann, dass er sie aufgegeben hat?

    Wenn du auch nur eine der Fragen mit "nein" beantworten kannst, habt ihr ein Problem.

    Bei 1 und 2 habt ihr gar keinen Anspruch; bei 3 erst ab Informationsabgabe und bei 4 könnt ihr es nicht beweisen und der AG kann wie in Punkt 2 sagen, er habe nichts erhalten.

    Da nutzt euch kein Anwalt, kein Arbeitsgericht, etc.

    Könnt ihr nur als "Lehrgeld" verbuchen.

    Beantwortet ihr die Fragen alle mit "Ja", teilt dem AG mit, dass ihr einen Anwalt einschalten werdet und vors Arbeitsgericht ziehen werdet. Wenn dann noch so nebenbei das Stichwort "schlechte Publicity" eingeworfen wird, ist das Geld sicher schnell da.

    Ohne weitere Infos kann man gar nichts sagen, nur Spekulieren...

  • Sandra
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    der Arbeitgeber muss den Lohn bis zu 6 Wochen bezahlen, danach zahlt die Krankenkasse. Wenn er sich weigert, musst du zum Jobcenter gehen und denen das schildern. Die werden dann mit dir (wenn es ein vernünftiges Jobcenter ist) die nächsten Schritte besprechen. Erstmal ist es wichtig, dass du eine Rechtschutzversicherung für Arbeitsrechtsschutz hast und wenn du das nicht hast, kannst du vom Jobcenter auch Unterstützung bekommen. Erstmal musst du den Arbeitgeber schriftlich per Einschreiben zur Zahlung auffordern, wenn du dadurch zb deine Miete nicht zahlen kannst, kann das Amt das Geld erstmal vorschiessen und holt sich das später vom Arbeitgeber wieder oder eben von dir, wenn du die Sache gewinnst und das Geld vom Arbeitgeber nachgezahlt bekommst. Das Amt nennt dir ggf auch eine Anlaufstelle an die du dich wenden kannst, die dir dann weiterhelfen kann.

    4,64 ist ja ein unterirdischer Lohn und ich verstehe gar nicht das dieser überhaupt noch zulässig ist. Ist dieser Lohn in der Branche so üblich? Auch da solltest du dringend beim Amt nachfragen, ggf dir auch an anderer Stelle Rat holen, denn die Ämter wissen oft selber nicht Bescheid oder wollen sich nicht die Mühe machen, genauer zu recherchieren. Was allerdings unverständlich ist, da sie ja die Differenz, Aufstockung, zahlen müssen.

    Um eine Aufstockung werdet ihr dann nicht rumkommen, aber- dass das Amt dieses neu berechnen muss, jeden Monat, ist gang und gäbe- da viele Arbeitnehmer nunmal schwankendes Gehalt bekommen, daher jeden Monat Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge etc, einreichen müssen

    in der Regel sollte die Berechnung auch nur ca 5-10 Werktage dauern, natürlich ist das auch unterschiedlich, je nach Amt dauert es leider auch länger, je nachdem natürlich wie dort gearbeitet wird und wieviel Arbeit die haben, dann kannst du nur Druck machen und die nerven, dass du das Geld dringend brauchst.

  • vor 8 Jahren

    er hat auf jeden fall anrecht auf lohnfortzahlung - es reicht ein gang zum arbeitsgericht mit den letzten 3 abrechnungen, besser die letzten 6 abrechnungen.

    anwälte sind nicht notwendig in der ersten instanz, und kosten nur geld.

    der fall ist eindeutig und der richter wird den mittelwert der vorgelegten gehaltsabrechnungen als grundlage nehmen.

    ich frage mich manchmal wirklich, was sich arbeitgeber noch alles herausnehmen .....

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Wenn es ein richtiger Arbeitsvertrag ist, muss er auch weiterhin Lohn vom Arbeitgeber bekommen.

    Solange bis das Krankengeld von der Krankenkasse einsetzt..

    Vielleicht hat dein Partner aber garkeinen richtigen Arbeitsvertrag, sondern ist dort nur als Subunternehmer tätig, oder es ist alles ganz anders.

    Als erstes würde ich mir den Vertrag einmal ganz genau durchlesen und dann bei der Gewerkschaft oder der Arbeitsagentur mal nachfragen.

    Damit der Rat erstmal kostenlos ist, bevor man einen Anwalt beftragt.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wie wäre es mal wenn du mehr schreiben würdest z.b. wie lange er schon dort beschäftigt ist? In den ersten Wochen muss der AG NICHT zahlen!!!

  • AnPa
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Bei Krankheit zahlt der AG die ersten 6 Wochen den Lohn (in dem Fall die 4,64 €) normal weiter, danach springt die Krankenkasse ein. Lege den AV aber mal einen Anwalt vor.

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