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wann spricht man von einer Schenkung?

in Bezug auf ein Haus oder Grundstück

3 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Die gesetzliche Definition für Schenkung lautet:

    Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (§ 516 Abs. 1 BGB).

    Bei einer Immobilie läuft das so ab, dass Schenker und Beschenkter zum Notar gehen und dort das Eigentum übertragen wird. D.h., das Grundbuch wird entsprechend geändert und der Beschenkte wird zum neuen Eigentümer - und zwar ohne eine Bezahlung.

    Das bedeutet aber nicht, dass die Immobilie unbelastet sein muss. Z.B. kann der Schenker ein Nießbrauchsrecht vereinbare, oder ein unbefristetes Wohnrecht oder auch Rückfallklauseln. Z.B. kann ein Ehepartner dem anderen ein Haus überschreiben aber eine Rückfallklausel für den Tod oder die Scheidung vorsehen.

    Ebenso bedeutet das nicht, dass der Schenker alle Kosten übernehmen muss. Die Notargebühren können auch vom Beschenkten übernommen werden.

  • vor 8 Jahren

    Lies einfach mal auf der Seite:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung

    (LG P.)

  • vor 8 Jahren

    Die Schenkung ist vollzogen, wenn der Eigentumsübergang im Grundbuch bestätigt ist.

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