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Darf mein (ex)Arbeitgeber mein Gesundheitszeugnis einkassieren?
Schon beim schreiben bekomme ich wieder so nen Hals! Meine sadistische, Kinder fressende , alte Hexe von Exarbeitgeberin will mir partout nicht mein Gesundheitszeugnis wieder geben!
Ich arbeite jetzt in einem super schönen Cafe und wollte mein altes Gesundheitszeugnis gerne wieder haben ehe ich ein neues machen muss. Als ich ,dann " Godzilla " drum gebeten habe , hat sie nur gefaucht:
"Nein , das bekommst du nicht wieder, weil es mein Eigentum ist! Ich habe es damals bezahlt und wenn du es wieder haben möchtest musst du mir das Geld zurück erstatten!"
Fakt ist ja , dass es ihre ******* PFLICHT war , das zu zahlen. Außerdem sind das doch meine Daten oder also habe ich doch ein Recht es zu haben , oder?
Vorallem weil es ihr doch garnichts bringt
4 Antworten
- Anonymvor 8 JahrenBeste Antwort
Ich bin kein Jurist, aber ich glaube, wenn sie es bezahlt, kann sie es auch behalten.
Vorschlag:
Lass Dir vom Aussteller des Zeugnisses (Gesundheitsamt?) eine Kopie ausstellen.
Das dürft billiger sein als eine Neuausstellung.
- idril_arienLv 7vor 8 Jahren
Tja, sie hat Recht. Und deine Daten hat sie auch so.
Das ist das gleiche mit dem polizeilichen Führungszeugnis. Zahlst du, gehört es dir und der AG darf sich ne Kopie machen. Zahlt es der AG, ist es seins.
Den Hals schiebst du also völlig unberechtigt. Laà dir ein neues ausstellen, bzw. den nächsten Arbeitgeber das neue bezahlen.
............
Es muà ihr nichts bringen. Es ist Bestand deiner Personalakte.
- vor 8 Jahren
So weit ich das weià ist ein Gesundheitszeugnis auch nichts für die Ewigkeit. Das Zeugnis muss alle paar Jahre erneuert werden.
- ascalon2607Lv 7vor 8 Jahren
Sorry,aber wie alt bist du ?
Das "Gesundheitszeugnis" gibt es schon seit 2001 nicht mehr.
Seit 2001 wird diese Untersuchung durch eine Belehrung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ersetzt.. Seit 2001 gibt es eine erst jährliche – ab 1. Januar 2012 nun alle zwei Jahre – vorgeschriebene Wiederholung der Belehrung ,diese kann der Arbeitgeber selbst durchführen, muss sie jedoch schriftlich dokumentieren.
Wenn die Belehrung durch den Arbeitgeber erfolgte stellt sie arbeitsrechtlich eine interne betriebliche Aus/Weiterbildung dar.
Der AG ist nicht verpflichtet Nachweise über interne Belehrungen/Aus-oder Weiterbildungen herauszugeben.