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Hat man in folgendem Fall Anspruch auf Krankengeld?

Hallo zusammen,

ich wurde von meinem Hausarzt vom 21.11.2012 bis zum 06.01.2013 arbeitsunfähig geschrieben.

Nachdem der Arbeitgeber die ersten 6 Wochen weiter bezahlen muss, habe ich von der Krankenkasse vom 03.01.2013 - 06.01.2013 Anspruch auf Krankengeld. Liege ich damit falsch?

Meine Krankenkasse behauptet, ich hätte keine Anspruch auf das Geld, da ich am 07.01.2013 wieder arbeiten gegangen bin. (Jedoch war ich bis zum 06.01. krankgeschrieben)

Kann mir jemand den Fall anhand gesetzlicher Rechte erklären?

Vielen Dank im Voraus!

Update:

@Jürgen NRW: Kann den Link leider nicht öffnen

5 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Deine Krankenkasse irrt. Die Berechnung des Krankengeldes erfolgt für jeden einzelnen Kalendertag, wobei sich der volle Kalendermonat immer auf 30 Tage beläuft. Dazu gibt es vielfache Hinweise im Netz.

    Quelle: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/krankheit...

    Nachtrag: Wenn ich den Link in meiner Antwort anklicke öffnet sich die Seite. Es wird an deinem Rechner oder nicht vorhandener Software liegen.

    Kopiere den Link und gib ihn in deinem Browser ein.

    Nachtrag 2:

    Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)

    § 46 Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld http://www.buzer.de/gesetz/2497/a35656.htm

  • vor 8 Jahren

    HIer versucht die Krankenkasse sich aus der Verantwortung zu stehlen, denn sie müssen zahlen, wollen aber nicht. Also, am Ball bleiben. Notfalls mal mit einem Anwalt sprechen, doch vielleicht würde ich erst mal mit einem Anwalt drohen.

  • YAHOO
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Du kannst nicht einfach sagen, ich war von xx.xx. bis yy.yy arbeitsunfähig, und bekomme erst dann Krankengeld, wenn ich die 6-Wochen-Frist bzw. mehr überschritten habe. Du musst beachten, dass es auch mit den von Deinem behandelnden Arzt angegebenen Diagnosen zu tun hat. Die Diagnosen, die Dein Arzt auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angibt, sind für die Berechnung der Krankenzeiten, die wiederum für die Berechnung des Krankengeldes maßgebend sind, das wichtigste.

    Bis Du z. B. wegen der selben Krankheit mehr als 6 Wochen krank geschrieben bekommst Du selbstverständlich sofort Krankengeld. Krankengeld kannst Du auch wegen einer Krankmeldung bekommen, die nicht 6 Wochen hintereinander folgt. In diesem Fall werden Zeiten von sogenannte "Vorerkrankungen" angerechnet, die innerhalb eines halben Jahres anfallen, und zusammengehörig sind. Dann folgt also die Zahlung des Krankengeldes vor der 6 wöchigen hintereinander folgenden Krankmeldung.

    Du kannst auch jeder Zeit bei Deiner Krankenkasse anrufen, und anfragen, ab wann bei Dir evtl. eine Zahlung des Krankengeldes zum aktuellen Zeitpunkt anfallen würde.

  • vor 8 Jahren

    6 wochen zahlt the Boss DEIN, ihr Chef, ihre, DEINE firma

    18 Monate im Extremfall die BEK SO WAR ES BEI MIR. BEK ( Barmer GEK ) . Langsam mal die Weihnachtsfeiertage und Neujahr abziehen - ???

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  • reGnau
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Ich bin mir nicht sicher, deswegen auch bloss so am Rande. Soweit ich mich erinnern kann, war mal im Gespräch, den Arbeitnehmern bis zu 3 Tage Krankengeld nicht zu zahlen, weil man ja auch erst am dritten Tag einer Erkrankung dazu verpflichtet war, die Krankmeldung erst abzugeben.

    ABER: Das kann die Krankenkasse meiner Auffassung nach nicht einfach an den Krankenschein hinten dran hängen, sondern dann müssen die das am Anfang der Krankmeldung vom Krankengeld abziehen.

    Das wäre dann die richtige Verfahrensweise.

    ABER: Da es vor kurzem ein Gerichtsurteil darüber gab, dass eine Krankmeldung auch gleich am ersten Tag einer Erkrankung beim Arbeitgeber zu sein hat, muss meiner Auffassung nach eben auch entsprechend mit berücksichtigt werden.

    Ausserdem kann ich mich dran erinnern, dass vor ein paar Jahren mal wegen einem Pflegegesetz oder was auch immer die Rede davon war, dass entweder Arbeitnehmer eben die ersten drei Tage in einem Erkrankungsfall nicht bezahlt bekommen sollen, oder aber, dass eben drei Feiertage abgeschafft werden sollten.

    Jetzt weiss ich allerdings nicht mehr so wirklich, inwieweit welche Regelung eigentlich damals durchgesetzt wurde... Aber vielleicht hat da ja noch jemand anderer noch die notwendigen Infos zu....

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