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64 Jahre, arbeitslos, darf AG mich berufsfremd vermitteln?
Meine Freundin ist 64 Jahre. Sie wird Ende 2013; 65 Jahre, Seit Anfang Dezember 2012 arbeitslos. Vorher 18 Monate Krankengeld. Kann in ihrem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten. Vorher vollbeschäftigt
Kann Arbeitsamt noch vermitteln und ihr Maßnahmen anbieten?
Danke
EB
12 Antworten
- vor 8 JahrenBeste Antwort
Die Arge wird sicher keine verstärkten Bemühungen mehr unternehmen. Deine Freundin wird wohl bis zum Eintritt ins Rentenalter ihr Arbeitslosengeld I beziehen, sie sollte dann im Oktober beginnen, ihren Rentenantrag zu stellen. Das Regeleintrittsalter in die Rente entnimmst bitte dem Link.
Bis zur Altersrente dürfte ALG I ausreichend sein, die Dame hat mit Sicherheit darauf längst ein Recht erworben.
- Janet MLv 7vor 8 Jahren
Guck mal, vielleicht hilft dir das:
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsunf%C3%A4higkei...
"Menschen jedoch, die über 45 Jahre lang Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können weiterhin mit 65 Jahren ihre Rente ohne Abschläge beziehen. Auch die Altersrente nach Arbeitslosigkeit wird auf 65 Jahre angehoben. Eine weitere Anhebung auf 67 Jahre erfolgt jedoch nicht, denn Menschen ab dem Geburtsjahrgang 1952 haben keinen Anspruch mehr auf diese Rentenart."
http://www.fondsvermittlung24.de/rentenalter.html
Und
- ?Lv 7vor 8 Jahren
Die vermitteln da gar nichts mehr. Kann doch froh sein, dass sie noch bis 64 Jahre beschäftigt wurde. Sehr viele sind in dem Alter schon lange raus und bekommen keine Arbeit mehr.
- I******freundLv 6vor 8 Jahren
Ja sicher kann es das, aber glaubst Du im Ernst, daà die ARGE das erfolgreich kann?
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- HermannLv 6vor 8 Jahren
ich glaube nicht, das die ARGE deiner freundin noch etwas anbieten wird.ist fast unmöglich, in dem alter noch ne vollzeistelle vermittelt zu bekommen.kann natürlich sein, das sie sie noch in eine maÃnahme schicken, ist zwar sinnlos, aber die machen alles, damit sie die kurse vollbringen.deine freundin sollte sich mal einen termin bei der lva geben lassen, und sich beraten lassen, ob es möglich ist früher in altersrente zu gehen.
- idril_arienLv 7vor 8 Jahren
Na ja, wohl eher weniger, denn dafür müÃten erst einmal Arbeitgeber bereit sein, jemanden zwei Jahre vor der Rente einzustellen, wenn es für jüngere schon keine Jobs gibt. Auch MaÃnahmen werden sicher nicht mehr angeboten oder gefordert.
- chichareraLv 7vor 8 Jahren
Wenn deine Freundin ab dem 40. Lebensjahr noch min. 10 Jahre einer beitragspflichtigen Arbeit nachgegangen ist, kann sie jetzt schon die Rente beantragen (sogenannte Frauenregelung = Rente ab 60 bis einschl. Jahrgang 1951 mit entsprechendem Abzug). Da sie bereits 64 Jahre alt ist, sind die Abzüge nicht allzu hoch = 0,3 % pro Monat. Sofern sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann sie ja nach Ablauf des Anspruchs die Rente beantragen.
Wenn sie 18 Monate krank war, war das sicher keine Kleinigkeit und schon deshalb ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass sie nochmals einen Arbeitsplatz findet.
- vor 8 Jahren
Grundätzlich muà sie der AV zur Verfügung stehen (SGB) Ich gehe aber davon aus, das sie
dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Ab zum Arzt und
Bescheinigung holen, dann Leistungsträger informieren. Warum soll die AA eine MaÃnahme
durchführen, wenn sie danach in Rente geht!
- Anonymvor 8 Jahren
Warum denn nicht? Wenn es ihr jetzt wieder gut geht, kann sie doch noch arbeiten...