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Ist es wahr, dass man nicht in zwei 450.- Euro Jobs arbeiten darf?

Man hat eine Teilzeitstelle und darf laut Agentur für Arbeit keine zweite annehmen, sondern ist "verpflichtet" JEDEN zumutbaren Job anzunehmen...egal welchen Job man erlernt hat?

Wofür hat man dann seinen Schulabschluß und seine Ausbildung gemacht?

9 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Was du schreibst, ist unstimmig!

    - Ein 450€-Job ist keine Teilzeitstelle!

    450€ ist Minijob und sozialversicherungsfrei.

    Ab 450€ fallen Sozialabgaben an.

    - Hast du mehrere Minijobs und kommst über die Freigrenze von 450€, werden ALLE sozialversicherungspflichtig.

    - Bleibst du unterhalb der Grenze, ist es kein Problem.

    - Du musst eine gewisse Stundenzahl/ Einkommen erreichen, um von den Kontrollen frei zu sein. Eine gute Teilzeitstelle mit um die 70 Std/ Monat lääst dir mehr Freiheiten. Du musst dann nicht mehr nachweisen, wo du dich überall beworben hast; musst nicht an Maßnahmen teilnehmen oder 1€-Jobs ausüben.

    - Hast du das nicht, bist du verpflichtet, jeden Job anzunehmen, um deine Bedürftigkeit zu verringern.

    - Welche Ausbildung du absolviert hast, interessiert nicht. Du möchtest Unterstützung, dann musst du dich anpassen.

    Willst du mehr Freiheiten, gehe so arbeiten, dass du sie bekommst.

    Allerdings wird dir dann auch fast alles an Einkommen angerechnet (Freibetrag 100€, mit dem du auch fahrkosten ausgleichst plus 20% vom Rest; um alles andere wird dein bedarf gekürzt!

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    du "darfst" in so vielen 400€-Jobs arbeiten wie du willst, allerdings wird dann alles ganz normal versteuert was über die Einkommensgrenze einer "geringfügigen Beschäftigung" hinaus geht

  • vor 8 Jahren

    Du darfst immer nur bei allen Stellen zusammen bis 450 € verdienen. Nur dann zählt es als Minijob, das hat nichts mit der Agentur für Arbeit zu tun sondern ist eine Steuervorschrift

  • vor 8 Jahren

    Ein 450€-Job ist keine Teilzeitstelle,sondern ein Minijob. Teilzeit wäre es genaugenommen erst,wenn du über 450€ verdienst, aber nicht die regulären 8h arbeitest.

    Die Agentur für Arbeit/Jobcenter hat hier nur teilweise recht. Von Gesetzes wegen bist du verpflichtet, jeden zumutbaren Job anzunehmen (§10 SGBII). Allerdings sagt das Gesetz in §2 aus, daß du jede Möglichkeit annehmen musst, deine Hilfsbedürftigkeit zu senken, was auch Minijobs nicht ausschließt.

    Die Agentur ist definitv im Unrecht,wenn sie behauptet, du dürftest keine 2 Minijobs annehmen, für so eine Aussage gibt es keine Rechtsgrundlage. Mehrere Minijobs parallel auszuüben,ist defintiv erlaubt und viele Leute tun dies auch. Aber: Das Amt darf dich zur Annahme eines höherbezahlten Jobs verdonnern, wenn die Einkommen deiner Minijobs nicht ausreichen,um deine Hilfsbedürftigkeit zu beenden.

    Du solltest allerdings auch bedenken, daß die Minijobs nur solange steuer- und sozialversicherungbefreit sind, solang du nicht über 450€ insgesamt damit verdienst. Ist dein Verdienst damit höher, werden beide steuer- und sozialversicherungspflichtig. Ein Vorteil ist es auf jeden Fall. Denn auch wenn du deine Hilfsbedürftigkeit so eventuell noch nicht beenden kannst, so würdest du als Aufstocker zählen und wärst zumindest vor den diversen Sinnlosmaßnahmen verschont, mit denen die Jobcenter ihre Kunden so "beglücken".

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  • vor 8 Jahren

    Der Sinn ist seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Sich von mir und anderen durchfüttern zu lassen, die Wohnung, Heizung und Strom bezahlen zu lassen ist nur als Notüberbrückung gedacht, bis wieder eine Arbeit da ist. Bei zwei Jobs für 450 Euro hast du genug Geld zum Leben und brauchst die Hilfe der Allgemeinheit nicht mehr.

    In seinem erlernten Beruf zu arbeiten ist wünschenswert, aber sehr oft nicht zu realisieren. Nach drei Jahren ohne Job in seinem erlernten Beruf sollte man über eine Fortbildung nachdenken, alles ändert sich heute sehr schnell.

  • vor 8 Jahren

    Man hat einen Schulabschluss und eine Ausbildung gemacht ums ich zu qualifizieren falls entsprechenden Vakanzen da sind, nicht um für den Rest seines Lebens der Allgemeinheit auf der Tasche zu liegen bloß weil man seinen Traumjob nicht findet. Als Erstes arbeiten gehen, egal wo, und sich aus dieser Sicherheit heraus wieder nach oben verbessern. Ich finde jede Klofrau hat mehr Würde als ein Akademiker der sich für niedrige Arbeiten zu fein ist. Arbeit schöndet nicht! Arbeit adelt!

  • vor 8 Jahren

    Ich kenne einen Arbeitslosen Atomphysiker der dazu auch noch promoviert ist .

    Es.gibt in Köln eine Hilfsorganisation die , Alleinerziehende , Obdachlose und

    jetzt kommt's, lies und staune

    Akademiker" ohne" Berufsausbildung unterstützt ,

    Es,gibt auch ganz auffällig in Berlin unglaublich viele Taxifahrer mit angeschl. Studien ,

    und ich bin viel und lange in Berlin gewesen ,

    Frag mal in. Berlin Taxifahrer welche Beruf die haben , sehr viele mit abgeschlossenen Studien .

    Die bestreiten ihren kompletten Lebensunterhalt mit "Jobs" , ohne Amt .

    Fazit:

    Es besteht nämlich auch für Dich die Option , dem Amt den Rücken zukehren und keine. Rechenschaft mehr anzulegen .

    Es liegt an Dir in Du Dich befreist.

    Ich würde lieber drei Jobs machen als mich in einen Warteraum zu setzen und neneumalkluge Arbeitslosen philosophieen vor mich hin zu beten .

  • vor 8 Jahren

    Hallo,

    natürlich darfst Du es, aber die steuerfrei Obergrenze liegt bei 450 Euro. Wenn Du zwei Jobs hast, musst Du beide versteuern, denn es sind 900 Euro, die dann der Steuer zufallen. Auch der Arbeitgeber der Jobs wird dann andere Steuern zahlen müssen. Hier liegt dann der feine Unterschied. Krankenkasse darf man auch nicht vergessen.

  • vor 8 Jahren

    jain.

    Es ist so, das man zwar auch 2 oder mehr 450ger Basis haben darf,

    ABER /Monat bei allen zusammen nicht mehr als 450 dazuverdienen darf.

    Denn 450/Monat ist die Grenze, die eine Person dazuverdienen darf,

    aus Steuerrechtlichen Gründen.......

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