Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Lohn am Letzten des Monats fällig, wann kommt er?

Hallo, in meinem neuen Arbeitsvertrag steht dass der Lohn am "letzten eines Monats durch Überweisung fällig" ist.

Bedeutet das, dass der Lohn am letzten des Monats überwiesen wird (und dementsprechend am 1. auf meinem Konto ist) oder dass das Geld am letzten des Monats auf meinem Konto ist?

Vielleicht weiß ja jemand wie das generell ist bzw. kann sagen wie es bei ihm selbst ist wenn er/ sie die gleiche Formulierung im AV hat.

Es geht dabei nicht darum dass ich wegen einem Tag verhungere sondern um gewisse Formalitäten mit dem Arbeitsamt.

Update:

Anmerkung: Mir geht es darum dass ich das Geld eigentlich erst am 1.3. bekommen möchte, da mir sonst 700 Euro ALG2 flöten gehen, was sehr unschön wäre. Da das aber ein großes Unternehmen ist glaube ich nicht dass ich da was mit denen "deichseln" kann dass die das Geld erst später überweisen.

8 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Die Fälligkeit des Lohnes / Gehaltes gehört zu den Bestandteilen des Arbeitsvertrages.

    Tatsächlich gilt:

    "Spätestens am Tag der Fälligkeit - bei Angestellten grundsätzlich der letzte Tag des Kalendermonats - muss der Betrag für den Arbeitnehmer auf seinem Konto verfügbar sein."

    Dies bedeutet, dass der Lohn / das Gehalt am letzten Bankbuchtag des Monats auf dem Konto gutgeschrieben werden muss.

  • Robert
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Wenn es heißt "am letzten des Monats" bedeutet, dass der Betrag (Lohn oder Gehalt) bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto sein sollte. Das bedeutet für den Arbeitgeber, dass zwei bis drei Tage vorher die Überweisung erfolgt - längere Bearbeitungszeiten kann man normalerweise nicht annehmen.

    ###

    Die Sache mit dem ALG2 und Lohnzahlung ist etwas anderes.

    Ist die Zahlung des ALG2 für den Monat Februar und auch das Grundgehalt vom Arbeitgeber vom Monat Februar, wirst du sicher keinen Anspruch auf das ALG2 haben.

    Ich bin mir aber nicht sicher.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wenn du die gleiche Bank wie dein Arbeitgeber hast, geht die Überweisung sehr schnell. Ich bekomm mein Lohn laut Vertrag auch "zum Letzten" aber bei mir ist er immer zwischen 25 und 28ten da.

    Generell kann man wohl nichts sagen, weil es eben sehr vom Arbeitgeber abhängig ist. Am besten fragst du mal die neuen Kollegen oder deinen Chef.

    Reicht es dem Arbeitsamt nicht, wenn du sagst, dass der Lohn am Monatsende kommt? Das ist Deutschland^^

  • ?
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    wann der Lohn fällig ist und wann er auf deinem Konto ist ,sind unterschiedliche Dinge.

    Mit dem ALG das ist eine harte Nummer : Wenn du deinen ersten Lohn später auf deinem Konto hast, werden sie dir die 700 trotzdem abziehen. .... wenn du deinen letzten Lohn erst im darauf folgendem Monat gutgeschrieben bekommst wirst erst im übernächsten das neue ALG bekommen , dann sagen sie ,dass du ja schon Geld auf dem Konto hast.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 8 Jahren

    bei mir am 30./31.

    l

  • Wolke7
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Am 30zigsten des Monats....

  • vor 8 Jahren

    frage mich warum peter ausgeblendet worden ist,hat doch vernuenftig (humorvoll) geantwortet.

    andere sache :ist wohl branchen verschieden ueblich zu zahlen.z.b.:zuerst muessen ja mal die arbeitszeiten des angestellten ermittelt werden, dann wird entsprechend bezahlt.ist aber branchen unterschiedlich gehandhabt.

    in bezug auf deinen nachsatz:was du anscheinend vorhast,ist betrug.den wirst du auch so nicht durchfuehren koennen,denn alle korrekt bezahlten arbeitszeiten werden der bundesversicherungsanstalt

    fuer angestellte mitgeteilt und abgeglichen.wird also sehr schnell herauskommen,dass du doppelt kassiert hast.und dann bist du wegen betrugs dran.was ist dir lieber?

    petra,du bist eine dumme nuss

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Frage deinen Arbeitgeber der kann dir das sicher erklären

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.