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Wie findet ihr das? Besteuerung einer Gesundheitsprämie....?

Wie bei vielen Krankenkassen kann man auch bei meiner bestimmte Aktivitäten "belohnen" lassen. Zunächst bekommt man Punkte, die werden dann in Geld aufgerechnet. Der Mensch freut sich und ich habe es mir zur Gewohnheit gemacht, mir auch etwas "Gesundheitsförderndes" hierfür zu erkaufen (prof. Zahnreinigung, podologische Fußbehandlung o.ä.) Durch Rückerstattung des Geldes für einen Gesundheitskurs (Aquagymnastik) und diverse Maßnahmen (Vorsorgeuntersuchung, Impfung, Sportverein usw) Es kamen dadurch insgesamt stolze 221,90 Euro zusammen. Schön, denkt man da, aber, was flattert da ins Haus? eine "Bescheinigung der gezahlten und erstatteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zur Vorlage beim Finanzamt" - D.h. das Geld wird schlichtweg gekürzt. - Gesetzliche Lage scheint klar, aber ich finde es ungerecht. Wenn Prämie, sollte es eine Prämie bleiben. Mal sehen, was da nun am Ende übrig bleibt.

Update:

???? Ich setze doch gar nichts von der Steuer ab!? Von meiner Prämie 221,90 € werden aber Steuern...abgezogen, damit habe ich definitiv Geld "verloren"- oder habe ich da einen Denkfehler? Mal sehen, was ich dann tatsächlich behalte.

3 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Als Arbeitnehmer werden bei deiner Einkommensteuererklärung gezahlte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen bei den Sonderausgaben anerkannt. Dies reduziert die Einkommensteuer. Somit werden im Laufe des Jahres zu viel gezahlte Steuern erstattet.

    Wenn dir nun deine Krankenkasse Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erstattet, reduziert dies natürlich deine Beiträge und es führen somit entsprechend geringere Summen bei der Einkommensteuererklärung auch zu einer geringeren oder gar keiner Steuererstattung.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Das ist eher so gemeint, dass du diese Kosten nicht mehr beim FA absetzen kannst. Sollten dir zusätzliche Kosten bei diesen Maßnahmen entstanden sein, kannst du das natürlich noch absetzen. Ist wie bei Zahnersatz. Die Kasse zahlt einen Teil, den Rest du und den kannst du absetzen und um das zu belegen ist der Beleg der KK da.Du zahlst auf die Leistung der KK keine Steuern.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Umgekehrt wird ein Schuh draus. Es geht darum, dass du nichts von der Steuer absetzen kannst, was du nicht auch tatsächlich ausgegeben hast.

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