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Rechte eines Uni-Professors?
Hallo, liebe Community!
Ich hätte eine Frage bezüglich der Rechte eines Professors an der Uni/Fachhochschule. Ich studiere an einer FH in Österreich. Folgender Sachverhalt geschah: Person A, ein Studierender, spielte während der Vorlesung in Mathematik ein Spiel am PC. Da Person A den Stoff verstanden hatte, hat er sich aufgrunddessen anderwertig beschäftigt. Der Professor realisierte es anscheinend, sagte aber nichts, bis zu dem Zeitpunkt an dem Person A ein leichtes Lachen herausrutschte wegen dem am PC gespielten Minispiel. Der Professor stand auf und sagte mit lautem Ton "Jetzt reichts. Raus!!!". Daraufhin verließ Person A ziemlich verdutzt den Raum. Da es vorher keine "Verwarnung" o.Ä. gegeben hat war Person A ziemlich verwundert über das Geschehene.
Nun meine Frage: War dieses Verhalten vom Professor rechtsmäßig?
Vielen Dank an alle Antworten! (:
Liebe Grüße!
Erstmal Danke an alle Antworten!
Bezgl. der Frage der Rechtsmäßigkeit und der Verwarnung: Ein Arbeitgeber darf auch niemanden sofort kündigen, wenn der Mitarbeiter etwas macht was dem Chef nicht passt. Entweder muss er eine Verwarnung aussprechen oder er muss es vorher schriftlich regeln, was verboten ist und was nicht. Deshalb meine Annahme, dass es so etwas im UnivG auch geben könnte.
8 Antworten
- MortinaLv 5vor 8 JahrenBeste Antwort
Natürlich darf der Professor dies tun.
Er hat das Fehlverhalten geduldet, so lang es die Vorlesung nicht im umfänglichen Rahmen gestört hat.
Als Der Student die Vorlesung massiver störte (lachen) hat er ihn des Raumes verwiesen.
Und rate mal, was ihn dazu berechtigt. Im gegensatz zu Dir hat er erstens ein abgeschlossenes Studium. Als zweites hat er die A- und die B-Promotion. Letzten Endes hat er sogar noch auf seinem Fachgebiet Leherfahrung und nicht zu vergessen veröffentlicht, damit ihm die Professorenwürde verliehen wurde.
So, jetzt setz Dich in Deine Studentenbude und grüble über das Wort Würde.
Quelle(n): Selbst ein abgeschlossenes Studium. - John DDLv 7vor 8 Jahren
Natürlich ist das rechtmäÃig. Wie kommst du auf die bizarre Idee, dass eine "Vorwarnung" erforderlich sei?
Person A sollte sich andere Orte zum Spielen suchen. In der Vorlesung lenkt ihr Verhalten die Umsitzenden ab und demonstriert Desinteresse.
NACHTRAG:
Ein Student sollte in der Lage sein zu verstehen, dass ein Professor nicht sein Arbeitgeber ist und dass ein Verweis aus einer Vorlesung keine Kündigung eines Arbeitsvertrags ist. Und dass es Unsinn ist, inhaltlich und sachlich falsche Analogien an den Haaren herbeizuzerren; damit macht er sich höchstens lächertlich.
- kapovazLv 6vor 8 Jahren
selbstverständlich
dem studenten a fehlt jede form der höflichkeit
des anstandes und respekt
nachtrag zu details:
was hat ein studium mit einem arbeitsverhältnis zu tun??
zudem kann ein arbeitgeber durchaus fristlos kündigen
und deine details haben mit deiner ursprünglichen frage nix zu tun
- Lord WappingLv 7vor 8 Jahren
Gehts noch?
Hätte Deiner Meinung nach der Prof erst noch drei schriftliche Mahnungen mit Fristsetzung durch Gerichtsvollzieher zustellen lassen müÃen?
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- Slovak08Lv 7vor 8 Jahren
Die Störung der Vorlesung und die Aufforderung, den Vorlesungsraum zu verlassen kannst du nicht mit der Kündung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber vergleichen. Das Verhalten des Professors ist durchaus legitim.
- QuackQuackLv 5vor 8 Jahren
Es ist eine Frage der Höflichkeit.
Warte einfach ab. Wenn der Student selber vorne steht, um zu präsentieren und einer spielt mit dem Laptop, dann wird dieser verstehen, was heute vorgefallen ist.
Ich persönlich haÃe es, wenn ich präsentiere und Leute mit dem Handy oder Laptop spielen.
- TomLv 7vor 8 Jahren
Wenn Frauen heutzutage ihre Kinder mit in die
Vorlesung bringen dürfen und dort stillen, ist nur
ganz natürlich, wenn Männer ihre Computerspiele
mitbringen!
- ProfessoressaLv 7vor 8 Jahren
Das war rechtmäÃig, denn der Student lieà es an der gebotenen Höflichkeit und dem Respekt fehlen.
Eine Uni ist kein Arbeitsplatz, in der Uni gelten andere Regeln und Gesetze.