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Lv 7
? fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 8 Jahren

Welches Gesetz sagt, dass man verlorene Wetten einlösen MUSS?

Beispielsweise Wette unter Freunden, dass der BVB besser sei als der FCB.

Einsatz: 10 Kisten Brinkhoff’s No.1

11 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    In § 762 Abs. 1 S. 1 BGB sieht der Gesetzgeber keine Verpflichtungsbegründung durch Spiel und Wette vor. Daher müssen Wettschulden nicht bezahlt werden, im Volksmund werden sie deswegen oft „Ehrenschulden“ genannt, juristisch spricht man von einer Naturalobligation.

    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__762.html

  • vor 8 Jahren

    Eine Wette ist ein Spiel und Spielschulden sind Ehrenschulden.

    BW

  • vor 8 Jahren

    Wetten sind nicht gesetzlich verankert, dies ist eine Frage der Ehre/Moral.

  • vor 8 Jahren

    So einfach ist das nicht. Eine Wette ist ein angenommenes Angebot und damit ein gültiger Vertrag, der einzuhalten ist.

    Die Ausnahme ist, wenn die Wette auf auf eine unmöglich zu erbringende Leistung gerichtet ist, z. B. wenn du das oder das tust, dann fresse ich einen Besen. Das wäre eine unmögliche Leistung. Gleiches gilt bei Verstoß gegen die guten Sitten.

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  • Wettschulden sind Ehrenschulden,

    und so bedarf es keiner Gesetze zur

    Einlösung der Wettschulden.

  • vor 8 Jahren

    Gut, das du Angst vor dem Biergelage bekommst ist verständlich.

    Schließlich passt dazu am besten ein Spanferkel,,,,,,,

    PS,ich hoffe es war genügend eingedeutscht

  • ?
    Lv 4
    vor 8 Jahren

    Damit Wetten rechtskräftig werden, müssen sie als Glücksspiel gewertet werden, was ohne Glücksspiellizenz illegal ist. Man könnte versuchen vor Gericht mit der Argumentation des Kauf- und Dienstleistungsvertrags durchzukommen. Also nach der Methode, ein mündlicher Vertrag wurde geschlossen, in dem es hieß, dass ich nachdem ich 20 Bier ge-ext habe, 100€ bekäme. Würde diese Argumentation anerkannt, steht der andere in der Übereignungspflicht. Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass dies klappt.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    * es gibt dafür kein gesetz weder strafrechtlich noch im bürgerlichen-gesetzbuch.

    sie handel auf eigene gefahr !

  • reGnau
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Jemand der Clever ist, schließt keine Wetten ab, wo er nicht die geringste Chance hat, diese zu gewinnen.

  • vor 8 Jahren

    § 242 BGB.

    Quelle(n): Bürgerliches Gesetzbuch und Moral
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