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Steuerabzüge im Nebenjob?
Ich mache neben meiner Vollzeit schulischen Ausbildung einen Nebenjob. Hierbei gilt die Schule quasi als meine vordergründige Tätigkeit. Wie kann es denn da sein das ich in eine Steuerklasse eingegliedert werde? Zumal der Chef vor Vertragsunterschrift zugesichert hat das ich keine Abzüge haben werde und am Ende den erarbeiteten Stundenlohn ausgezahlt bekomme.
3 Antworten
- LeneLv 6vor 8 JahrenBeste Antwort
Nur ein (ordentlich angemeldeter) Minijob ist ohne Abzüge. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Nebenjob ist oder die einzige Beschäftigung.
Wer mehr verdient, zahlt natürlich auch. Ganz egal, ob man zur Schule geht oder nicht.
Und in Steuerklassen wird man immer 'eingegliedert', wenn man eine Beschäftigung aufnimmt. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass man dann auch Steuern zahlt.
- Anonymvor 8 Jahren
Wie so oft:
mehr Angaben wären besser!
(Arbeitsstunden pro Monat, Stundenlohn usw.)