Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Werden Arbeitslose für geschäftsunfähig erklärt,kein Verkauf von eigenen Büchern auf ebay/Amazon erlaubt?

Update:

Hab Arbeitsberater gefragt,darf keine Bücher verkaufen die ich nicht mehr brauche und Geld für den höheren Strompreis verwenden.Hab sonst nichts zu verkaufen.

Update 2:

Jobcenter kassiert das Geld dann ein,zieht es mir von dem wenigen Anspruch ab.

Update 3:

Brauche das Geld aber wegen dem erhöhten Stromabschlag.Wenn mir das Jobcenter das wieder abzieht,nützt das nichts.Politiker dürfen das doch auch.Ich brauch das Geld zum Lebensunterhalt und nicht für Luxus.

Update 4:

Warmwasser- und sonstige Energiekosten bei Hartz IV

Die Kosten für Kochen und Betrieb elektrischer Geräte sind im ALG II Regelbedarf enthalten - als sogenannte „Haushaltsenergie“. Das heißt, der Anteil von Strom oder Gas, den Sie für das Kochen, für Licht, für den Betrieb von Kühlschrank, Waschmaschine usw. brauchen, den müssen Sie aus Ihren Regelsätzen selbst an das Elektrizitätswerk zahlen.

http://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-warmwasser-und-...

Update 5:

Nachforderungen für sonstige Energiekosten (Strom und Gas zum Kochen und für den Betrieb elektrischer Geräte) werden vom Amt nicht gezahlt, da diese Kosten im Regelbedarf enthalten sind und zwar in Höhe von 28,27 € für einen Einpersonenhaushalt .

Mein Stromabschlag beträgt 45 Euro.Kann mir keinen neuen energiesparenden Kühlschrank leisten und spare sowieso schon wo es nur geht.Sind monatliche Stromkosten von 28,27 Euro wirklich realistisch?

Update 6:

Danke Dino,werde es wohl so machen müssen.Auf den Flohmarkt geh ich lieber nicht,mein Arbeitsberater hat im Ernst gesagt,dass sie als öfter auf Flohmärkten nach Arbeitslosen schaun die ihre Sachen verkaufen und die Einnahmen nicht melden.Man würde sogar eine Anzeige bekommen,wenn man das macht.Er sagte auch,wenn mir jemand zu Weihnachten Geld schenkt muß ich das auch melden,auch wenns nur 10 Euro sind.

Update 7:

Danke Tipsi,sehr interessante Seite.

10 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Wer viel fragt, bekommt auch viele Antworten (gerade bei der Arge) Die müssen aber nicht immer rechtsverbindlich sein. Oft wissen die Argemitarbeiter auch nicht so genau was erlaubt ist.

    Da wird dann auch schon mal für den Fragenden eine eher negative Antwort gegeben, in der Hoffnung, dass der sich sowieso nicht auskennt.

    Kennst du den Fall, wo man einem Leergutsammler mehrere Tage einen Argemitarbeiter hinterhergeschickt hat um zu kontrollieren, was er am Tag so im Durchschnitt für Einnahmen hat um ihm die Bezüge zu kürzen.

    Man hat doch tatsächlich versucht den Satz zu kürzen, ist damit aber bei Gericht gescheitert. Der betroffene darf das Geld ungekürzt behalten.

    Soviel zur Effizienz der Arge.

    Nicht so viel Fragen? Lieber fordern?

    Kennst du diese Seite schon:

    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

    Schau dich da ruhig mal um.

  • Lene
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Lass dir das von deinem Berater bitte schriftlich geben. Bin gespannt, wie er das begründen will.

  • ?
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    28,27 geht bei einem stark energiefressenden Kühlschrank kaum. Die können sehr viel Energie verbrauchen, während der Verbrauch bei modernen Geräten gegenüber anderen Verbrauchern überhaupt nicht mehr ins Gewicht fällt.

    Aber auch bei modernem Kühlschrank muss man sich sonst einschränken:

    - Keine Elektro-Heizung

    - keine Umwälzpumpe für Zentralheizung (ist sowieso nur im eigenen Haus relevant)

    - kein Wäschetrockner

    - Wäsche waschen bei niedriger Temperatur, nie bei 95 Grad

    - nicht mehr als 40 Stunden/Woche Fernsehen/Internet (d.h. die Summe beider Geräte sollte nicht größer sein)

    - Kein Brot selber backen oder anderes sehr langes Backen und Kochen

    - Keine Klimaanlage im Sommer zur Kühlung

    wenn es außer dem Kühlschrank noch eine Gefriertruhe gibt, wird es auch schon schwierig.

    Übrigens braucht auch ein moderner Kühlschrank mit Gefrierfach deutlich mehr Energie als ein Kühlschrank, der nur eine Frischefach (plus 0,5Grad-Einstellung) hat.

    Versuche die Bücher auf dem Flohmarkt oder über Ebay-Kleinanzeigen (plus Barzahlung) zu verkaufen. Die Einnahmen gibst Du nicht an.

  • vor 8 Jahren

    Hab mal irgendwo gelesen, aber frag mich bitte nicht, wo, dass H4 Empfänger Sachen aus ihrem Haushalt, die nicht lebensnotwenig sind, verkaufen dürfen, ohne dass sie das irgendwem melden müssen.

    Geh man zur Arbeitslosenberatung und mach dich dort mal schlau.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 8 Jahren

    Natürlich kannst du die verkaufen.

    Lass dich nicht einschüchtern.

    Die Bücher sind dein Eigentum, die kannst du verkaufen.

    Schreib mich an, ich habe einen Vorschlag.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Geschäftsunfähig bedeutet, dass man entmündigt wurde. Entmündigen kann einen nur das Gericht unter Mithilfe des Gesundheitsamtes.

    Außerdem darfst und solltest Du selbstverständlich Sachen verkaufen, die nicht unbedingt lebensnotwendig sind. Lediglich wird Dir der Erlös vom Arbeitslosengeld II abgezogen. So ähnlich, wie die Einkünfte aus einem Minijob.

  • vor 8 Jahren

    Das Jobcenter kann die Kontoauszüge von dir fordern und so sehen, ob da ein Zusatzgewinn gemacht wurde, den du nciht angegeben hast.

    Stellst du die Bücher auf Ebay nur mit "Abholung und Barzahlung ein, kann das keiner nachprüfen.

    Den Freibetrag von 100€/ Monat (plus 20% vom Rest) kannst du hier nicht anwenden; der gilt nur für Erlös aus Arbeit, sprich Lohn/ Gehalt.

    Tatsächlich müsstest du jegliche Zuwendung melden und diese würde dir dann abgezogen.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Dann dreh doch den Spieß um:

    Nimm die Quittung, Abreißzettel von Deiner Standmiete und geh zum Amt, und erkläre, daß Du z.B. 30 € Standgebühr bezahlt, und für 25 € Waren aus Deinem Besitz verkauft hast.

    Und bestehe darauf, daß man Dir die 5 € Verlust erstattet.

    Mal sehen, was dann ist.

    Geldgeschenke mußt Du in der Tat anmelden, aber wer macht das denn schon...?

  • ?
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    man kann auch einen stapel bücher in die arge bringen und bei dem "Arbeitsberater" pyrotechnisch die heizkosten senken. damit er nicht dein geschenk ausschlägt

    kannst du ihm ja mal einen gewichtigen folianten dynamisch über den scheitel ziehen ...

    ich zitiere den bekannten schuldenberater zwegat: "man, man, man!".

    mach bargeld-geschäfte und such weiter einen erwerb zu finden. denn da kann man etwas dazuverdienen was nicht abgezogen wird.

    Quelle(n): Wird ein Land mit Unterdrückung regiert, dann ist das Volk bedrückt und verschlagen. Laotse
  • Anonym
    vor 8 Jahren

    WIeso ausgerechnet Bücher?

    Wieso verknüpfst du so eine fundamentale Frage und Aussage sofort mit Ebay und Amazon?

    Um den Skandal abzufedern?

    Oder redest du von Autoren?

    Die Hartz4 beziehen obwohl Sie massig Bücher verkaufen?

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.