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Darf sie das tun obwohl sie krank geschrieben ist?

Eine Kollegin von mir (Jahrespraktikantin in der Altenpflege) hat sich auf der Arbeit die Hand gebrochen und ist nun ausgefallen. Ich und meine Freundin springen seit Wochen für sie ein. Ich habe sie nun im Kino gesehen, und seh sie ständig mit Freunden und sie gehen ständig Party machen. Ich finde das ein bisschen unfair! Weil wir unsere freien Tage für sie hergeben müssen und sie macht sich ein schönes Leben! Ist das überhaupt erlaubt was sie macht?

17 Antworten

Bewertung
  • Yigga
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Anstatt hier wild herum zu schimpfen, dass du dich nicht einmischen sollst, geb ich dir lieber eine vernünftige Antwort, denn ich kann sehr gut verstehen, dass du es unfair findest, wenn sie mit einer gebrochenen Hand arbeitsunfähig ist. Sicher, sie kann wahrscheinlich keine körperliche Arbeit machen, aber was bitte spricht dagegen, wenn sie mit den alten Leuten spazieren geht oder ihnen etwas vorliest oder mit ihnen spielt, sie beschäftigt, sich mit ihnen ausgiebig unterhält - und das alles selbstverständlich zu normalen Arbeitszeiten!

    Nun, letztlich muss das dein Chef bzw. deine Chefin entscheiden, Fakt ist aber auch, dass ihr die Mehrarbeit nur entsprechend eurer Arbeitsverträge leisten müsst. Ihr habt absolut Anspruch auf eure 11 Stunden Ruhezeit und auf euren Urlaub. Davon darf euch nichts weggenommen werden, nur weil sie ausfällt. Und auch an Sonn- bzw. Feiertagen greifen andere Regelungen - dafür müsst ihr eine finanzielle Entschädigung oder Zeitausgleich bekommen, gar keine Frage! Lass dir da nicht auf der Nase rumtanzen, auch du hast Rechte.

    Trotzdem, wenn jmd. 3 Wochen nicht auf Arbeit kommt, weil sie eine Gipshand hat, ist es durchaus logisch, mal nachzufragen, ob das so fair ist, wenn anderen dadurch Nachteile entstehen. Übrigens, als Argument: der Arbeitgeber (Chef) zahlt das volle Gehalt in den ersten 6 Wochen der Krankschreibung, insofern sie mit ' nem Bruch überhaupt krank geschrieben ist! Es macht für ihn also sogar Sinn, sie anderweitig zu beschäftigen, wenn sie nicht mit anpacken kann.

  • vor 8 Jahren

    Ja es ist erlaubt weil sie mit gebrochener Hand nicht bettlägerig ist

    aber mit gebrochener Hand arbeiten geht wohl sehr schlecht !

    Also kurz gesagt, ja sie darf !

  • vor 8 Jahren

    JA, das darf sie.

    Mit gebrochener Hand kann man sehr wohl ins Kino gehen, aber man kann keine alten Leute rumwuchten.

    Ausserdem ist frische Luft gesund. Das fördert die Heilung.

    Es ist ein Irrglaube das wenn man krank geschrieben ist nicht das Haus verlassen darf.

    Man muss ja auch einkaufen gehen können.

    Aber mit einem Knochenbruch KANN man nicht körperlich arbeiten.

    Sie wird vor jedem Gericht Recht bekommen.

  • vor 8 Jahren

    Sie darf alles machen, was die Heilung nicht beeinträchtigt. Also auch ins Kino oder auf eine Party gehen. Extremsportarten fallen jedoch aus. Sie könnte sogar in den Urlaub fahren, ohne daß dieser angerechnet würde.

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  • vor 8 Jahren

    Ja sie darf alles machen was nicht den Heilungsprozess hindert.

    Party... würde ich nicht gerade machen. Aber sie darf es.

    Kollegial ist es kein schöner Zug.

    Anders wäre es wenn sie Bettlegerich ist.

    Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube das wenn man krankgeschrieben ist sich nur zuhause aufhalten darf.

  • Sie ist ja nicht bettlägrig. Also darf sie auch rausgehen.

  • Punk
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Deine Frage klingt sehr wenig nach Sorge um rechtliche Korrektheit oder die Gesundheit einer Kollegin.

    Sie klingt dafür nach sehr viel Mißgunst.

  • aeneas
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Unfair? Wieso das denn? Die Hand Deiner Kollegin ist doch nach wie vor gebrochen! In einem Job wie Altenpflege muss man richtig zupacken koennen und das geht nunmal nicht mit einer kaputten Hand. - Koennte es sein, dass MISSGUNST in Deine Frage hineinspielt, der die Kollegin am liebsten in ein dunkles Loch verbannen moechte? - Eine kaputte Hand ist kein Grund, nicht ins Kino oder anderswo hinzugehen. Gluecklicherweise sieht die Rechtssprechung das ebenso.

    Deine Behauptung: "...und seh sie ständig mit Freunden und sie gehen ständig Party machen." ist ein Satz der Superlative, da ist mir zweimal zu viel "staendig" drin, als er glaubwuerdig waere. "Staendig" bedeutet naemlich "ohne Unterbrechung" - das glaubst Du doch wohl selber nicht, hm?

  • vor 8 Jahren

    Ja, sie darf auch mal raus ...... aber unterstellen nicht denn dies könnte eine üble Nachrede haben ....ist im übrigen strafbar .....also kümmer dich mal lieber um deinen Scheißdreck ! .....Machst Dir mehr Gedanken um andere als deine Arbeit nachzugehen ;-)

    Nachtrag : ........ Echt traurig, wenn man andere Menschen nachstellt ! Grottenschlecht

  • Ilf
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Erstmal entscheidet nicht der Chef wann wir krankgeschrieben sind (ja Yigga du bist gemeint) wo kommen wir dann da hin. Und zweitens gibt es bestimmte rechtliche Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie http://www.g-ba.de/downloads/62-492-633/AU-RL_2012... Darin steht z.B. Wann jmd AU ist etc. Und dein Arbeitgeber sind auch ziemlich die Hände gebunden weil eine gültige AU (und ja Yigga mit einem Bruch wird man in der Pflege AU geschrieben) kann nur durch ein Gegengutachten oder ich sag mal erwischen auf frischer Tat bei einer Tätigkeit die der Heilung nicht förderlich ist (dies kann auch ein Disco besuch sein wenn etwas dabei schief geht z.B. eine Schlägerei) ABER mal ganz ehrlich so eine gute kollegialität scheint in deinem Betrieb nicht zu herschen.... UND dass kann jeden passieren also auch dir dass du mal nutznieser dieses Gesetzes wirst.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Natürlich darf sie das. Sie ist ja wegen der gebrochenen Hand nicht bettlegerisch.

    So etwas verheilt nicht in 3 Tagen. Mit nur einer Hand kann sie so wie so kaum etwas bei der Altenpflege machen, deshalb ist sie krank geschrieben. Sie macht sich kein schönes Leben. Mit nur einer Hand sind viele normale Altersdinge doch recht schwer zu bewältigen.

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