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Zwei Nebenjobs ? Trotz Vollzeitstelle?

Meine Freundin hat einen Vollzeitjob,dann einen 400 Eurojob und moechte jetzt noch einen weiteren 400 Eurojob annehmen. Wie ist das eigentlich,darf sie das oder muss sie jetzt eine zweite Steuerkarte nehmen oder auf den 2Nebenjob Streuern zahlen . Mich interessiert das ,geht das so ohne weiteres ? Vielen Dank .

6 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Deine Freundin kann soviele geringfügige Beschäftigungen neben Ihrem Hauptjob ausüben, solange Sie nicht über 400 Euro Gesamt kommt. Wenn Sie diese Grenze überschreitet wird es sozialversicherungspflichtig und auch Steuerpflichtig.

    Die erst Antwort mit nur einem Nebenjob ist schon Jahre überholt, das war früher mal so. Heute zählt nur die Höchstgrenze des Einkommes. Ab 01.01.2013 erhöht es sich auf 450 Euro und es wird Rentenversicherungspflichtig, solange Sie nicht selber dem Arbeitgeber schriftlich einreicht, dass Sie auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet.

    @@@die anderen:

    Wo war die Frage, ob Sie es körperlich schafft, oder was Sie mit dem Geld macht. Geld stinkt nicht und es gab in unserer Gesellschaft schon immer Personen die fleissig sind und andere die es nicht sind. Es kommt auch auf persönliche Ziele an, es muss nicht der Konsumzwang sein. Vielleicht will Sie sich selbständig machen und benötigt dafür ein Startkapital, oder Eigentum, oder oder......denkt mal etwas weiter, anstatt zu spekulieren.

  • vor 9 Jahren

    Steuerlich wird nur ein 400€ Job anerkannt alles andere muss voll versteuert werden. Auch die Krankenkasse schlägt voll zu. - früher brauchte man eine zweite Lohnsteuerkarte -

  • vor 9 Jahren

    Gesetzliche Bestimmung

    Ein Arbeitnehmer, der in einem sozialversicherungspflichtigen Haupt-Job beschäftigt ist, darf nur einen 400 €uro Job ausüben. Arbeitnehmer die in keinem sozialversicherungspflichtigen Haupt-Job beschäftigt sind, dürfen dagegen so viele 400 €uro Jobs haben, wie sie möchten. Die Grenze von 400 €uro darf dabei aber nicht überschritten werden.

    Mehrere 400 €uro Minijobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung

    Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 400 €uro Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (**nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen). Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 400 €uro Minijobs die monatliche Grenze von 400 €uro überschritten, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind diese versicherungspflichtig bei der zuständigen Krankenkasse zu melden.

    Hat sie eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und einen Minijob benötigt sie eine weitere Ersatzbescheinigung (früher Lohnsteuerkarte) für jeden weiteren Job. Hier wird sie dann auch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zahlen müssen. Bei 400 €uro bleiben ca. 270 €uro netto übrig.

    **Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich. Hier fallen dann nur Steuern an, aber keine Beiträge zur Sozialversicherung.

  • AnPa
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Nur mal so zu meinem Verständnis: Sie hat nen Vollzeitjob, also regulär 8 Stunden. Dann rennt sie zum Nebenjob, auch so in etwa 3-4 Stunden. Gut, soweit komm ich mit. Willst du sie loswerden? NOCH ne Nebenstelle - die fällt doch um !!!

    FALLS ihr zusammenlebt: Was machst du denn den ganzen Tag ???

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  • vor 9 Jahren

    Es ist schön wenn jemand arbeitet, aber was Deine Freundin macht ,ist auf Dauer viel zu viel für Ihren Körper. Was nützt ihr einen weiteren Job, wenn sie irgendwann am Arbeitsplatz zusammen bricht.

  • vor 9 Jahren

    Sie hat offensichtlich ihren Grundschulabschluss nach zu holen. Oder ist konsumsüchtig. Was genau macht sie? Atemlufttester, Bierflaschenöffner oder einfach einen Job, in dem man redet?

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