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Mietzuschuss vom Arbeitsamt?

Guten Abend

Ich habe eine wichtige Frage zum Thema Zuschüsse & Co.

Mein Freund und ich erwarten ein gemeinsames Kind

und jeder von uns hat bereits ein Kind aus einer vorigen Beziehung.

Mein Kind lebt bei mir und sein Kind lebt bei der Mutter

und ist jedes 2. Wochenende bei meinem Freund.

Nun wollen wir zusammenziehen bevor unser Baby geboren wird

und natürlich sollen alle Kinder ein eigenes Zimmer bekommen.

Sprich eine 4 1/2 - 5 Zimmer-Wohnung muß her...

Mein Freund ist berufstätig und verdient mind. 1.500 €

und ich beziehe z.Z. Hartz IV sowie Kindergeld und Unterhaltsvorschuss.

Ab Datum des Bezugs der gemeinsamen Wohnung erhalte ich wohl kein Hartz IV mehr.

Ohne meinen Unterhalt vom Arbeitsamt, wären wir dann bei einem Gesamteinkommen von 1.810 €

Meine Frage dazu:

Wäre es mir möglich sowas wie Anteilige Miete beim Arbeitsamt zu beantragen ?

Oder gäbe es andere Arten von Zuschüssen die ich beantragen könnte ?

Für Wohngeld ist die Einkommenshöchstgrenze bei 3 Personen 1.390 €

und dafür liegen wir ein wenig darüber...

Update:

Nur mal so zur Info für diejenigen die meinen sich hier lustig machen zu müssen...

Es gibt auch noch Leute denen es wichtig ist das auch das Kind das nur alle 2 Wochen da ist ein Gefühl von "zu Hause" hat !!!!!!

Ein 11 jähriger Junge, ein 6 jähriges Mädchen sowie ein Baby kann ich wohl kaum in ein gemeinsames Zimmer stopfen...

Und zu dem reizendem Kommentar, das Kondome das Amt erspart hätten:

Ich kann meinem Freund ja wohl kaum vorwerfen ein Kind zu haben und mein Kind habe ich damals Dank künstlicher Befruchtung im laufe einer 14 jährigen Beziehung bekommen - Also urteile nicht ohne mich zu kennen !!!!!!

11 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Du kannst hier:

    http://www.sozialhilfe24.de/

    (auf hartzIV-Rechner gehen)

    alle Parameter eingeben und erfährst sofort, ob Anspruch auf ergänzendes hartzIV geleistet werden würde.

    Das beantragt ihr dann gemeinsam beim Jobcenter.

    Das JC muss allerdings auch erst mal grünes Licht für die Whg geben.

    Bedeutet, dass ihr euch erkundigt, wie groß/ teuer die Whg sein darf, damit das JC die Miete übernimmt. Nehmt ein Formular mit, dass der potentielle neue Vermieter ausfüllt und gebt das beim JC wieder ab.

    Stimmen die zu, dürft ihr den Mietvertrag einholen, beim JC vorlegen und dort dann unterschreiben, nachdem das jC ihn geprüft hat.

    Miete ihr ohne vorherige Zustimmung an, kann das JC die Bezuschussung ablehnen. Dann müsstest ihr die Miete selber stemmen.

    Vereinbart also in Ruhe einen Termin und lasst euch beim JC beraten.

  • vor 9 Jahren

    Selbstverständlich muss ein Kind, dass nur alle 14 Tage ein Wochenende zu Besuch ist, ein eigenes Zimmer haben. Sicher braucht ihr auch noch ein Kaminzimmer, ein Büro, einen Billardraum und einen Pool. ich würde gleich eine ganze Villa anmieten, der Steuerzahler wird es schon übernehmen. *Ironie aus*

  • Sepp
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Nur mal so... Wir beide Arbeiten beide Vollzeit + 400€ Job und könnten uns wohl keine 4-5 Zimmerwohnung Leisten bei uns in der gegend.Ich meine du kannst ja mal beim Amt anfragen was die davon halten?Wenn wir 2 Kinder haben müssen die sich 1 Zimmer teilen da es nicht anders geht!Ich ich war mit meinem Bruder 18 Jahre in einem Zimmer und das ohne große Probleme.Warum sind manche der meinung das jedes Kind ein Zimmer braucht das auch noch vom Amt bezahlt werden soll, stößt beim mir auf unverständniss.

  • Lene
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    " und natürlich sollen alle Kinder ein eigenes Zimmer bekommen. "

    Was genau ist daran natürlich?

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  • kurt j
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    ist das brutto oder netto die 1.810,-€ wenn netto warum noch Zuschuss vom amt andere müssen mir weit aus weniger zurechtkommen

  • vor 9 Jahren

    wohngeld haengt auch von der wohnung ab

    erkundige dich nach den exakten zahlen zb ist baujahr der wohnung wichtig

  • AnPa
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    ist ein guter Tipp: Müßte auch mal direkt beim Amt nachfragen - Mein Kater besucht mich immer im Bett, der bräuchte eigentlich auch ein eigenes Zimmer ..... und bei der Gelegenheit seine Schwester auch ..... Was sagen denn die Steuerzahler dazu ????? Achso, bin ja selbst einer.

    Okay, Spaß beiseite: Das Kind deines Mannes aus der letzten Beziehung ist alle 2 Wochen bei euch. Tja, Es gibt Feldbetten, Luftmatratzen ..... Nur mal das Thema Schlafen. Ich bin da schon der Meinung wie viele andere hier - klingt sehr hart - ich gehe arbeiten und kann mir nicht mal die Wohnung leisten die ich gern hätte, und da kommst du ..... Ein Kinderzimmer reicht da vollkommen. Wieviele Kinder müssen zu zweit oder gar zu dritt in einem Zimmer auskommen nur weil sich die (oftmals arbeitenden) Eltern keine größere Wohnung leisten können. Und ??? Überleg doch nochmal.

  • vor 9 Jahren

    Und wovon träumst du eigentlich nachts? Wozu ein 5 Zimmer Wohnung? Weil ab und zu ein drittes Kind übers Wochenende da ist? Bezieht so eine Wohnung, wenn ihr sie euch selbst leisten könnt und verlangt nicht immer Hilfe vom Staat.

  • vor 9 Jahren

    Bei dem Altersunterschied Eurer Kinder wären drei Kinderzimmer natürlich ideal. Bei einem zukünftigen Gesamteinkommen von 1810 Euro dürfte ein Mietzuschuss aber eher dürftig ausfallen. Wenn der Elf- und die Sechsjährige sich gut verstehen, kann ein gemeinsames Zimmer sogar von Vorteil sein. - Wir haben in jungen Jahren unser Ehebett auf den Boden gebracht und auf der Schlafcouch im Wohnzimmer geschlafen, so hatten wir ein zusätzliches Kinderzimmer.

  • vor 9 Jahren

    Schraubt mal euere Ansprüche runter !!! Sorgt dafür das ihr euer Heim von eueren Einkünften bezahlt bekommt. Darüber kann man sich übrigens bevor man Kinder in die Welt setzt Gedanken machen. Wenn du Arbeit hättest, hättest du Anspruch auf Elterngeld (ich glaube 80% des letzen Gehaltes) und das 1 Jahr. Danach kann das Kind in den Kindergarten und man kann stundenweise wieder arbeiten .... hab ich auch so gemacht und brauchte keine Stütze !!! Noch viel Spass beim Höhenflug !!

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