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Wenn ich eine Wohnung als Paar bewohne, kann ich..?
nach einer Trennung eine WG bilden oder könnte mir das Schwierigkeiten einbringen?
8 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Der Vermieter muss i.d.R. nur gefragt werden und der VM muss zustimmen - §§ 540,553 BGB.
PS: Haben beide Partner den Mietvertrag unterschrieben können auch nur beide gemeinsam kündigen. Es besteht dann eine gesamtschuldnerische Haftung.
Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter - Janet MLv 7vor 9 Jahren
Mit deinem Ex- Partner oder anderen Leuten?
Ich denk, das solltest du mit deinem Vermieter klären.
- SinaLv 5vor 9 Jahren
die antwort kennt nur dein vermieter.
frag ob deine freundin einziehen darf, du magst die wohnung behalten, aber allein ist sie dir zu teuer.
und gut ist
- carstonia87Lv 4vor 9 Jahren
Also so wie ich das jetzt verstehe meinst du das so:
Du bist in eine rBeziehung ihr seid beide Mieter im Vertrag. Es kommt zur Trennung der eine Patner zieht aus und für den möchtest du jetzt ersatz in form eines neuen Mitbewohners. Die ganze wohnung wird dann zur WG.
Prinzipiell ist das möglich nur muss man mit dem Vermiter reden, erstens damit der ausgezogenen Patner nicht mehr Mieter ist, zweitens das räume untervermietet werden oder ein neuern Vertragspatner hinzukommt.
Eigentlich kann es nur daran scheitern wenn der Vermieer nich tmöchte das eine WG in seinen Wohnungen eröffnet wird
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- Mike MLv 7vor 9 Jahren
Kommt auf den Mietvertrag an, wenn der auf beide Bewohner ausgestellt ist dann muss er formal gekündigt werden und du kannst danach einen alleine unterschreiben (wenn du dir das überhaupt leisten kannst).
- vor 9 Jahren
Schwirigkeiten nicht, nur sollte der Mietvertrag umgeschrieben werden, denn wenn die WG nicht im Mietvertrag eingetragen ist haftest Du, wenn die die Miet- und Nebenkosten nicht zahlen als Gesamtschuldner. D.h. Du zahlst wenn die WG-Bewohner nicht zahlen.
- Slovak08Lv 7vor 9 Jahren
Rechtlich korrekt muss der Mietvertrag von beiden unterschrieben sein. Nach einer Trennung kann allerdings auch nur ein Teil die Wohnung weiterhin bewohnen, ohne einen neuen und geänderten Mietvertrag.
Bei einer WG sieht das rechtlich anders aus. Entweder der Vermieter schreibt die Wohnung als WG aus und jeder Bewohner hat seinen Mitvertrag mit dem Vermieter oder die Wohnung darf auch als WG unter deiner Regie bewohnt werden. Das muss allerdings aus deinem Mietvertrag hervorgehen.