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Rechtsfrage (Urkundenfälschung od. Betriebsgeheimnis)?
Hallo ihr,
ich weiß nicht, obs jemand weiß ;-), aber mich würde einmal interessieren, was rechtlich denn nun gilt? In meiner alten Arbeit wurde teilweise Urkundenfälschung betrieben und die Mitarbeiter wurden immer mit dem Stichwort "Betriebsgeheimnis" im Zaum gehalten.
Was wiegt nun mehr auf? Das Betriebsgeheimnis oder die Straffälligkeit wegen Urkundenfälschung. Wie sollte man sich als Arbeitnehmer verhalten?
Wäre toll, wenn mich hierzu jemand beraten könnte. VIELEN DANK! Ramona
Also ich muss etwas zu WOLF sagen: ich war zu der Zeit schon mit einem Fuß aus der Firma draußen und hab es nur noch von Kollegen erfahren. Ich will niemanden anschwärzen: ich will es nur für die Zukunft wissen. Bitte nicht vorher schon urteilen! Danke.
3 Antworten
- Ingrid RLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Wenn Du eine neue Arbeitsstelle hast, dann können Dir jetzt keine Probleme mehr entstehen. Das Betriebsgeheimnis würde nicht mehr gelten, aber für kriminelle Machenschaften gilt es sowieso nicht. Das Interesse der Öffentlichkeit an der Aufdeckung von rechtwidrigen Machenschaften gilt mehr als ein von Kriminellen verordnetes Betriebsgeheimnis. Wenn Du Kenntnis davon hast, müsstest Du Anzeige erstatten. Dies ist auch anonym möglich. Am besten bei der Polizei oder einem Rechtsanwalt absichern.
- .**.Lv 7vor 9 Jahren
Deckung einer Straftat zählt rechtlich nicht als Wahrung des Betriebsgeheimnisses, sondern als Mitwisserschaft.
- ?Lv 5vor 9 Jahren
Hi, wenn Du von Deiner Firma oder wem auch immer aufgefordert wirst, Straftaten zu begehen, und Du tust es, machst Du Dich strafbar.
Logisch, oder? ^^