Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Müssen Versicherungsvertreter bei Sachversicherungen ihre Provisionen angeben ?
Ich würde gerne aus kundiger Quelle (bitte mit Nachweis) erfahren, ob Versicherungsvertreter zumindest auf Nachfrage verpflichtet sind, bei Sachversicherungen ihre Provisionen offenzulegen.
Vielen Dank :-).
2 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
Hallo tobimark,
zum jetzigen Zeitpunkt ist ein Versicherungsvermittler meiner Meinung nach nicht verpflichtet seine Provision offen zu legen. Es gibt allerdings bereits im Internet ein Musterschreiben zur Aufforderung die Provision dem Kunden mitzuteilen. Dieses Musterschreiben beruft sich auf § 666 BGB. Allerdings habe ich an keiner Stelle des § 666BGB auch bei den angeführten Bezugsurteilen einen konkreten Hinweis auf Versicherungsprovisionen im Sachversicherungsbereich gefunden. Den Link finden Sie unter. http://dejure.org/gesetze/BGB/666.html.
Im Augenblick wird die RICHTLINE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Versicherungsvermittlung in Ihrer (Neufassung) vom Bundesrat behandelt. Das Protokoll vom 21. September 2012 kann unter folgendem Link angesehen werden. http://www.bundesrat.de/cln_330/DE/parlamentsmater...
Die Vermittlerrichtlinie finden Sie unter http://www.lexandtax.at/index.php?option=com_conte... Auch hier ist noch keine Verpflichtung zur Offenlegung von Provisionen bei Sachversicherungen zu finden.
Zwar sollen Versicherungsvermittler künftig gezwungen werden, ihre Provisionen offen zu legen. Mit der Informationspflichtenverordnung zum Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vom 18. Dezember 2007 sind nach Ansicht des Verbandes die Versicherer in Deutschland bereits im ausreichenden Umfang verpflichtet worden.
Hier muss die weitere Gesetzgebung abgewartet werden. Ich empfehle vor Vertragsabschlüssen grundsätzlich einen Versicherungsberater mit einer Zulassung der IHK nach §34e (-e- ist wichtig) zu fragen. Sie finden einen der ca. 210 bundesweit zugelassenen in Ihrer Nähe über deren Berufsverband www.bvvb.de.
Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen etwas weiter. Eine umfassende Auswertung aller bisherigen politischen Bemühungen auf diesem Gebiet würde den Rahmen dieses Forums sprengen
Quelle(n): Eigene Fachkompetenz, Zulassung nach §34e der IHK München und Oberbayern - Oliver JLv 5vor 9 Jahren
Ja, dem Finanzamt gegenueber muessen sie ihr Einkommen darlegen.
Oder vor Gericht, wenn es von irgendweiner Relevanz ist.
Aber einem Kunden gegenueber mit Sicherheit nicht.