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wer kann mir sagen ob man sein Erbe auch abwohnen kann oder besser gesagt kann ein zuhause wohnen aufs Erbe an?

ob es aufs Erbe angerechnet wird ?

ist dazu eine Vereinbarung notwendig ?

Update:

ich bin Miterbe

die Lage finde ich ist verzwickt

wir sind 3 Geschwister, 2 haben einen eigenen Hausstand,der 3.te lebt schon seit20 Jahren wieder zuhause und versetzt Wertgegenstände die den Eltern gehören.unterschlägt wichtige Post d. h. Rechnungen die er zustande kommen lassen hat. der Vater würde ihn ja anzeigen, die Mutter ist aber dagegen weil solche Delikte mit Haft bestraft werden. die Unwissenheit der Eltern wird total ausgenutzt

11 Antworten

Bewertung
  • aeneas
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Dein Bruder kann sein Erbe nicht "abwohnen" und von "Erbe" kann, so lange Deine Eltern noch leben, auch keine Rede sein, sondern erst, sobald sie verstorben sind. Bei sich wohnen lassen koennen sie, wen sie wollen; natuerlich auch Deinen Bruder.

    Wenn Deine Eltern ein Testament hinterlassen sollten, koennten sie theoretisch wie praktisch ein lebenslanges Wohnrecht fuer Euren Bruder festlegen. Das aber wuerde Euch beiden anderen zum Nachteil gereichen. Ihr koenntet das Erbe anfechten. Die zweite Variante waere, dass einer von Euch aus dem Erbe ausgeschlossen wuerde. Waere das der Fall, hatte der Betreffende aber immernoch Anspruch auf den Pflichtteil. Dritte Moeglichkeit: es wird kein Testament hinterlassen und jedes Kind erbt automatisch jeweils ein Drittel.

    @Harmonieziel: man kann kein Erbe unter sich aufteilen, so lange der Erbfall ueberhaupt noch nicht eingetreten ist.

  • vor 9 Jahren

    Diese Frage ist unverständlich - bist du Allein- oder Mit- Erbe, gehört dir das Haus, gibt es ein Testament?

  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Du meinst folgendes : Du wohnst noch zuhause....und fragst, ob das auf Dein zukünftiges Erbteil angerechnet werden kann; oder anders gesagt : Ob Du deshalb später weniger erbst, weil andere Erben diesen Vorteil nicht hatten ?

    Nein.

  • vor 9 Jahren

    Wenn einer auf Kosten seiner Eltern lebt, dann ist das eine Schenkung, die natürlich auf's Erbe angerechnet werden kann. Da eure Eltern noch leben, sollten sie am besten mit Hilfe eines Anwalts ein Testament aufsetzen, in dem festgehalten wird, dass derjenige damit abgefunden wurde und keine weiteren Ansprüche bestehen.

    Im Übrigens sollte die Mutter die kriminellen Aktivitäten nicht dulden. So schnell kommt man nicht ins Gefängnis!

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  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Es gibt das Wohnrecht auf Lebenszeit, das muss jedoch im Testament verankert und vom Notar beglaubigt sein!

  • Klaus
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Wahrscheinlich haben sich Eure Eltern gegenseitig als Erbe festgelegt. Die Kinder erben dann erst wenn der zweite Elternteil verstorben ist. Wer früher an das Geld will bekommt dann nur seinen Pflichtteil.

    Wieviel die einzelnen Kinder erben muß im Testament festgelegt werden. Theoretisch könnten deine Eltern deinen Bruder "wegen groben Undanks" auch enterben.

    Gibt es kein Testament erbt der überlebende Ehepartner die Hälfte und die Kinder je 1/6, also die andere Hälfte.

  • vor 9 Jahren

    Da die Eltern noch leben, kommt das Erbe, also das Haus, vermutlich von einem anderen Teil der Vewandtschaft?!?

    Wenn du und deine 2 Geschwister als Erben im Testament steht, muss derjenige, der im Haus wohnen bleiben will, euch den Erbwert des Hauses auszahlen.

    Was die Wertgegenstände und die Post angeht, sollte man doch überlegen, die Polizei einzuschalten oder sich an einen Detektiv wenden, falls der Erbfall vor Gericht endet.

    http://www.detektive.com/privatdetektei/erbangeleg...

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Um irgendwas mit einem Erbe veranstalten zu können, muss zunächst einmal der Erbfall eintreten.

    Falls du darauf hinaus willst, dass ein Ausgleich zwischen den Geschwistern dafür geschaffen wird, dass eins der Kinder im elterlichen Haushalt lebt: das wäre ganz einfach möglich, indem der Betreffende den Eltern eine marktübliche Miete zahlt. Dadurch würde sich das Erbe entsprechend erhöhen.

    Eine andere Alternative wäre die, das Eigentum am Elternhaus schon zu Lebzeiten auf die beiden anderen Kinder zu übertragen. Das funktioniert aber m.W. nur dann, wenn dann noch mindestens zehn Jahre vergehen, bevor der Erbfall eintritt, andernfalls würde die Immobilie der Erbmasse zugerechnet.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Es gibt nur die Ent-scheidung dafür - dagegen.

    Nur der Erblasser hat einen Bestimmungs-Spielraum.

  • vor 9 Jahren

    Diese Frage ist unverständlich

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