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was bedeutet folgendes?Sachbeschädigung....?
sachbeschädigung an nicht freizugänglichen orten - ohne kfz
der nachbarsjunge meiner freundin hat eine vorladung zur zeugenaussage bekommen und da stand das halt drin und keiner weiß was es bedeutet.
4 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
Ein "nicht freizugänglcher Ort" ist ein Ort mit einem sogen. "umfriedeten Gelände", d. h. ein Ort, der durch eine Mauer, ein Zaun oder einer Hecke umgeben ist und der nicht ohne Überwindung dieser Umfriedung betreten werden kann. Wenn dann auch noch an so einem Ort eine Sachbeschädigung begangen wird (z. B. Zerstörungen am Gebäude oder den innen liegenden Anlagen), dann handelt es sich rechtlich um eine "Sachbeschädigung an einem nicht frei zugänglichen Ort". Erschwerend kommt aber hier dann auch noch dazu, dass es mit dieser Starftat alleine nicht getan ist, denn da das besagte Hindernis überwunden wurde, liegt auch noch der Tatbestand des "Hausfriedensbruches" vor. Also es handelt sich keinesfals mehr um ein Bagatelldelikt!
- Slovak08Lv 7vor 9 Jahren
Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass eine umschlossene Umzäunung überstiegen wurde und innerhalb des Geländes Gegenstände oder Einrichtungen beschädigt wurden.
- derliebe1611Lv 4vor 9 Jahren
Viele Delikte haben für statistische Auswertungen und auch für die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) noch weitere Unterteilungen, diese sind allerdings immer unter dem Oberbegriff des jeweiligen Deliktes zu werten. In deinem Fall handelt es sich um eine Sachbeschädigung gem. § 303 StGB. Der Zusatz "an nicht frei zugänglichen Orten" ist also für die Strafverfolgung nicht ausschlaggebend. Natürlich kann hier noch der Hausfriedensbruch in Frage kommen, dass muss allerdings im Einzelfall geprüft werden. Denkbar wäre auch, dass der Geschädigte nur die Sachbeschädigung verfolgt haben will.
Weitere Unterteilungen für die Sachbeschädigung wären z.B. Sachbeschädigung durch Brandlegung, Sachbeschädigung auf StraÃen und Plätzen oder Sachbeschädigung politisch motiviert usw.