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Muß mein Chef meine Kündigung annehmen und wie komme ich vorzeitig aus dem Vertrag?
Ich wollte heute kündigen und er hat meine Kündigung nicht angenommen. Der hacken ist ich habe eine neue Stelle ab Dezember. Was mach ich jetzt? Ich werde bei der arbeit von meinen Arbeitskolleginnen fertig gemacht. Andauernd maulen die rum- machen ihre arbeit aber nicht richtig daher muss ich oft denen ihre arbeit mit machen. Den Chef juckt es nicht wer dumm tut ich muss die ******* richten. Genau gesagt habe ich gar keinen Arbeitsvertrag. Habe dort in den 5 Jahren nie einen bekommen. Wie kann ich mich jetzt frei boxen? Arbeitsamt oder Handelskammer oder wo muss ich da hin?
14 Antworten
- DenilsonLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Ich bin etwas schockiert, wieviele User bei so wichtigen Fragen unbedingt ihre Inkompetenz unter Beweis stellen müssen!
Der Arbeitsvertrag unterliegt nicht der Schriftform, somit existiert ein mündlich geschlossener. Anders bei der Kündigung, sie unterliegt der Schriftform.
"Das bedeutet für die Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag : Nach Paragraph 622 des BGB kann ein Arbeitnehmer mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats kündigen."
Gebe die Kündigung bei der Poststelle, Sekretärin oder ähnliches ab. Lasse dir auf der Kopie mit Posteingangsstempel den Erhalt bestätigen. Damit ist deine Willenserklärung zugegangen und wirksam. Was der Chef dann noch möchte oder nicht, kann dir so ziemlich egal sein.
- Anonymvor 9 Jahren
Natürlich hast du einen Arbeitsvertrag: einen, der mündlich vereinbart wurde und zudem durch konkludentes Handeln nachweisbar existiert.
Die Kündigung muss dein Chef nicht "annehmen", er muss sie nur empfangen. Wenn du sie ihm auf den Schreibtisch gelegt hast, dann hat er sie empfangen, Punkt. Schriftform ist allerdings vorgeschrieben.
Es gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, die Kündigungsfrist laut BGB. Den Link haben Andere schon gepostet. Vorzeitig kommst du da nur raus, wenn du dich mit deinem Chef entsprechend einigst. Da hilft dir auch kein Amt und keine Kammer.
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- is soLv 7vor 9 Jahren
Eine Kündigung ist zunächst eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet, wenn Du kündigst und das dem Chef mitteilst, ist sie ausgesprochen und gültig. Da Du keinen Arbeitsvertrag hast, kann sich Dein Arbeitgeber nicht auf irgendwelche Kündigungsfristen berufen. Du kannst also sofort (fristlos) kündigen.
- mziLv 6vor 9 Jahren
Hi,
im Prinzip kann er deine Kündigung nicht ablehnen. Es steht jedem Menschen frei sich seine Arbeitsstelle auszusuchen.
Informiere dich schnell bei der Handwerkskammer oder Gewerkschaft über Kündigungszeiten.
Ich denke du kannst damit rechnen das hier weitere Hindernisse von seiten deines Chefs auftauchen werden.
Gruß
- ?Lv 7vor 9 Jahren
Wie meinst du das mit - "nicht angenommen" ??
Hast du es schriftlich gemacht und ihm den Brief überreicht, oder vor seine Nase auf den Schreibtisch gelegt ?
Oder hast du es ihm nur mündlich gesagt und er verlangt jetzt eine schrifllche Kündigung ?
Schick ihm doch sonst eine schriftliche Kündigung mit Einschreiben.
- LeneLv 6vor 9 Jahren
Wenn du keinen Vertrag hast, in dem das anders geregelt ist, kannst du ganz normal zum 30. November kündigen.
Bist du seine Leibeigene, dass dein Chef die Kündigung ablehnen kann?
- TabeaLv 4vor 9 Jahren
Was mich an deiner Frage irritiert ist :
Zitat "wie komme ich vorzeitig aus dem Vertrag?
Warum: "vorzeitig" ?
Hast du vielleicht einen Zeitvertrag, so dass du garnicht kündigen darfst ?
- Anonymvor 9 Jahren
Er kann Sie nicht, nicht annehmen.
Für so einen Move würde ich ihm noch extra eine Reinwürgen übers Arbeitsgericht.