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Private Veranstaltung! Fluchtwege?

Am Wochenende soll eine private Feier stattfinden mit ca 40 Gästen.

Die Feier soll in einem Partyraum stattfinden. Der Vermieter möchte die Feier im Partyraum jetzt verbieten auf Grund fehlendem Fluchtweg.

Fluchtwege wären da gewesen, die hat der Vermieter aber selber zugebaut. Zwei Fenster und eine Tür.

Jetzt ist meine Frage, mir ist zu Ohren gekommen, das bei einer Privatfeier kein Fluchtweg zwingend Pflicht sind. Sondern nur bei einer Öffentlichen Veranstaltung.

Kann uns der Vermieter (zudem muss man sagen, das wir früher Freunde waren und mittlerweile nicht mehr und seit dem nur Streit ist) die Feier auf Grund der fehlenden Fluchtwege verbieten?

Wenn nein, gibt es da einen bestimmten Paragraphen?

Ich bedanke mich schon mal im vorraus für Antworten.

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Hallo Stephanie,

    In diesem Forum erhältst Du zwar Ratschläge aber keine verbindliche Rechtsauskunft. Die wird und darf Dir auch nur ein Anwalt geben. Somit schließe ich mich dem Rat das Ordnungsamt zu fragen teilweise an. Dort erhältst Du aber auch nur eine allgemeine Auskunft. Wie sich die Angelegenheit gegenüber Deinem Vermieter darstellt und wer im Schadenfall die Haftung übernimmt kann nur ein Anwalt klären.

    Quelle(n): Eigene Fachkompetenz
  • vor 9 Jahren

    Frage doch beim Ordnungsamt nach.

  • Mike M
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Wenn du eine private Feier in deiner Wohnung machst dann musst du dir auch keine Gedanken über Fluchtwege machen, das ist nur bei öffentlichen Veranstaltungen vorgeschrieben.

    Die Antwort nützt dir aber nichts, wenn dein Vermieter einfach nicht will, dass ihr Party macht dann kann er euch auch generell die Nutzung des Partyraums untersagen (ich nehm mal nicht an dass du im Mietvertrag ein Nutzungsrecht für einen Partykeller hast)

  • vor 9 Jahren

    Papperlapapp! Der Fluchtweg is nur für öffentliche Veranstaltungen vorgeschrieben. Natürlich müssen Wege zu Türen frei sein damit man ungehindert raus kann. Aber das ist ja wohl gegeben.

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  • 🌛
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Geb dem Vermieter einfach schwarz auf weiss, dass Du die volle Verantwortung im Rahmen Deiner privaten Haftpflichtversicherung (Die sollen teilweise für Schäden bis zu 10 Mio aufkommen... hab ich kürzlich von jemanden gehört...) übernimmst und gut ist. Was will Dein Vermieter dann noch sagen??! ;) :) Alles weitere ist hier zu finden: http://www.sicherheit.info/SI/cms.nsf/si.ArticlesB...

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