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§ 845 Vorläufiges Zahlungsverbot?

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute wurde mir eine Postzustellungsurkunde mit einem vorläufigen Zahlungsverbot zugestellt. Das kommt von einem Inkassounternehmen und es gibt einen vollstreckbaren Titel.

Meine Frage: Ich habe ein P-Konto bin ALG2 Empfängerin und bekomme jetzt am 01.11.2012 mein ALG2, wird es trotzdem ausgezahlt wegen des Zahlungsverbots?

Meine Nachfrage bei der Bank ergab: das ein Mitarbeiter mir sagte im Rahmen des Pfändungsfreibetrags könnte ich wie immer über mein Geld verfügen.

Ich würde mich über eine Antwort freuen...morgen ist bei uns Feiertag und ich möchte mich einfach beruhigen, da ich sonst bis Donnerstag am Grübeln bin.

Mit dem Unternehmen werde ich mich natürlich in Verbindung setzen.

Vielen Dank

5 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Warum hast Du den Titel überhaupt rechtskräftig werden lassen? Ist die Forderung überhaupt berechtigt? Das P-Konto ist für Gläubger eine Bremse, räume es immer so weit ab, dass du unter dem Freibetrag bleibst, der hier schon genannt wurde. Du kannst Dich also beruhigt zurücklehnen. Bist Du sonst noch pfändbar? Versicherungen?

    Wenn man Dir als nächstes den Gerichtsvollzieher schickt, gib die EV ab, da haste erstmal drei Jahre Ruhe. Lass Dich nicht auf dümmliche Ratenzahlungen ein, da rennste ewig Zinsen und Kosten hinterher. Die eidesstattliche Versicherung kannste alle drei Jahre wiederholen. Vielleicht kommt für Dich aber die Privatinsolvenz in Frage? Als ALG II- Empfänger bist Du von Haus aus unpfändbar, weil. Dein Einkommen deutlich unter der Pfändungsgrenze liegt. Lass die Inkasso-Heinis auflaufen! Es kann Dir nichts passieren. Ich denke nicht, dass Du genügend Kohle für einen Vergleich hast, also fang erst gar nicht mit Ratenzahlungen an. Die Situation ändert sich erst, wenn Du ein Einkommen erzielst, das über der Pfändungsfreigrenze liegt. Der Titel gegen Dich ist 30 Jahre gültig.

  • Feiertag ist erst am Donnerstag und ein P-Konto darf nicht gepfändet werden bis zu einem Betrag von 1028,89 Euro.

  • vor 9 Jahren

    Du hast das Recht einen gewissen Betrag im Monat fuer dich zu behalten. Das ist das, was der Mitarbeiter dir gesagt hat. Alles was darueber hinausgeht kann/wird gepfaendet.

  • vor 9 Jahren

    @Piper: Du bist echt 'nen Eumel. Natürlich ist MORGEN, am 31.10., Feiertag.

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  • vor 9 Jahren

    ALG2 ist eine Sozialleistung und damit nicht pfändbar...

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