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Fragen zum Kindergeld?
Hallo,
ich bin 20 Jahre alt und habe gerade mein Studium abgebrochen, da ich wahrscheinlich ab dem Wintersemester 2013 mein "Wunschstudium" bekomme. Nun wollte ich fragen, wie das mit dem Kindergeld geregelt ist, wenn ich arbeiten gehe. Hierzu ein paar Fragen: Habe ich noch Anspruch auf Kindergeld, wenn ich bis zum...
1. Wintersemester 13/14 auf 400 € - Basis arbeite ?
2. Wintersemester 13/14 ca. 1300 € (30,5 Std/Woche) Brutto verdiene ? (hier wahrscheinlich nicht)
und was mich auch noch interessieren würde: Wenn ich noch weiter studieren würde, könnte ich dann auch meine 1300 € (30,5 Std/Woche) brutto verdienen und immer noch Kindergeld bekommen ?
Ich frage weil sich ja zum 1.1.2012 sich das mit dem Kindergeld geändert hat, ich mir jetzt aber in den einzelnen Fällen nicht ganz sicher bin.
MfG
3 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Kindergeld gibt es bis zum 18. Lebensjahr ohne Einschränkung. Danach nur auf Antrag (Agentur für Arbeit). Zwingend vorausgesetzt wird, dass man in einer Ausbildung ist oder bei der Agentur für Arbeit für die Suche nach einem Ausbildungsplatz gemeldet ist. Der Verdienst würde in der Ausbildung keine Rolle spielen.
Während des Studiums darf man so viel verdienen wie möglich ist. Dies spielt für das Kindergeld ebenfalls keine Rolle (jedoch nur in der 1. Ausbildung).
Während der zweiten Ausbildung oder dem zweiten Studium darfst du keiner "schädlichen Erwerbstätigkeit" nachgehen, wie es im Gesetz heißt. Das bedeutet im Klartext: Du darfst zwar arbeiten, aber nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, also 400-Euro-Jobs sind hiervon ausgenommen.
Hier noch eine informative Seite http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=0...
- aminLv 6vor 9 Jahren
Nein, du bekommst nur Kindergeld, wenn du unter 400€ verdienst und unter 25 Jahre alt bist.
- LeneLv 6vor 9 Jahren
1. und 2. weder noch. Du befindest dich dann ja nicht mehr in Ausbildung und als Ãbergangszeit zählt das auch nicht, weil bis zu WS 13/14 deutlich mehr als 4 Monate liegen.