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Wer ist der Urheber einer Fotografie?

Ist der Urheber und Rechtsinhaber einer Fotografie derjenige, der das Foto macht, oder der Besitzer der Kamera?

7 Antworten

Bewertung
  • aeneas
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Rechtlich ist "Urheber" immer derjenige, der seine Urheberrechte hat schuetzen lassen. Das ist in der Regel derjenige, der das Foto aufgenommen hat. Privatrechtlich, ohne das Urheberrechte geschuetzt wurden, ist es ebenfalls derjenige, der das Foto gemacht hat.

  • Lydia
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Wer das Foto gemacht hat, ist Urheber und Rechteinhaber (©). Wem die Kamera gehört, spielt dabei keine Rolle.

    Insbesondere bei der Personenfotografie gibt es aber auch noch das "Recht am eigenen Bild". Du darfst Bilder der von dir aufgenommenen Personen nur publizieren, wenn die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Die Einverständniserklärung lässt du dir am besten schriftlich geben.

  • Jeder, der ein Foto schießt, hat an diesem Bild alle Rechte, soweit ich mich zurückerinnere!

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Der jenige der das Foto macht.

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  • vor 9 Jahren

    Schau mal hier rein http://fotoundkamera.com/

    Dort wird das auch erörtert ;)

  • ich weigere mich meine Kamera zu öffnen, die Bilder gehören alle mir

  • Lord M
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Urheber ist jener, der die Fotografie angefertigt hat. Um eine Fotografie zu schützen muss man die Urheberrechte anmelden - wie das geht, weiß ich leider nicht.

    Dann gibt es Persönlichkeitsrechte, die wiegen schwerer als das Urheberrecht. In erster Linie betrifft das Persönlichkeitsrecht die Personen auf einem Foto. Wenn eine Person sich in den persönlichkeitsrechten eingeschränkt sieht, kann sie dem Urheber die Nutzung verbieten oder unter Auflagen stellen.

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