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Wie bekomme ich die Adresse von meinem Vater her?

Ich möchte meinen BAFÖG Antrag stellen, weil ich nächstes Jahr studieren will.

Nun muss das Formblatt 3 jeweils von beiden Elternteilen ausfüllen lassen. Das Problem ist aber, dass mein Vater die Familie vor 7 Jahren einfach verlassen hat und den Kontakt auch abgebrochen hat. Ich habe ihn vor 5 Jahren auf der Straße gesehen, doch er hat mich ignoriert als ich ihn ansprach.

Ich habe keine Ahnung wo er wohnt, wir haben in Deutschland auch keine Verwandten. Kann ich seine Adresse auch über das Einwihnermeldeamt bekommen? Und muss ich da nur anrufen? Oder muss ich meine Identität (also das ich sein leibliches Kind bin) erst beweisen? Was ist, wenn das Amt mir verweigert, die Adresse herzugeben?

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Dein Vater hat, laut deiner Aussage, in den letzten 7 Jahren kein Unterhalt an dich oder deine Geschwister gezahlt?? Denn wenn er es getan hätte, wäre Dir oder zumindest deiner Mutter die Adresse des Herrn bekannt.

    Sollte das also Bestand haben, dass dein Vater keinen Unterhalt gezahlt hat, so ist das eine Straftat.

    § 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht

    (1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Das Obengenannte trift nicht zu, sollte dein Vater nicht "Leistungsfähig" sein.

    Sollte deine Mutter darauf verzichtet haben, den Unterhalt für dich, bei deinem Vater einzufordern, so hat auch sie, deine Mutter, sich Dir gegenüber strafbar verhalten.

    Ein Verzicht auf Kindes Unterhaltsansprüche ist per Gesetz (§ 1614 BGB) ausgeschlossen.

    Wenn dein Vater ordnungsgemäß gemeldet ist, so kannst Du dir die Anschrift über das Einwohnermeldeamt besorgen. Da er dein Vater ist und Unterhaltspflichtig, sind Sperren die es ihm ermöglichen die Herausgabe der Adresse zu unterbinden, in diesem Fall hinfällig.

    tm

    Quelle(n): Juraforum
  • W5_K2
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Da brauchst du dich gar nicht drum zu kümmern.

    Die Angabe "Aufenthaltsort unbekannt" reicht.

    Dein Antrag muss trotzdem bearbeitet werden.

    Das Bafög-Amt wird sich darum kümmern, wenn es von deinem Vater Geld erstattet bekommen möchte.

  • vor 9 Jahren

    Gegen eine Gebühr kannst du die Daten vom Einwohnermeldeamt verlangen

  • vor 9 Jahren

    Grundsätzlich kann jeder eine Adressauskunft verlangen, s. z.B. bei

    http://www.einwohnermeldeamt.de/

    Ein berechtigtes Interesse kannst Du auf jeden Fall anmelden. Vermutlich ist Dein Vater sogar unterhaltspflichtig.

    Für das Bafögamt ist sowas nichts Neues, rufe bei denen an und lasse Dir erklären, was Du machen sollst.

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  • vor 9 Jahren

    ja du mußt es erst beweisen das du seine Tochter bist,... vom Einwohnermeldeamt bekommst du gar nichts .. kannst da nicht einfach hingehen und Adressen erfragen, ...

    du hast die Chance über Telefonbuch, über das letzte Auto von ihm.. Autokennzeichen zB,.. verschiede andere Sachen, ja versuch ruhig mal,..

  • vor 9 Jahren

    …... ~,╲ | / ,~

    .. ƸӜ̵Ʒ* ;* ) ~~

    .§( ° ;°)"), )//,, SCHÖNEN

    . .(,/##/ /( ° °ړ )´) REST-SONNTAG!

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    Wenn Du sein Geburtsdatum kennst und wo er geboren wurde, kannst Du ziemlich schnell im Bürger-Amt oder der Einwohnermeldebehörde in Deiner Stadt, seine aktuellen Daten bekommen. Eine Gebühr wird es Dich aber kosten. Du musst persönlich erscheinen und Deine Gründe nennen, wegen dem Datenschutz. Noch besser ist es, wenn Du Deine Geburtsurkunde mitbringen kannst.

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