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Werden die Fahrtkosten nun erstattet oder nicht?

Hallo,

aufgrund meiner Wirbelsäulenversteifung (TH8 - L3), meiner Hyperkyphose von 34° und meinem Wirbelgleiten möchte ich gerne einen Schwerbehindertenausweis beantragen; deswegen habe ich mir in der Bücherei das Buch "Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?" von Nikolaus Ertl und Horst Marburger ausgeliehen. Da steht:

"Praxis-Tipp: Beachten Sie bitte unbedingt, dass Sie in einem solchen Fall (Anm.: Also wenn man zum zuständigen Leistungsträger muss) unter Umständen Anspruch auf Ersatz Ihrer Auslagen (Fahrtkosten) haben. Auch der Verdienstausfall wird in angemessenem Umfang erstattet. Allerdings erfolgt die Erstattung nur in einem Härtefall. Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise im Einzelfall beweisen müssen, dass Sie - gegebenenfalls wegen Ihrer Behinderung - öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen konnten, sondern ein Taxi benutzen mussten."

Und:

"§ 62 SGB I (also Paragraph 62 des Sozialgesetzbuches - 1. Buch) sieht vor, dass derjenige, der Sozialleistungen benatragt oder erhält, sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen muss, jedoch nur soweit es für die Entscheidung ünber die Leistung erforderlich ist. Wichtig: In einem solchen Fall haben Sie Anspruch auf Erstattung Ihrer Aufwendungen. Das Vorliegen eines Härtefalles muss hier nicht nachgewiesen werden."

Dazu hätte ich ein paar Fragen:

1. Reicht als Beweis für einen Härtefall das Attest des Orthopäden, dass ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren kann, sondern einen Sondertransport brauche, da ich im Bus nicht stehen kann (die hätte ich nämlich schon)?

2.Wenn ich zum Leistungsträger muss, bekomme ich die Fahrtkosten nicht immer ersetzt. Wenn ich zum Gutachter muss aber schon. Habe ich das so richtig verstanden?

3. Mal angenommen, ich müsste doch mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren: Werden die Kosten für Bus-/Bahn-/Straßenbahn-/U-Bahn-Tickets bei der Fahrt zum Gutachter dann auch ersetzt oder gilt das nur für das Benzingeld?

Danke im Voraus.

3 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Es gibt diverse Einstufungen der Schwerer der Behinderungen.

    Das Versorgungsamt (und nicht die Krankenkasse) ist dafür zuständig. Dort holst du auch den Antrag, füllst ihn aus, belegst sämtliche Behandlungen/ OP's, Reha's... und reichst ihn wieder ein. Das VA fordert eine Einschätzung der Ärzte ein, die dann noch durch eine Abschlussuntersuchung bestätigt (oder korrigiert) wird.

    Ob du Anspruch auf die diversen Erleichterungen hättest, hängt eben vom Ergebnis ab.

    Bei:

    AG ( Außergewöhnlich gehbehindert)

    H ( Hilflos)

    GL ( Gehörlos/ taub)

    G ( Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) und

    B ( Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel)

    liegt deinem Ausweis eine Wertmarke bei; damit kannst du dann kostenlos im ÖFFENTLICHEN NAHVERKEHR fahren.

    Du kannst die Befreiung der KFZ-Steuer beantragen.

    Bei G und GL kannst du zwischen entweder/ oder wählen.

    Bei H, aG und B kannst du beides parallel nutzen.

    Quelle(n): Mach einen Termin beim Versorgungsamt und lasse dich beraten. Dort kann man auf dich und deine Fragen eingehen. Alles andere ist nur Spekulation, da niemand weiß, wie du eingestuft werden wirst. Hat mein Mann auch immer so gehalten
  • vor 9 Jahren

    Es kommt darauf an, wie die Schwerbehinderung eingestuft wird. Man wird von allen Ärzten das Gutachten anfordern bei denen Du in Behandlung warst.

  • Wolke7
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Ruf doch morgen bei deiner Krankenkasse an, dann weißt du es.....

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