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Was kommt auf ihn zu?
Hallo,
Mein Freund ist vor einigen Tagen mit dem Roller zur Tankstelle gefahren als er zurück zu uns wollte ist ihm ein Polizeiauto mit Blaulicht gefolgt er hat allerdings nicht angehalten und ist mit über 60 abgehauen und hat sie abgehängt. Die Problematik an der Geschichte ist nur das die Polizei das Kennzeichen hat. Es war außerdem nicht das erste mal, den er würde schon mal erwischt, als er zu schnell gefahren ist, wonach er mit einer anzeige und Sozialstunden davon gekommen ist, Aber jetzt weis er nicht was er tun soll denn es war ja Fahrerflucht mit einem unzulässigen Roller. Bitte um schnelle Antwort, von jemanden der bescheid weis.
10 Antworten
- WilkenLv 7vor 9 Jahren
Sie werden wohl den Führerschein einkassieren und er bekommt Sozialstunden aufgebrummt. In 2 Jahren darf er eine neue Fahrlizenz beantragen.
- Anonymvor 9 Jahren
Hoffentlich viel für diesen Rowdy am besten ein paar Tage Haft!
- vor 9 Jahren
Eine gerechte Strafe wäre schon angebracht. Was wäre bei einem Unfall mit Verletzten ?
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- Anonymvor 9 Jahren
Solches Gesindel gehört in eine Anstalt!
- HermannLv 6vor 9 Jahren
er ist der Polizei entwischt.Die haben zwar sein Kennzeichen, aber die müssen beweisen das er gefahren ist.Würde ihm raten den Roller in den Orginalzustand zuversetzen.Dann kann die Polizei nicht beweisen, das er friesiert war.Die sind zwar nicht dumm, aber können vermutlich nix machen.
Die werden vermutlich in den nächsten Tagen auftauchen und den Roller anschauen....Fahrerflucht war es auf jeden Fall nicht...
- vor 9 Jahren
Fahrerflucht ist es nur, wenn es dabei einen Unfall gab.
So ist es "nur" missachten von polizeilichen Weisungen,
unzulässiges Gerät usw.
Aber als Wiederholungstäter kommt es jetzt schon etwas dicker.
jetzt kommt es auf das Gesamtpaket seiner Vorstrafen an,
nicht nur die Verkehrsdelikte.
Und da kann schon mal Wochenendausflug in den Bau auf dem Plan stehen....
- FredLv 7vor 9 Jahren
Da kommt gar nichts. Es sei, er ist ohne Schutzhelm gefahren, so dass die Polizei genau weis, wer den Roller gefahren hat. Das ist auch keine Fahrerflucht, sondern Missachtung der Haltesignale der Polizei. Es kann ein BuÃgeld folgen, aber nur wenn die Polizei genau weis, wer gefahren ist. Mit dem Kennzeichen hat man ja nur den Halter.
- MichaelLv 7vor 9 Jahren
Dein Freund?
Oder warst Du selber der Fahrer?
Jetzt hast Du Angst vor eventuellen MaÃnahmen
Da kommt wahrscheinlich nichts!
- Anonymvor 9 Jahren
Fahrerflucht? Warum?
Unzulässiger Roller? warum?
Er hat sich bislang lediglich einer Polizeikontrolle durch Flucht entzogen.
Fahrerflucht begeht nur der, der sich unerlaubt von einer Unfallstelle entfernt hat.
Unzulässiger Roller ist u. a., wenn er entweder geklaut ist oder seine Betriebsfähigkeit umgeändert worden ist, so dass die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Was nun kommt, kommt auf die Polizei an.
Ich würde zur Polizei gehen, bevor dass diese zu mir kommt. Macht sich besser.