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Wie heißt die Förderung für Pendler, die während der Probezeit täglich länger als 12 Stunden unterwegs sind?

Wer eine Arbeit aufnimmt, die aber soweit weg ist, dass er täglich länger als 12 Stunden außer Haus ist, kann/konnte vom Job-Center eine finanzielle Förderung bekommen.

Es geht mir um den Spesen-Satz, der erst gezahlt wird, wenn man länger als 12 h unterwegs ist - Fahrkosten kenn ich auch schon - möglicherweise fällt ja noch was anderes ein - man kennt ja nicht alles.

Freilich sollte man dann besser umziehen, aber wohl erst nach der Probezeit.

Weiß jemand, wie die Leistung heißt?

Danke, schonmal an alle.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Zitat : "kann/konnte vom Job-Center eine finanzielle Förderung bekommen"

    Davon habe ich noch nie etwas gehört.

    Wenn man Arbeit annimmt, fällt man doch eigentlich beim Job-Center aus der Förderung ganz raus.

    Ich meine , dass sie nur solange zahlen wie man noch auf Jobsuche ist.

    Dann bekommt man unter bestimmten Umständen, die Kosten für Vorstellungsgespräche bezahlt.

    Was du meinst ist wohl der Mehraufwand für Verpflegung wegen längerer Abwesenheit von der Wohnung. ( Reisekosten / Dienstreisen)

    Ich tippe darauf, dass du vom Job- Center dafür kein Geld bekommst.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwa...

    Verpflegungsmehraufwendungen [Bearbeiten]

    Für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung können die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand, die bei Dienstreisen angesetzt werden, als Werbungskosten abgezogen werden. Die Höhe dieser Pauschale richtet sich nach der Dauer der Abwesenheit von der Familienwohnung oder dem Ort des Lebensmittelpunktes. Seit dem Veranlagungszeitraum 2005 betragen die Pauschalen (nach § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG) für eine Abwesenheit von mindestens 8 Stunden 6 €, für eine Abwesenheit von mindestens 14 Stunden 12 € und bei einer Abwesenheit von 24 Stunden 24 € je Kalendertag. Die Zulässigkeit der Beschränkung der Absetzbarkeit von Verpflegungsmehraufwendungen auf drei Monate wurde vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 8. Juli 2010 bestätigt.[8]

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Mal nachrechnen. 8 Std. Arbeit + 30 Minuten Pause = 8,5 Std. im Betrieb + 2 Std. Fahrzeit Hin- und Zurueck = 12,5 Std. unterwegs = ein ganz normaler Arbeitstag.

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