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Ausbeutung eines Praktikanten ?

Hey Ihr Lieben,

ich hab eine Freundin, die seit knapp einem Monat in einem Einzelhandelsunternehmen ein Praktika mit Berufsschule macht, welches ein Jahr lang geht.

In Ihrem Arbeitsvertrag stehen unter anderem folgende Angaben, die mich stutzig machen :

1. "Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit"

Wieso das ? Laut Gesetz darf die Probezeit mindestens einen und höchstens 4 Monate betragen. Wieso hier also nicht ?

2. "Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."

Kann man in einer Probezeit nicht beiderseits fristlos ohne Angabe von Gründen kündigen ?

Und steht Ihr nicht ein freier Samstag im Monat zu, denn Sie arbeitet Vollzeit 5 Tage die Woche ?

Und steht es Ihr nicht außerdem zu, dass Sie frühzeitig über Arbeitszeiten und Freizeit informiert wird ? Sie bekommt erst einen Tag vorher gesagt, wie Sie arbeitet und/oder ob Sie frei hat.

Ist das wirklich rechtens ?

Danke schonmal für die Antworten.

MfG

Maddy

5 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Praktikum auf Probezeit ist eine unnötige doppelregelung.

    Ein Praktikant, kann jederzeit entlassen werden, auch ohne Gründe. Der Praktikant, kann aber, wenn er möchte, dagegen angehen. Auf Probezeit kann er dies jedoch nicht.

    Die Probezeiten sind für Auszubildene festgelegt und dürfen einen Zeitraum von bis zu maximal 4 Monate nicht überschreiten. Praktika sind freiwillig und oft unbezahlte aushilfen. Diese sind nicht als Arbeitskraft zu sehen, sondern als jemand, der sich den Beruf näher anschauen möchte. Er darf nicht als vollzeitkraft gesehen werden. Sollte er mehr Arbeiten, als lernen. So hat der Pratkikant anspruch auf vollen Lohn (Das entschied das Gericht Hannover)

    Praktikanten dürfen nicht auf einem Arbeitsplan vermerkt werden, denn sonst gelten sie als Vollzeitkraft und haben somit Anspruch auf vollen Lohn. Sie sind Mitläufer und können täglich anders eingesetzt werden, haben oftmals aber eine Abteilung in der sie bleiben. Denn wer täglich woanders ist, lernt nichts sondern bekommt alles durcheinander.

    Wer kann sich es zum Beispiel merken?

    Heute - Milch - die muss auf 200 Grad erhitzt werden

    Morgen - Käse - muss auf 150 Grad erhitzt werden

    Übermorgen - Laktosefrei - muss auf 75 Grad erhitzt werden

    und nach 2 wochen soll man das mal selbst probieren, da hat man schon wieder vergessen, wieviel Grad denn nun die einzelnen Produkte benötigen.

    Also ist es Sinnvoll das Praktikanten zB 2 wochen in einer Abteilung bleiben, so lernen sie viel mehr und vorallem schneller und effektiver.

    Kündigen kann man im übrigen auch als Auszubildener oder Vollzeitkraft ohne Begründungen. Einfach eine Kündigung fertig machen mit "Ich kündige zum (Datum einfügen). Mit freundlichen Grüßen (Voller Name - keine Namenskürzel ansonsten ist es nicht Rechtsgültig)"

    Anspruch auf freie Samstage hat man nicht direkt. man hat Anspruch auf einen Freien Tag in der Woche. Wenn sie Samstags aber am meisten lernt und es Samstag am meisten Spaß macht, so darf sie jeden Samstag arbeiten.

    Sie sollte im normalfall eine Woche im vorraus über die Arbeitstätigkeiten Informiert werden - Allein der höflichkeit wegen damit auch der Praktikant sein Leben planen kann.

    Das sollte man mit dem Chef mal besprechen, dass man einen Wochenplan gerne hätte. So steht man nicht auf dem Arbeitsplan der Mitarbeiter, sondern bekommt seinen Individuellen Praktikanten Plan und kann gleichzeitig sein Leben planen.

  • Lene
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    "In Ihrem Arbeitsvertrag stehen unter anderem folgende Angaben,"

    Hat sie denn nun einen Arbeitsvertrag oder einen Praktikumsvertrag unterschrieben?

    Ist es wirklich ein Arbeitsvertrag, stimmen die darin enthaltenen Angaben zu Kündigungsfrist und Probezeit. Es gibt auch keinen gesetzlich geregelten freien Samstag - nur einen freien Tag pro Woche. Dabei spielt es keine Rolle, ob das ein Mittwoch, Samstag oder Sonntag ist.

  • vor 9 Jahren

    Ja, das stinkt ein wenig!

    Zu 1. Wie es genau gesetzlich geregelt ist bei einem Praktikum, (naja mit Berufsschule? Ist das nicht eine 1-jährige Ausbildung, das gibt es (z.B Krankenpflegehilfe)), weiß ich nicht, ich hatte in meiner Ausbildung auch 6 Monate Probezeit.

    Zu 2. in meinem Vertrag kommt auch vor, dass man fristlos gekündigt wird, aber in dem Fall ist es ja ein Vorteil.

    Ein Dienstplan sollte im Vormonat für den laufenden Monat vorliegen! 2 Wochenenden sollten auch frei sein!!

    Alles komisch..! Einfach nachfragen, nachhaken und im Zweifel das Gesetzt vor die Nase legen und auf das eigene Recht bestehen! Ansonsten kündigen

  • vor 9 Jahren

    Bekommt sie denn wenigstens Geld fürs Schuften?

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  • vor 9 Jahren

    Ja es ist wirklich Ausbeutung, hier ist ein RECHTSANWALT FÜR ARBEITSRECHT EINZUSCHALTEN

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